O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Das AG München vertritt einhellig die Ansicht, dass es an der notwendigen Abwägung der Interessen scheitert.


    Die haben ja wohl nicht mehr alle Steine auf der Schleuder :mad:


    pacta sunt servanda


    Na dann werde meinen Arbeitsvertrag stillschweigend modifizieren und mein Gehalt erhöhen. Im Personalgespräch, was dann folgt, kann ich ja auf die Argumentation des AG München verweisen: Mein Interesse an einem höheren Gehalt wiegt schwerer als das Interesse meines Arbeitgebers: 200 EUR im Monat wären für mich schon deutlich spürbar - für meinen Arbeitgeber aber nicht, also kann auch sein Interesse daran nicht so hoch sein :p

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  • Das ist aber ne merkwürdige Abwägung der Interessen... Wenn das Beispiel Schule macht, dann sind wohl alle Kündigungen, die sich direkt auf die Preiserhöhung beziehen, aus dem Rennen. Ist ja der Hammer...
    Wer jedoch bei der Kündigung auf den Vertragsbruch abstellt, der sollte noch Chancen haben. Denn o2 hat es ja, entgegen den AGB, unterlassen, die Kunden zu informieren. Mal abgesehen davon, das sie ja auch noch festgelegt haben, das es eine Nebenleistung ist, um sich der Zustimmungspflicht zu entziehen. Wenn das auch noch vor einem Gericht Bestand hat, dann wird es interesssant...

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Bleibt abzuwarten, ob das andere Gerichte genauso sehen. Nur hat man dann davon auch nix mehr.


    In fünf Jahren können sich die Kunden dann über ein EuGH- oder BGH-Urteil freuen, dass sie womöglich Recht hatten. Super!

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Mit Vertragsbruch kommst auch nicht weiter. Auch dann kommst doch zum 314er, und damit zur Abwägung.


    Sicher kommt es zum 314er und zur Abwägung. Aber willkürlich Nebenleistungen festlegen, um die Zustimmung zu umgehen, ist wohl doch ein schwerwiegender Eingriff. Zumal telefonieren unbestritten eine Hauptleistung ist. Dazu kommt noch, das man die Erhöhung ja heimlich vorgenommen hat. Das kann vor Gericht keinen Bestand haben. Wenn doch, dann ist das gesamte Vertragsrecht hinfällig und wir können uns schonmal warm anziehen. Da ziehen andere sicher nach...

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Beim AG München wirds sicher trotzdem nix. Der Richter prüft unter allen Aspekten, auch unter denen, auf die der Beklagte nicht eingegangen ist, wenn sich daraus und aus dem Vorgebrachten das geforderte Recht ergeben könnte. Man kann also mit neuen Aspekten argumentieren wie man will, die Richter müssten das alles in den bisherigen Klagen bedacht haben.


    AG München sagt, es besteht hier kein SoKü, dann besteht das in deren Augen nunmal nicht. Die Chancen stehen bei anderen Gerichten folglich besser.

  • Dann warten wir mal ab, was isch in dieser Sache noch ergibt. Das war sicher nicht das letzte Wort.

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  • Ich hab eine schriftliche Anfrage ans AG München geschickt und damit das Urteil gegen die Gebühr von 7.50 EUR angefordert.


    Nun muss ich eben noch 2 Wochen warten bis ich es in den Händen hab, und dann werde ich mal sehen, ob sich O2 die Sache nur so dahin gedreht hat, wie sie es gern hätten.

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  • Warum ging es beim Prepaid-Guthaben bis zum Oberlandesgericht? - Eins versteh ich immer noch nicht, warum sind die 0180er Nummern Mobil so viel teuerer als vom Festnetz aus?

  • § 29 ZPO lässt eine Klage am Erfüllungsort zu. Dieser ist in diesem Falle jener, wo die Leistung erbracht wird. Also in diesem Falle dein Wohnort.

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

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