O2 hat bisher keine Kündigung "akzeptiert", weder vor, noch nach dem Urteil.
Und warum die Chancen in einer höheren Instanz sehr gering sind, wird wohl dein Geheimnis bleiben...
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Original geschrieben von Jimmythebob
O2 hat bisher keine Kündigung "akzeptiert", weder vor, noch nach dem Urteil.
Und warum die Chancen in einer höheren Instanz sehr gering sind, wird wohl dein Geheimnis bleiben...Niemand kann mit Sicherheit sagen wie eine höhere Instanz entscheidet. Erfahrungsgemäß werden aber in den meisten Fällen die Urteile der ersten Instanz bestätigt.
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Zitat
Original geschrieben von Keyle
Es ist eben nicht gelaufen, das ist ja das Schöne
Ersten`s warens die neuen AGB`s,
Halten denn die neuen AGBs juristischen Betrachtungen stand? Darf sich o2 auf "Nebenleistungen" berufen, die nicht mal den o2-Angestellten bekannt sind und die es offiziell, nicht mal bei o2 selbst, existieren? -
Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
O2 hat bisher keine Kündigung "akzeptiert", weder vor, noch nach dem Urteil.War nicht hier und auch im Teltarif-Forum von Leuten zu lesen, die o2 "auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (wie es immer so schön heisst) vorzeitig aus dem Vertrag gelassen hat?
ZitatDarf sich o2 auf "Nebenleistungen" berufen, die nicht mal den o2-Angestellten bekannt sind und die es offiziell, nicht mal bei o2 selbst, existieren?
Der gesunde Menschenverstand sagt da ganz klar nein. Was weder Teil der Tarifbroschüre noch der seitenlangen AGB ist kann wohl schlecht Vertragsbestandteil sein. Wär doch mal ein schönes Betätigungsfeld für Verbraucherschutzorganisationen.
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Original geschrieben von Hadraniel
Der gesunde Menschenverstand
Vergiß ihn , etwas Genauer wollte ich es dann doch wissen.ZitatOriginal geschrieben von Hadraniel
sagt da ganz klar nein. Was weder Teil der Tarifbroschüre noch der seitenlangen AGB ist kann wohl schlecht Vertragsbestandteil sein. Wär doch mal ein schönes Betätigungsfeld für Verbraucherschutzorganisationen.
Am 31.05. fragte ich um einen Ausdruck und fragte: Was, wenn ich um 0:05 zu einer 0180xx anrufen muß?
Die Antwort hieß: a) Wohin wollen Sie denn anrufen?, b) Dann müssen Sie ins Internet gucken.
Ich sagte, ich habe keinen Anschluß, worauf es hieß: Dann warten, bis der Laden wieder offen ist.Ich meine: Man bekommt ja schon Auskunft, wie umständlich auch immer, und o2 meint auch, alle Anbieter würden das jetzt so machen - ist das alles rechtens?
Wenn das weiter um sich greift, werden wir demnächst etliche Tarife haben auf vielen Zetteln, am besten zeitversetzt gültig und dadurch für den Kunden und den o2-Abrechnungssysteme völlig mißverständlich, so daß ganz sicher zugunsten des Abrechners entschieden wird. Dürfen AGBs so vieles offen lassen (Stichwort: Kunden hassen Tricksereien)? Und daß die Verbraucherzentralen nicht irre viel tun werden dürfte inzwischen klar sein nach der letzten und jetzigen Geschichte, vermute ich. -
Zitat
Original geschrieben von s-w
Dürfen AGBs so vieles offen lassen (Stichwort: Kunden hassen Tricksereien)?Bei allem Verständnis für Verbraucherschutz und Kampf gegen Schweinereien im Kleingedruckten sollte man eigentlich meinen, daß der Markt das auch ein bisschen regelt und der Kunde nicht bis ins letzte vor seiner eigenen Dummheit geschützt werden muss. Die Grenzen zur Bevormundung sind ja irgendwann fliessend.
Bei Verträgen haben zwar alle Anbieter ausnahmslos ihre Fußnotendschungel, aber wer das nicht will, nimmt halt ein Prepaid-Angebot. Und im Fall von o2, wo der Kampf des Anbieters gegen seine Kunden eine ganz neue Qualität annimmt, kann das nur heissen: nie wieder o2. Bis auf die Multicard sehe ich nichts, was die anderen Anbieter nicht auch und sogar günstiger/besser haben. Die kostenlose Festnetznummer im beliebten GenionS-Card erkauft man sich halt mit einer Geschäftsbeziehung zu einem Verbrecherladen ...Wenn ich dann hier lese "0180 betrifft mich eh nich, is mir egal" bekomme ich echt nen Würgereiz. Und hoffe sehr, daß o2 so dumm ist und irgendwann heimlich die Nebenleistung SMS erhöht, mal gucken ob dann die Leidensgrenze einer kritischen Menge Kunden überschritten ist. Aber ums Prinzip kämpfen, das ist nicht des Durchschnittsdeutschen Stärke ... da muss er sich nicht wundern was gerade so abgeht ...
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@ Hadraniel
Da gebe ich Dir ziemlich Recht, zumal es genug Leute gibt, die das Verhalten von o2 noch gutheißen. An o2-Stelle würde ich, da dies offenbar keinen gewaltigen Sturm auslöst, nicht nur die SMS verteuern udn gucken, wo die Schmerzgrenze wirklich liegt. Ist sie überschritten, entschuldigt man sich für den Fehler, gibt einen kleinen Entschuldigungsbonus und ist um eine Weisheit reicher.
Meine Frage war aber eher: Bei o2 bekomme ich fortan nur noch Tarifbroschüren, in denen die "Nebenleistungen" nicht aufgeführt sind und es wird auf Internet und Ausdrucke verwiesen, womöglich, das weiß ich nicht, auf die AGBs verweisen, in denen das alles so möglich ist - ist ein solcher abgeschlossener Vertrag überhaupt noch ein Vertrag? (Das meine ich recht allgemein, auch wenn o2 jetzt hier der Auslöser ist.)
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Zitat
Original geschrieben von Keyle
Kann mal bitte jemand die Tarifbroschüren der letzten Jahre uppen ? Hab leider keine gefunden.Thx
KeyleHi,
zwei Preislisten sind in diesem Thread bereits gepostet worden:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2318336#post2318336Gruß
mrspeccy
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Zitat
Original geschrieben von Hadraniel
War nicht hier und auch im Teltarif-Forum von Leuten zu lesen, die o2 "auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (wie es immer so schön heisst) vorzeitig aus dem Vertrag gelassen hat?Ich wurde aus dem Vertrag gelassen, das heisst vorzeitig aufgelöst, ein Einzelfall, wie sich es hier abzeichnet.
Gruß Marco
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Das weiß ich auch, daß dieses Urteil rein rechtlich nur für den Einzelfall gilt. Aber O2 wird sich auf dieses Urteil berufen und keine Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung für Sonderrrufnummern akzeptieren. Und die Chancen in einer weiteren Instanz ein anderes Urteil zu erzielen sind sehr gering.O2 hat auch schon vorher keine Kündigungen "akzeptiert" - (wenn man darunter versteht, dass sie es unterlassen, weiter Rechungen zu schreiben und die Telefonnummer zur Portierung freizugeben, ansonsten muss eine Kündigung nicht akzeptiert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen). Insofern hat sich durch das Urteil also nichts geändert.
Und bei einer höheren Instanz muss kein anderes Urteil erzielt werden. Jedes Verfahren zwischen O2 und dem jeweiligen Kunden beginnt wieder am AG (Wohnsitz des Kunden) und das Urteil vom AG München hat keinerlei Bindungswirkung.
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