O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von tribun72
    Ärgern bringt nichts. :D


    Wenn keine Sonderkündigung zustande kommt, dann einfach normal kündigen u. die Sim-Karte nicht mehr nutzen. ;)


    Man kann die teueren 0180 Nummern bei O2 doch einfach umgehen. Z.B. Mit "Tocall"
    12 cent + Einwahlkosten. Kostet dann aus der HZ 15 cent und unterwegs 31 cent.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nutze meinen alten Genion mitlerweile nur noch, um andere O2-Kunden kostenlos von zu Hause anzurufen.
    Je nach dem wen ich anrufen will, stelle ich die RUL schnell um und wähle die HZ-Nummer vom Festnetz...


    Warum bin ich da nicht früher drauf gekommen *g

    Ferienwohnung in Berlin gesucht? Anfragen gern per PN

  • Gestern sagte mir die Hotline, inzwischen hätten das alle Mobilfunkanbieter: Nebenleistungen können sich ändern und wären daher nicht mehr in der Tarifbroschüre aufgelistet - ist dem so?
    Er meinte auch, daß der Kunde im Grunde jedesmal bei einer Sonderrufnummer vorher beim jeweiligen Anbieter nachfragen sollte/müßte, wie der tagesaktuelle Stand sei und es klang fast so, als sei die normale Tarifbroschüre ja nur ein Spiegelbild der jeweiligen Zeit, es änderte sich ja immer alles ein wenig - kommt da noch mehr auf uns zu?

  • Hallo Leute,


    Macht euch mal nicht in die Hosen wegen dem oder den Urteil(en), die für O2 entschieden haben. Ich habe zwar das Urteil noch nicht lesen können, aber: Nach allem was darüber berichtet wurde, hatten die Kläger die falsche Strategie gewählt. Sie wollten darauf hinaus, dass die Erhöhung nicht rechtens sei, damit einen Eingriff in vertragliche Positionen des Klägers bedeute und daraus ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB erwächst.


    Das war IMHO nicht so schlau. Meine Argumentation gegenüber O2 war von vornherein eine andere: Nicht die Erhöhung stört mich, sondern dass man mich nicht über die Erhöhung informiert hat! Das ist nach meiner Lesart des Gesetzes ein so schwerer Vertrauensbruch, das eine weitere Zusammenarbeit mir als Vertragspartner nicht mehr zumutbar ist - wer weiß denn, wann der nächste Hammer kommt? - und darum steht mir ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB zu.


    Jetzt braucht's nur noch einen Amtsrichter außerhalb von München, wo O2 jede Menge Gewerbesteuer bezahlt, und der ein Herz für Verbraucher und weniger für Großkonzerne hat, und schon sieht die Sache anders aus. Insbesondere deswegen, weil der Streitwert in aller Regel so gering sein dürfte, dass die Berufungsgrenze nicht erreicht wird (650 Euro) - damit gibt's keine nächste Instanz und O2 hat ein Problem :) Der Amtsrichter außerhalb von München kommt übrigens immer dann zum Zug, wenn man sich verklagen lässt und nicht selbst klagt, was ich im Übrigen schon ganz am Anfang dieses Threads empfohlen hatte, aber man will ja nicht hören ... ;)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Meine Argumentation gegenüber O2 war von vornherein eine andere: Nicht die Erhöhung stört mich, sondern dass man mich nicht über die Erhöhung informiert hat!


    Also wäre es für Dich ok, wenn Anbieter X Dir sagt: Wir erhöhen hiermit die Tarife X, Y und Z, sie gelten ab kommenden Monat? Meine Frage bezieht sich hier keineswegs nur auf o2, das kann bei den anderen genauso werden oder schon sein.

  • Das war vielleicht missverständlich formuliert: Natürlich stören mich Preiserhöhungen zur Laufzeit ohne Widerspruchsrecht persönlich, nur denke ich dass dieser Ansatzpunkt in Sachen prozessuale Strategie der falsche ist. Sollte man "hilfsweise" mitargumentieren, aber der Vertrauensbruch ist für mich vielversprechender und leichter nachvollziehbar (für den Richter z.B.) ... wie man an den jetzt ergangenen Urteilen sieht.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Wenn keine Sonderkündigung zustande kommt, dann einfach normal kündigen u. die Sim-Karte nicht mehr nutzen.

    Nö. Dann zahle ich ja noch 18 Monate lang Grundgebühr. Warum sollte ich?



    Zitat

    Man kann die teueren 0180 Nummern bei O2 doch einfach umgehen. Z.B. Mit "Tocall"
    12 cent + Einwahlkosten. Kostet dann aus der HZ 15 cent und unterwegs 31 cent.

    Das ändert ja nichts daran, daß o2 seinen Vertrag gebrochen hat und trotzdem die Kunden nicht rauslässt. Ausserdem braucht man kein Genion, wenn man eh Callthrough benutzt.


    Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Macht euch mal nicht in die Hosen wegen dem oder den Urteil(en), die für O2 entschieden haben. Ich habe zwar das Urteil noch nicht lesen können, aber: Nach allem was darüber berichtet wurde, hatten die Kläger die falsche Strategie gewählt. Sie wollten darauf hinaus, dass die Erhöhung nicht rechtens sei, damit einen Eingriff in vertragliche Positionen des Klägers bedeute und daraus ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB erwächst.

    Was heisst hier falsche Strategie: die Erhöhung von im Tarifheft ausgewiesenen Leistungen ist unzulässig und führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht, es ist mir ein Rätsel wie der Richter da ein Urteil zugunsten o2 fällen konnte.


    Das Nichtinformieren ist gleichfalls ein Kündigungsgrund ... tja, wenn, und das wird hier wohl der Fall gewesen sein, wenn das Gericht entscheiden hat, daß Sonderrufnummern wirklich nur eine Nebenleistung sind. Dann muss man laut o2 AGB den Kunden eben nicht informieren.


    Da aber zumindest 07/2006 nirgends im Tarifheft aufgeführt ist, was Nebenleistungen sind, und Sonderrufnummern wie alle anderen Gespräche auch tariflich ausgewiesen sind, ist es mir ein Rätsel, nein, eine Ungeheuerlichkeit, wie das Gericht hier zu Ungunsten des Kunden entscheiden konnte.



    Alles spekulieren hilft nicht, es muss eine Abschrift des Urteils her, damit wir sehen können, was da wirklich gelaufen ist.

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Das war vielleicht missverständlich formuliert: Natürlich stören mich Preiserhöhungen zur Laufzeit ohne Widerspruchsrecht persönlich,


    ;) Das vermutete ich schon.
    Ich frage mich nur, welchen (Wort-)Aufwand man wieder hat, um letztlich eine simple Tatsache hinzukriegen: Verträge sind einzuhalten. Was man wie formulieren muß selbst bei dieser eigentlich doch klaren Angelegenheit.


    Wenn das Menschen erfahren, die keine geistigen Leuchten sind, kapitulieren sie sofort und wie ich finde zu Recht - wieder kein leuchtendes Beispiel um zu zeigen: Wir leben in einem Rechtsstaat.
    Im Grunde, so denke ich, müßte es ganz einfach sein: Der Vertrag wurde einseitig verändert, dem stimme ich nicht zu, hiermit kündige ich und gut ist. Da darf es weder um einen Streitwert gehen noch um andere Kleinigkeiten. - Und das alles ist wirklich auf alle Anbieter bezogen, weil alle auf Gewinnmaximierung gucken und gucken müssen, nur eben leider nicht mit allen Mitteln.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Warum sollte ein anderes Gericht beim gleichen Sachverhalt plötzlich anders entscheiden? Was wäre dann die Grundlage?


    Wegen einer schlüssigeren Klagebegründung?

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Man kann die teueren 0180 Nummern bei O2 doch einfach umgehen. Z.B. Mit "Tocall"
    12 cent + Einwahlkosten. Kostet dann aus der HZ 15 cent und unterwegs 31 cent.


    Verstehst du es nicht? Die Kunden wollen das geschlossene Verträge eingehalten werden und nicht irgendwelche Alternativen suchen.


    Gruß Marco

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