O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Wie soll eine Klage gegen o2 (Sitz München) bei einem Gericht in einem anderen Ort anhängig sein?


    Weil sich die örtliche Zuständigkeit bei negativen Feststellungsklagen nach besonderen Regeln (hier: § 29 ZPO) richtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von neweragon
    Das Urteil wird keinen Bestand haben auch wenn bei o2 jetzt die Champagnerkorken knallen.


    Und selbst wenn - interessant wird dann sein, wie die (Neu-)Kunden reagieren werden, was sie alles mit sich machen lassen und ob die anderen 3 Anbieter auf den Zug aufspringen.

  • Hallo,


    in dem/den Urteil(en) soll - laut o2 - drin stehen, daß der Paragraph 314 BGB (= Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) bei der von o2 durchgezogenen Preiserhöhung bei Sonderrufnummern nicht greift.


    Das bedeutet: Wer noch nicht geklagt hat, das aber tun wollte, sollte sich das o.g. Urteil besorgen (notfalls 7,50 Euro investieren) oder besser seinen Anwalt fragen.


    Der Versand des Urteils kann 1-2 Wochen dauern, sagte mir Jürgen Malberg von http://www.bauer-malberg.de der selbst 3 Klagen vor dem AG München laufen hat.


    Ich denke da kann nur eine Verbraucherorganisation was erreichen, da die wohl die Möglichkeit hat, mehrere Instanzenzüge zu durchlaufen, während der "Normalkunde" aufgrund des niedrigen Streitwertes schon in der ersten Instanz "abgebügelt" werden kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Schau mal hier: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw22/s26123.html


    Gruß Marco


    Danke, danke, beobachte ich aufmerksam. ;)
    Hat da ein Richter ein Bier zu viel getrunken oder kennt die Tochter von einem hohen o2-Mitarbeiters genauer?


    Wenn das alles wirklich greift, was wird dann aus dem Mobilfunk in Deutschland? Ich hoffe, daß das nur ein kleiner Pyrrhos-Sieg ist für o2. :confused:

  • @ mungojerrie


    Ich zitiere aus einer Antwort zu meiner Info weiter vorne:
    "Die Hotliner bestätigen seit 6 Monaten jedem gern eine lange Liste von Lügen und unhaltbaren Behauptungen."


    Ich habe keine Antwort verdreht, sorry wenn du dich angegriffen gefühlt hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Ein höheres Gericht könnte das Urteil vom AG aufheben.... aber warum sollte es das?

    ´
    Weil das Urteil in der Sache falsch ist und das Berufungsgericht die Rechtsauffassung dieses Amtsrichters nicht teilt?!
    Das kommt in der Praxis sogar häufig vor.

  • Zitat

    Original geschrieben von antworten
    @ mungojerrie


    Ich zitiere aus einer Antwort zu meiner Info weiter vorne:
    "Die Hotliner bestätigen seit 6 Monaten jedem gern eine lange Liste von Lügen und unhaltbaren Behauptungen."


    Nein, nein, die meinen das wirklich ernst! :rolleyes: Aber man sollte den Hut vor ihnen ziehen, denn es gibt etliche Verkäufer, die wissen von ALL dem rein gar nichts, nicht mal, was man denn unter "Nebenleistungen" meint.

  • Ob das Urteil in der Sache falsch ist, kann man noch gar nicht sagen. Dazu bräuchte es die Klage und das Urteil samt der zugehörigen Begründungen. Eine fehlerhafte Klageführung beispielsweise könnte zu so einem Urteil führen... Alles schon vorgekommen. Muß ja nicht immer der Richter sein. Obwohl es ja in München schon genug seltsame Entscheidungen gegeben hat...

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Das ist ja auch Bayern, nicht Deutschland! ;)


    Spaß beiseite - was passiert denn, wenn es tatsächlich zu einem Urteil kommen sollte, zugunsten des Kunden, und o2 bis zum Schluß durchzieht und nicht "aus Kulanz" die Leute rausläßt?
    Habe heute noch wieder von o2 gehört, daß sie sich im Recht sehen und der Kunde mit einer Klage nicht durchkommt - sicher alles Versuche der Einschüchterung.
    Was, wenn es zugunsten des Kunden wird - könnten dann die, die sich noch nicht trauten, aufspringen und ebenfalls o2 die Stirn zeigen?

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