Kann das eigentlich rechtens sein, daß ein Mobilfunkanbieter Sonderrufnummern nicht mehr in den Preistabellen stehen hat?
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, der 24 Monate gültig ist, kann es dann angehen, daß es bestimmte Nummern gibt, die sich 14tägig ändern können? Sagt da die Bundesnetzagentur nichts zu oder sonst ein "Schiedsrichter" von außen?
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Herzlichen Glückwunsch, du hast das Problem erkannt!
Der "Schiedrichter von Außen" nennt sich dann Amtsrichter, wenn es jemand mal durchziehen würde. -
Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Herzlichen Glückwunsch, du hast das Problem erkannt!
Warum heißt der Schiedsrichter nicht Bundesnetzagentur und sagt mal etwas?Das mit den "Nebenleistungen" meine ich in Bezug auf Neukunden, die von all den "Nebenleistungen" nichts erfahren haben - ist der Vertrag, den sie unterschrieben haben, überhaupt ein Vertrag?
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Die Preisliste von o2 für Sonderrufnummern hat nur eine Gültigkeit von 2 Wochen, da darin auch die Premium Voice Dienste von fremden Betreibern aufgeführt sind. Und die können ihre Preise ja ändern, wann sie wollen.
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Zitat
Original geschrieben von s-w
Warum heißt der Schiedsrichter nicht Bundesnetzagentur und sagt mal etwas?Die Bundesnetzagentur ist - nach eigenen Angaben - nicht für die rechtlichen Beziehungen zwischen den Telefonanbietern und den Kunden zuständig. Wie bereits schon mehrfach gesagt: Wer O2 in die Schranken verweisen will, muss das zuständige Amtsgericht bemühen.
Zitat
Das mit den "Nebenleistungen" meine ich in Bezug auf Neukunden, die von all den "Nebenleistungen" nichts erfahren haben - ist der Vertrag, den sie unterschrieben haben, überhaupt ein Vertrag?Bei Neukunden ist die Sache sehr viel komplizierter. Ein Vertrag wurde zweifelsohne geschlossen - es ist aber meiner Anicht nach mehr als zweifelhaft, ob die von O2 ins Feld geführte "Nebenleistungsklausel" nicht sowieso unwirksam ist. Das allein führt aber weder zur Unwirksamkeit des Vertrages noch zu einem Kündigungsgrund. Höchstens dazu, dass O2 die Preise nicht weiterhin ändern dürfen (was sie aber, hinsichtlich der Sonderrufnummern soweit ich weiß, auch nicht getan haben.)
An dieser Stelle wären die Verbraucherzentralen gefragt, die - im Gegensatz zu den Kunden - auch abstrakt gegen bestimmte Klauseln in den AGB vorgehen können.
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Hat hier jemand einen Kundenprospekt der o2 Genion Tarife von vor November 2006 aufgehoben und könnte diesen mal einscannen und zur Verfügung stellen? Ich habe meine Prospekte beim letzten Umzug wohl entsorgt
Diverse AGB-Versionen kann man in den o2 Yahoo Groups laden, die Prospekte leider nicht.
Ist schon schlimm ... fortan werde ich nie wieder irgendeinen Mobilfunkvertrag abschliessen, ohne die Prospekte wegzuwerfen
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So jetzt muss ich auch mal bloed anfragen (hoffentlich ist die
Frage nicht bereits gestellt worden, aber auch wenn ich
den Thread durch habe geht mal was unter bei der Menge an Seiten)Mein Vertrag ist von 12/2005 als normaler Genion abgeschlossen
worden, vorzeitige Verlaengerung in 11_2006, Umstieg auf
Tarifoption GenionS am ersten moeglichen Tag (AFAIR 24.11.?)Alle Umstellungen erfolgten telefonisch, weder ein Hinweis
auf geaenderte AGB/Tarifdetails(Sonderrufnummern) muendlich
oder schriftlich. Noch nicht einmal eine schriftliche Bestaetigung
wie frueher ueblich, nur ein Begleitschreiben b. Handy mit einem Satz á la:
Wir freuen uns das Sie weiterhin...Kann dann ueberhaupt eine Aenderung rechlich gueltig sein, bzw.
da keine Widerrufsbelehrung schriftlich erfolgt ist (nur auf der Retourenschein-
Rueckseite) ist die Verlaengerung so gueltig?Davon das mein verlaengerter Vertrag bis vor ca. 3 Wochen online
noch zu 06_2008 verlaengerbar und seitdem auf 08_2009 steht
mal ganz abgesehen.Gruss
Wolfgang -
mich würde nur interessieren, wieviele von euch einen Anwalt eingeschalten haben?
Ich hab meinen Anwalt vor 6 Wochen damit beauftragt. Der schrieb ein Brief und zwei Wochen später kam ne Antwort: " Vielen Dank für Ihr Schreiben, Ihr Anliegen wird bei der höchsten Stelle geprüft, bitte noch um etwas Geduld, wir melden uns dann unaufgefordert bei Ihnen." Nun diese Antwort ist jetzt 4 Wochen her und ich hab keine Ahnung was die unter "etwas Geduld" verstehen?
Egal, der Anwalt hat denen jetzt nochmal ein letztes Schreiben aufgesetzt und danach geht es ab vors Gericht.
Habt Ihr auch so eine Antwort bekommen?
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Ich habe vor ca. 6 Wochen einen ähnlichen Brief erhalten ("Werden genau prüfen", "bitten um etwas Geduld", "melden uns unaufgefordert wieder bei Ihnen"), nachdem ich O2 mitgeteilt habe, dass ich meine außerordentliche Kündigung (nach Abmahnung und gesicherter Zustellung) als wirksam betrachte. Inzwischen zahle ich auch keine Rechnungen mehr. Von O2 kam bisher keine weitere Reaktion bis auf eine weitere Rechnung, die ich wie gesagt ignoriert habe. Bislang habe ich keinen Anwalt eingeschaltet, sondern "warte" darauf, dass mich O2 verklagt.
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Zitat
Original geschrieben von mrspeccy
Bislang habe ich keinen Anwalt eingeschaltet, sondern "warte" darauf, dass mich O2 verklagt.
Ich werde künftig, auch wie in meinem letzten Schreiben an o2 angekündigt, die kommenden Lastschriften zurückbuchen lassen.
Kein Wort von "Nebenleistungen" (aus dem Tarifheft 07/2006, vielen Dank an blackspion). Siehe dazu auch AGB von 07-2006 §13.Warum verklagt die Verbraucherzentrale, welche auf die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung hingewiesen hat, nicht mal o2, so daß da ein Grundsatzurteil gefällt und alle Kunden zu ihrem Recht kommen, ohne daß sie es einfordern und hart bleiben müssen? Außerdem gehört o2 wirklich übelst bestraft ... :mad:
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