O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Vollkommen richtig!


    Kündigen und auf Feststellung klagen, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, ist die richtige Vorgehensweise.


    Wenn man wirklich und unbedingt den Vertrag zu den alten Konditionen behalten will, führt kein Weg daran vorbei, eine fehlerhafte Rechnung (wenn man nach den neuen Tarifen abgerechnet wird) nicht bzw. nicht ganz zu bezahlen und darauf zu warten, dass O2 klagt.


    Kündigen und Feststellungsklage ist schön und gut. Ich habe aber dann das Problem, dass ich die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nachweisen muss, damit die Kündigung wirksam erklärt werden kann. Ob dafür der (versuchte) Vertragsbruch seitens o2 genügt, lässt sich mE im Vorfeld schlecht abschätzen; die Entgelterhöhung als solche würde es wohl nur, wenn du die Nummern auch tatsächlich nicht nur gelegentlich nutzt.


    Den 2. Vorschlag halte ich für gefährlich. Zumindest die Rechnung gar nicht zu zahlen. Aber auch die Teilzahlung wäre mir zu riskant: o2 wird zunächst einen Schufa-Eintrag veranlassen. Der wird dann auch zu Unrecht erfolgen. Dann musst du aber im schlimmsten Falle wiederum o2 (ggf. auch die Schufa) verklagen, den Eintrag zu löschen. In der Zwischenzeit hast du erstmal eine Menge Ärger.


    Deshalb auch mein umständlicher Weg über die Klage aus einem Bereicherungsanspruch. Jedenfalls komme ich so nicht in eine Situation, in der o2 mir zusätzlich Probleme machen kann.


    Wie ich weiter oben aber auch schon geschrieben habe, habe ich auch eine Möglichkeit gefunden, den Klageantrag so zu formulieren, dass er auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist und zugleich das Gericht damit befasst, welche Entgelte geschuldet sind. Bitte habt Verständnis dafür, dass ich mich an derzeit noch nicht deutlicher äußern will. Erst will ich abwarten, wie o2 reagiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Ich habe aber dann das Problem, dass ich die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nachweisen muss, damit die Kündigung wirksam erklärt werden kann. Ob dafür der (versuchte) Vertragsbruch seitens o2 genügt, lässt sich mE im Vorfeld schlecht abschätzen; die Entgelterhöhung als solche würde es wohl nur, wenn du die Nummern auch tatsächlich nicht nur gelegentlich nutzt.


    Der Vertragsbruch ist nicht nur versucht. Zum Glück war o2 so freundlich und hat mit seinen Antwortschreiben Argumentationshilfe geleistet. Denn spätestens dort wird deutlich, das o2 auch sich auch künftig das Recht vorbehält, einseitig unter Umgehung der eigenen AGB Vertragsbestandteile zu ändern. Vor diesem Hintergrund ist die Fortsetzung des Vertrages sicher nicht zumutbar...

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Unabhängig davon, dass irgendein Amtsrichter das Ganze auch anders sehen kann:


    § 314 BGB umfasst ja zunächst alle Arten von denkbaren Pflichtverletzungen. Verletzt der Vertragspartner Schutz- oder Sorgfaltspflichten, muss im Einzelnen genau geprüft werden, ob ein Festhalten am Vertrag wirklich unzumutbar ist, also es müssen die Interessen der beiden Vertragspartner gegeneinander abgewogen werden.


    Soweit ich weiß, wird von einer solchen Unzumutbarkeit aber ausgegangen, wenn der Vertragspartner seinen Vertrag nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllen will. Außerdem sind die Interessen hier auch eindeutig gegeneinander abzuwägen: Welches berechtigte Interesse hat O2 an einer vertragswidrigen Tariferhöhung? Im übrigen handelt es sich ja auch nicht nur um eine einmalige Vertragsverletzung, sondern um eine andauernde Verletzung, die darüber hinaus jederzeit von O2 beendet werden könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von papa008
    wollte mal nachfragen ob schon einer seine Feststellungsklage durch hat.


    So schnell mahlen die Mühlen der Justiz nicht.


    Außerdem gehe ich davon aus, dass sich der Betreffende dann schon von alleine meldet...


    Es dauert aber nicht mehr lange. Weniger als einen Monat.

  • Also bei mir stellt sich o2 immer noch quer.


    1. Schreiben zur Rufnummernerhöhung an o2 geschickt und gebeten, die alten Konditionen weiter laufen zu lassen, ansonsten ist für mich das Vertragsverhältnis aufgelöst. - Anwortschreiben von o2 mit der angegebenen Rufnummer, wo ich mich auch mehrmals meldete; (der Vertrag läuft noch bis Dez. 2007) auf Card S zu wecheln war nicht möglich.


    2. Schreiben aufgesetzt, dass ich zu sofort kündige da mein Vertragsverhältnis nicht weitergeführt werden kann - Antwortschreiben von 02 kam, was auch alle anderen bekommen haben, das die Mitbewerber ähnliche Preise haben.


    3. Schreiben los geschickt, bisher keine Antwort von o2, allerdings kam die letzten Tage ein lustiger Brief, das man sich bedankt hat für das freundliche Telefonat (keine Ahung welches die nun meinen) und haben mir ein Angebot für eine Vertragsverlängerung gemacht, was mich wunderte, denn es wurden nur alte Kamellen angeboten (ein Nokia 6020 für 9,99 Euro, ein Siemens CXT 70 für 1,00 Euro und ein komisches LG auch für 1,00 Euro), habe das Schreiben natürlich gleich entsorgt... Bin mal gespannt was sich o2 jetzt schönes einfallen lässt...

  • Ich bin seit Mitte 2001 Kunde bei o2. Zuletzt habe ich meinen Vertrag Ende August 2006 verlängert.


    Am 14.05. habe ich per Fax außerordentlich gekündigt. Vorgestern habe ich das Standardschreiben erhalten, in der ich unter dieser 0800-Nummer (Kundenrückgewinnung) anrufen sollte. Die bestehen auf der Kündigung.


    Interessant im Gespräch war die Antwort auf meine Frage was überhaupt Haupt- und Nebenleistungen seien, und daß dies bei meinem Vertragsabschluss nirgends definiert war. Der Mensch an der Hotline sagte "können sie alles nachlesen", "ich kann ihnen eine Liste schicken" ..
    ich: "hab im Internet gelesen, daß nichtmal SMS drin seinen"
    er: "doch, sind sie"
    das widerspricht u.a. diesem Beitrag


    ich: "der Widerruf meiner Einzugsvermächtigung ist im System aber vermerkt?"
    er: "nein ... ihre Kündigung können wir nicht annehmen"


    Schon recht früh kam er mit dem Angebot eines Gesprächsguthabens, zum Ende hin mit einem möglichen Tarifwechsel, darauf bin ich dann aber nicht mehr eingegangen.



    Nun, ich werde gleich noch ein Schreiben aufsetzen und meinerseits auf der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, und auf dem Entzug der Einzugsermächtigung. Alle kommenden Lastschriften werde ich zurückbuchen lassen. Ich erwarte schon das Schreiben des Inkasso-Büros, das mir der Hotliner in Aussicht gestellt hat, sowie den darauf folgenden Mahnbescheid (dem man dann wider sprechen muss, danach kommt es ggf. zur Klage; siehe auch RA Kotz).



    Frage an die Thread-Beteiligten:
    Weiss jemand, was aus den angekündigten Feststellungsklagen geworden ist?
    Ist schon jemand von o2 verklagt worden, liegen da schon irgendwelche Gerichtsurteile vor?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Ich bin seit Mitte 2001 Kunde bei o2. Zuletzt habe ich meinen Vertrag Ende August 2006 verlängert.


    Als Kunde aus dem Jahr 2001 hast Du - meiner Einschätzung nach - kaum etwas zu befürchten. In deinen AGB dürfte auch noch in Ziffer 15 das vertragliche Kündigungsrecht bei Tariferhöhungen vereinbart worden sein (musste mal nachgucken!).


    Damit kann eigentlich nichts schief gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Als Kunde aus dem Jahr 2001 hast Du - meiner Einschätzung nach - kaum etwas zu befürchten. In deinen AGB dürfte auch noch in Ziffer 15 das vertragliche Kündigungsrecht bei Tariferhöhungen vereinbart worden sein (musste mal nachgucken!).

    Imho habe ich mit der aktiven Verlängerung im August 2006 die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB implizit akzeptiert. Die sollten aber auch "ausreichen". Erst im November 2006 hat sich da wohl etwas getan, was o2 in die Hände spielen könnte, bei dem Versuch, den Kunden trotz Erhöhung dieser im Tarifheft ausgezeichneten Leistungen an sich zu binden.



    Für mein persönliches Rechtsempfinden sind auch die neuesten AGB mindestens in Bezug auf "Nebenleistungen" unwirksam. Eine Firma kann in ihre AGB ja reinschreiben was sie will, wenn sie unrechtmässig sind, sind sie halt wirkungslos. Genau das sollte hier m.E. sowieso der Fall sein.
    Diese ganzen Verbraucherschutzorganisationen sollten in den seitenlangen AGB und Fußnoten aller Mobilfunkprodukte eigentlich reichlich Nahrung finden ... naja .. unseriös sind sie alle, aber was o2 da gerade abzieht - deswegen werde ich da nie wieder hin, die nie wieder weiterempfehlen (im Gegenteil) und selbst für Guthaben, Geld oder bessere Konditionen will ich jemals wieder was mit diesen Verbrechern zu tun haben. o2 ist auf meiner blacklist, wie schon lange zuvor VictorVox, Debitel, Drillisch.

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  • o2 hat den Prozess wegen der Nebenleistungen gewonnen. Diese Aussage kommt von der o2-Hotline und wurde mehrfach bestätigt.

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