ZitatOriginal geschrieben von kris781
Vollkommen richtig!
Kündigen und auf Feststellung klagen, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, ist die richtige Vorgehensweise.
Wenn man wirklich und unbedingt den Vertrag zu den alten Konditionen behalten will, führt kein Weg daran vorbei, eine fehlerhafte Rechnung (wenn man nach den neuen Tarifen abgerechnet wird) nicht bzw. nicht ganz zu bezahlen und darauf zu warten, dass O2 klagt.
Kündigen und Feststellungsklage ist schön und gut. Ich habe aber dann das Problem, dass ich die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nachweisen muss, damit die Kündigung wirksam erklärt werden kann. Ob dafür der (versuchte) Vertragsbruch seitens o2 genügt, lässt sich mE im Vorfeld schlecht abschätzen; die Entgelterhöhung als solche würde es wohl nur, wenn du die Nummern auch tatsächlich nicht nur gelegentlich nutzt.
Den 2. Vorschlag halte ich für gefährlich. Zumindest die Rechnung gar nicht zu zahlen. Aber auch die Teilzahlung wäre mir zu riskant: o2 wird zunächst einen Schufa-Eintrag veranlassen. Der wird dann auch zu Unrecht erfolgen. Dann musst du aber im schlimmsten Falle wiederum o2 (ggf. auch die Schufa) verklagen, den Eintrag zu löschen. In der Zwischenzeit hast du erstmal eine Menge Ärger.
Deshalb auch mein umständlicher Weg über die Klage aus einem Bereicherungsanspruch. Jedenfalls komme ich so nicht in eine Situation, in der o2 mir zusätzlich Probleme machen kann.
Wie ich weiter oben aber auch schon geschrieben habe, habe ich auch eine Möglichkeit gefunden, den Klageantrag so zu formulieren, dass er auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist und zugleich das Gericht damit befasst, welche Entgelte geschuldet sind. Bitte habt Verständnis dafür, dass ich mich an derzeit noch nicht deutlicher äußern will. Erst will ich abwarten, wie o2 reagiert.