ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Das Gericht wird sich also nicht damit auseinandersetzen, ob die 0180- Rufnummerngasse nun 0.69€ kostet oder nicht!
Doch. Ich habe eine Möglichkeit gefunden, die zu einer statthaften Klage führt. Hat mich zwar einiges an Phantasie, Zeit und Gesprächen mit Kollegen gekostet, aber die investiert man doch gerne, wenn man sich über o2 so richtig ärgert...
Im Übrigen kann man ja auch mit ein klein wenig Aufwand zu einer Leistungsklage kommen: Sonderrufnummer anrufen - Warten, bis o2 die Rechnung abbucht - Rückzahlung des Betrages verlangen, weil Entgelte nicht wirksam erhöht, und damit Entgelt insoweit ohne Rechtsgrund geleistet - Mahnbescheid - Widerspruch seitens o2 - streitiges Verfahren - Urteil.