O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    NEWS:
    Heute kam Post von meinem Anwalt mit dem Gegenschreiben von O2. Darin wird mir die fristgerechte Kündigung zum 27.06.2007 bestätigt.


    Mich würde interessieren, welche Kosten sich jetzt für Dich ergeben - hört sich ja nach außergerichtlichem Vergleich an. Bleibst Du jetzt auf Deinen Anwaltskosten sitzen?

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Mich würde interessieren, welche Kosten sich jetzt für Dich ergeben - hört sich ja nach außergerichtlichem Vergleich an. Bleibst Du jetzt auf Deinen Anwaltskosten sitzen?


    Ach was! Für mich hört sich das so an, als hätten die meine vorzeitige Verlängerung verpeilt. Denn von Kosten seitens O2 steht nichts im Schreiben. Auf den Anwaltskosten bleibe natürlich ich bzw. meine Versicherung sitzen.

  • Ist es nicht so, dass wenn ein Sachurteil ergangen wäre und Du Recht bekommen hättest, o2 Deine Kosten hätte tragen müssen?


    Um dieses zu verhindern, wird o2 wohl alle die, die Klage erheben noch schnell aus dem Vertrag lassen - so meine Vermutung.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Wenn die Klage aber einmal eingereicht ist, muss O2 auch zahlen, selbst wenn sie vor Prozessbeginn einlenken.
    Hier wurde ja lediglich ein aussergerichtlicher Brief vom Anwalt geschrieben, den muss man als Auftraggeber natürlich selbst bezahlen, wenn man keine Versicherung hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Um dieses zu verhindern, wird o2 wohl alle die, die Klage erheben noch schnell aus dem Vertrag lassen - so meine Vermutung.


    Kann ich nicht bestätigen. Zumindest bis jetzt zieht O2 das durch.

  • Mein Ergebnis nach Anruf an der Hotline 0800 1090 658:


    1) Bla bla, Verbraucherzentrale kennt sich nicht aus, es wird ein Urteil abgewartet


    2) Verlängerung wurde wir angeboten, ich habe abgeleht, da ich zu Hansenet Mobile wechseln will und meine Rufnummer zur Portierung frei bekommen möchte


    3) Wie wäre es mit Tarifwechsel in Card S? Hotliner lehnt ab, da der Vertrag angeblich noch 6 Monate Restlaufzeit haben soll, meiner aber bis Mitte November 2007 läuft.


    Also an sich genommen hat mein Anruf gar nichts gebracht. Naja, ist ja nicht so schlimm, Alice bietet sowieso noch keine Portierung, somit werde ich noch einen Monat abwarten.

  • Ich werde auch langsam Stinksauer:
    nachdem ich meinen Privat und meinen Firmenvertrag gekündigt hatte, kam auch dieses Schreiben wegen Sonderleistung etc.
    Die auf dem Schreiben vermerkte Rufnummer habe ich dann angerufen, und man versprach mir ein Gesprächsguthaben von 60.-EUR.
    Nun sind bereits 2 Rechnungen nach dem Gespräch eingetrudelt.
    Nur von einer Gutschrift ist weit und breit nichts zu sehen.
    Ich werde jetzt meinem Anwalt die Sache übergeben und keine Minute mehr über O2 telefonieren.
    Zum Glück bin ich 4DSL-Kunde und kann so genauso günstig telefonieren (mit CT)!


  • Hast du auch auf die zweite Seite deiner Rechnung gesehen unter Gutschriften und Vergünstigungen?

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

  • Hallo!
    Ich habe gerade bzgl. der abgelehnten SoKü mit der 0800-Hotline telefoniert. Der relativ freundliche und, zumindest in diesem Bereich, recht routiniert wirkende MA fragte mich, ob ich eine Ablehnung erhalten habe. Ich sagte "ja" und schnitt das Schreiben kurz an. Er wußte dann sofort bescheid und erklärte mir noch, dass entweder eine Ablehnung oder eine Annahme (LOL!!!!) von O2 verschickt wird. Dann fragte er, ob ich diese Nummern überhaupt nutzen würde. Ich erwiderte, dass dies schon gelegentlich der Fall ist (z.B. bei der Bahn) und die Wahrscheinlichkeit in Zukunft wohl auch steigen wird, da immer mehr Firmen, Versandhäuser etc. auf diese Nummern setzen. Daraufhin bot er mir ein Gesprächsguthaben i.H.v. 6x5€ an und fügte hinzu, dass meine nächsten 0180er-Gespräche ja dann erstmal auf die Kappe von O2 gehen würden.
    Ich sagte ihm, dass mir ein Gesprächsguthaben das Vertrauen in die O2-Geschäftspraktik nicht wieder gibt, er antwortete, dass dies das einzige ist, was er für mich tun kann. Er werde das Angebot für den Fall, dass ich nocheinmal anrufe in einer Notiz festhalten und ich könne es mir ja überlegen.


    Da O2 neuerdings ohne Einzugsermächtigung von meinem Konto abbucht, hatte ich ein gesondertes Schreiben zu O2 geschickt. Dieses Thema sprach ich bei dem Anruf bei der 0800er-Hotline ebenfalls an, woraufhin mir der MA aber nur kurz sagte, dass er da überhaupt nichts machen kann und er da auch keinen Einblick hat. Er hat mich dann mit einer "zuständigen" Mitarbeiterin verbunden.
    Diese sagte mir mit einer unglaublichen Dreistheit, dass sie zwar meine Kündigung der Einzugsermächtigung in der EDV hätte, ich aber wohl zwischenzeitlich eine neue Zustimmung telefonisch gegeben haben müsse (einen Eintrag dazu hatte sie aber nicht auf dem Schirm)!!! Sonst würde O2 ja nicht einfach abbuchen! Ich fragte sie dann, warum ich wohl anrufen und mich beschweren würde, wenn ich eine Einzugsermächtigung gegeben hätte. Das wüßte sie auch nicht, sie könne jedenfalls nichts Auffälliges in der EDV erkennen und ich solle ihr einfach eine neue Kündigung der Einzugsermächtigung zuschicken. Daraufhin erkundigte ich mich nach ihrem Namen (Fr. Schuld; Zitat: "Schuld, wie Ihre Schuld").


    Die MA hat überhaupt keinen Hehl daraus gemacht, dass es ihr völlig egal ist, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht. Auch rechtlich gesehen scheint man da bei O2 keine Bedenken zu haben, solange man einfach behaupten kann, dass diese telefonisch erteilt wurde.


    Gruß!

  • Zitat

    Original geschrieben von kostenlos
    Die MA hat überhaupt keinen Hehl daraus gemacht, dass es ihr völlig egal ist, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht. Auch rechtlich gesehen scheint man da bei O2 keine Bedenken zu haben, solange man einfach behaupten kann, dass diese telefonisch erteilt wurde.


    Einfach zurückbuchen lassen! Dann trägt O2 die Kosten der Rücklastschrift!


    Einfach behaupten kann O2 den Schwachsinnn der telefonisch erklärten Einzugsermächtigung zwar - aber eben nicht beweisen.


    Und vor Gericht kommt es eben auf Beweise an.

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