Ruhig Blut - Tatsache ist, dass es - je nach Entgegenkommen des Providers - beide Möglichkeiten gibt.
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Sorry :o
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Hallo, ihr könnt einfach mal die 089/24420 anrufen... Die Nummer habe ich von der Hotline genannt bekommen.
Viel habe ich da nicht erreichen können, aber dort sitzen die Leute, die zu dem Thema "Nebenleistungen" besser Bescheid wissen als die normale Kundenbetreuung...
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Was versteht man unter "besser Bescheid wissen"?
Versteht man unter "besser Bescheid wissen", dass die Mitarbeiter dort noch ein paar mehr absurde Argumente gegen eine außerorentliche Kündigung haben?
Wenn von Seiten O2 das Ergebnis der Diskussion (=Kündigung nicht möglich) ohnehin schon fest steht, ist es eigentlich auch egal, ob ich mit einem Mitarbeiter rede, der speziell darauf geschult wurde oder einem "ganz normalen" Call-Center-Mitarbeiter.
Ich könnte eigentlich auch mit der Putzfrau von Herrn Gröger oder mit dem Nachtwächter von O2 darüber sprechen. Das bringt alles ungefähr gleich viel.
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Zitat
Original geschrieben von TOMSKi
Hallo, ihr könnt einfach mal die 089/24420 anrufen... Die Nummer habe ich von der Hotline genannt bekommen.Das ist doch nur die Telefonzentrale in München...
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
Das ist doch nur die Telefonzentrale in München...
Aber gerade da kennt man sich besonders gut mit Nebenleistungen aus :p -
Zitat
Original geschrieben von KingBoa
Bullshit! Völliger Schwachsinn! Habe meine Verträge auch vorzeitig verlängern "dürfen". Und daher weiß ich 100%ig, dass sich die 24 Monate zur Restlaufzeit addieren.Tja, dann haben Sie dich ja schön verarscht. Nix mit Bullshit.
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Zitat
Original geschrieben von boehse
Tja, dann haben Sie dich ja schön verarscht. Nix mit Bullshit.
Naja... verarscht wohl nicht - es war ihm ja anscheinend klar, dass die 24 Monate "oben drauf" kommen.Wo da der Sinn ist, ist mir allerdings nicht klar - da kann man doch genauso gut warten, bis der Vertrag regulär ausläuft und dann um 24 Monate verlängern...
Aber ich meine, dass eine längere Laaufzeit als 24 Monate bei solchen Verträgen sittenwidrig sei - da können die Rechtsexperten vielleicht mal was zu sagen.
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Sittenwidrig nicht unbedingt. Aber § 309 Nr. 9 BGB stellt mich bei diesen vorzeitigen Verlängerungen immer vor ein Rätsel:
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,In meinen Augen ist diese Regelung etwas unglücklich gefasst, denn der Zeitraum, ab dem verlängert werden kann ist nur schwer zu interpretieren ... Wenn ich Zeit habe, beschäftige ich mich mal etwas länger damit.
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Das ist doch ganz einfach:
§309 Nr.9 BGB stellt lediglich klar, dass Klauseln in AGBs unwirksam sind, welche Laufzeiten von mehr als 24 Monaten festschreiben. Wenn ich nun also ein Mobilfunkvertrag eingehe und unterschreibe, dass dieser eine Laufzeit von z.B. 36 Monaten hat, so ist das unwirksam.
Allerdings schreibt diese Norm nicht vor, dass man nicht später individuell seine Laufzeit verändern könnte. Wenn ich also vor Ablauf der MVLZ meinen Vertrag vorzeitig verlängere, um z.B. ein neues Handy oder bessere Konditionen zu bekommen, so darf im Endeffekt auch eine längere als 24 monatige Restlaufzeit dabei herauskommen. Es darf halt nur nicht in den AGBs stehen. Alles klar? :top:
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