Kein Problem. Die SIM-Karten sollen bei O2 bleiben. Wie schon gesagt wurde, ist das eigentlich egal, solange ich sie nicht mehr benutze. Nur möchte ich damit noch einmal meine Entschlossenheit bekräftigen.
-
-
-
Aber auch von O2 irgendwie merkwürdig. Ich hab noch nie eine SIM-Karte per Einschreiben bekommen.
-
Ich sehe das als weiteren Versuch an, mich einzuschüchtern und mir die Unwirksamkeit meiner Kündigung einzureden.
-
was macht man als Unternehmen, wenn man Kunden bei einseitigen Änderungen der AGBs nicht jedesmal anschreiben möchte bzw. eigentlich gar nicht will dass der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nimmt, der Kunde aber die Änderung abnicken soll? Man macht das:
wenn man sich bei O2 einloggt und sich seine Rechnung bzw. EVN ansehen will steht da:
Eingabe Ihrer Persönlichen Kundenkennzahl
Ihre Persönliche Kundenkennzahl finden Sie in Ihrem
Mobilfunkvertrag unter Punkt 1
Persönliche Kundenkennzahl (4-stellig):
Mit der Eingabe Ihrer Persönlichen Kundenkennzahl akzeptieren Sie unsere AGB.
Also immer, wenn ich mir meine Rechnung ansehen will, muss ich vorher den AGBs (in der jeweils aktuellen und O2 genehmen Version) zustimmen.
Hehehe, auf die Idee sind wir in meinem Unternehmen noch gar nicht gekommen, das bauen wir aber sicher auch bald ein ... -
Zitat
Original geschrieben von ZonkZero
was macht man als Unternehmen, wenn man Kunden bei einseitigen Änderungen der AGBs nicht jedesmal anschreiben möchte bzw. eigentlich gar nicht will dass der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nimmt, der Kunde aber die Änderung abnicken soll? Man macht das:
wenn man sich bei O2 einloggt und sich seine Rechnung bzw. EVN ansehen will steht da:
Eingabe Ihrer Persönlichen Kundenkennzahl
Ihre Persönliche Kundenkennzahl finden Sie in Ihrem
Mobilfunkvertrag unter Punkt 1
Persönliche Kundenkennzahl (4-stellig):
Mit der Eingabe Ihrer Persönlichen Kundenkennzahl akzeptieren Sie unsere AGB.
Also immer, wenn ich mir meine Rechnung ansehen will, muss ich vorher den AGBs (in der jeweils aktuellen und O2 genehmen Version) zustimmen.
Hehehe, auf die Idee sind wir in meinem Unternehmen noch gar nicht gekommen, das bauen wir aber sicher auch bald ein ...Damit akzeptiert man lediglich die AGBs für Rechnung bzw. PKK betreffend.
-
Zitat
Original geschrieben von KingBoa
Damit akzeptiert man lediglich die AGBs für Rechnung bzw. PKK betreffend.verstehe. Du würdest also merken, wenn die da "aus Versehen" die Standard-AGBs verlinken würden?
Ich würde sagen, man muss die jedesmal lesen ... sonst hat man vielleicht eine Waschmaschine gekauft :p -
Zitat
Original geschrieben von ZonkZero
... sonst hat man vielleicht eine Waschmaschine gekauft :p
Au weia! Und deren "Service" ist wie zu erreichen? 01805xxxxx, vermute ich mal... :mad: :flop:-Antinoos
-
Zitat
Original geschrieben von ZonkZero
eine Waschmaschine gekauft :p
Hast Du doch schon bei o2 !Die versuchen Dir doch wie bei einer Gehirnwäsche einzureden, dass alles Nebenleistungen sind.
-
Mal wieder BTT:
Nachdem mein Anwalt mit O² heute telefoniert hat, hat man dort anscheinend Verhandlungsbereitschaft signalisiert, sprich man wolle sich bis Ende der Woche melden, ob der Kündigung entsprochen wird.
Ansonsten schalte ich dann in den nächst höhreren Gang mit einer Feststellungsklage.
-
Den gehen wohl langsam die Kapazitäten für die vielen Klagen aus!
Dann pass aber auf, dass Du nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!