O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wieso denn AG Mannheim??
    Der allgemeine Gerichtsstand ist der Wohnort, bzw. Sitz der Beklagten, also München.
    Ausserdem wage ich stark zu bezweifeln, dass es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Das Gericht kann bei einem Streitwert von unter 600€ auf eine solche verzichten und nach billigem Ermessen entscheiden (§495a ZPO). Ich glaube kaum, dass O2 den Antrag stellen wird, dass auf jeden Fall mündlich verhandelt wird. Für solch einen geringen Streitwert schicken die doch keinen Anwalt los, erst Recht nicht, wenn die Angelegenheit so eindeutig ist.
    Im übrigen hoffe ich sehr, dass alle, die jetzt hier in eigenregie Festellungsklagen einreichen wollen, die Voraussetzungen einer Kündigung erfüllt haben (vorherige Fristsetzung, bzw. Abmahnung, siehe § 314 BGB). Ansonsten ist die Kündigung nämlich unwirksam und der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen. Wer sich also nur auf die "Sonderkündigung" der VZ BW stützt, sieht schonmal alt aus...


    Das ist Unsinn, der korrigiert werden muss. Wegen groben Vertrauensmißbrauchs bedarf es schon grundsätzlich keiner Fristsetzung nach § 314 Abs. 2 BGB. O2 hat bis zum heutigen Datum die Kunden nicht über die Preiserhöhung informiert. Die Kündigung nach § 314 Abs. 1 BGB ist wirksam.

  • Man kann die Klage im Prinzip auch an einem anderen Gericht einreichen und vermerken, dass das Gericht sie bei Unzuständigkeit an das zuständige Gericht weiterleiten soll. Man muss also nicht unbedingt nach München gondeln...


    Ich habe es aber nicht weit und bin eh alle Nase lang in München, also kann ich das gut verbinden. o2 hat auf drei Schreiben nicht reagiert, offenbar stecken die einfach den Kopf in den Sand und warten, wer wirklich klagt. Eine tolle Geschäftspraxis, die aus der untersten Schublade kommt. Die bauen drauf, dass kaum einer klagt und drücken bei der Masse auf diese Weise unrechtmäßig (was soll die alberne schwammige Nebenleistungsklausel; AGB werden im Zweifel ausschließlich zu Lasten des Verwenders ausgelgt; wobei die Klausel imho sowieso unwirksam ist) eine Preiserhöhung durch. o2 hat eigentlich kaum eine Chance damit durchzukommen.


    Diese Gangart sollte sogar dazu führen, dass man neuere Verträge außerordentlich kündigen dürfte, da die Fortführung einer Geschäftsbeziehung zu solch einem Unternehmen unzumutbar ist.


    Schade, dass die Medien nicht weiter darüber berichten. Vielleicht ändert sich das, wenn denen die ersten Klagen oder Urteile vorgelegt werden können.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Diese Gangart sollte sogar dazu führen, dass man neuere Verträge außerordentlich kündigen dürfte, da die Fortführung einer Geschäftsbeziehung zu solch einem Unternehmen unzumutbar ist.


    Es genügt sogar "eigentlich" nur, denen den Ausdruck ihrer Website von Anfang Dez. 2006 vorzulegen, wo auch für "neue" Genions noch die "alten" 0180er-Tarife standen - nur mit 19% statt 16% MWSt (also 01805 zur Nebenzeit 26 statt 25 Cent) und damit erkennbar bereits in Vorgriff auf 2007, d.h. auch dieses Jahr sind diese Preise noch gültig. ;)


    -Antinoos (der natürlich weiß, daß "Otto Kännduh" in DIESEM Fall mit einem "Argument" a la "Fehler auf der Website ... sorry!" vor jedem Gericht gute Karten hätte ... deshalb führt o.g. Argumentation dann wohl in die Sackgasse, denn in den gedruckten Tariflisten steht ab Nov. 2006 aus gutem Grunde nix mehr zu den "Sonderrufnummern" :flop: )

  • Zitat

    Original geschrieben von Antinoos
    ... und damit erkennbar bereits in Vorgriff auf 2007, d.h. auch dieses Jahr sind diese Preise noch gültig. ;)


    Wie kommst Du darauf dass eine Preisliste von 2006 heute noch gültig ist, nur weil sie bereits die 19% enthält und deswegen nach "Vorausplanung" oder wie auch immer Du das nennst aussieht? :confused:


    I.d.R. entahlten Preislisten Sätze wie "[...] verliert ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer neuen Preisliste. [...]" u.ä. - Nicht dass ich mich hier für o2 einsetzen will aber das o.g. ist grober Unsinn.


    Mit Ausnahme des Sonderfalls unserer aktuellen Diskussionsgrundlage sind die Preise gültig, die zur Zeitpunkt Deiner Unterschrift feststehen und sonst nichts ... - für Verträge, die heute geschlossen werden sind die Preislisten ja mittlerweile "korrigiert" ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Wie kommst Du darauf dass eine Preisliste von 2006 heute noch gültig ist, nur weil sie bereits die 19% enthält und deswegen nach "Vorausplanung" oder wie auch immer Du das nennst aussieht? :confused:


    Lies einfach nochmal genau, was ich schrieb, ja...!?


    Heh, das war zu einem gewissen Teil Flapserei! :D


    Wobei ich mir für meinen Genion S (am 29.11.2006 abgeschlossen) an diesem Tage die Webseite ausgedruckt hatte ... und damit für mich diese Preise auch weiterhin gelten müßten!


    -Antinoos

  • hallo, ich frage mal wieder:


    -hat es jemanden überhaupt interessiert das ich eine Sonderkündigung von O2 hinbekommen habe ??


    -und hat noch jemand es geschafft ??


    :confused:
    :confused:



    viel Erfolg weiterhin


    :top:

    Smartphone+TK/iT+DLS

  • Natürlich interessiert uns das. Wärst du so nett einen Scan des o2-Schreibens hier einzustellten? Mich würden die Formulierungen seitens o2 sehr sehr sehr interessieren ... Danke

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  • Schau mal bei den Threads vom 01.03., da ist ein Photo von dem Schreiben.


    (Kann Dir leider keine genaue Seite sagen, da ich eingestellt habe, daß mehr Threads auf einer Seite angezeigt werden. Bin jetzt auf S. 61, der fragliche Link steht auf 54.)

    "Früher war mehr Lametta!" - Opa Hoppenstedt

  • Mein o2 Schubladenvertrag wurde nun auch per SoKü aufgelöst. Schreiben ist identisch zu dem hier eingescannten.


    Vertragsende wurde auf den 07.03.2007 datiert. Die Karte ist tot (gerade getestet).


    Vertragslaufzeit war bis 07.2007.

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