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welche Nummer hast du angerufen ?
kommt wohl immer drauf an wer da so dran ist...
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Was ich hier nicht verstehe, ist: Warum reichen manche User (z.B. laut Teltarif, wurde hier aber auch schon angekündigt) Feststellungsklage gegen o2 ein, mit der Begehr festzustellen dass der Vertrag nicht mehr besteht?
Viel entspannter ist es doch, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, nichts mehr zu bezahlen und zu warten, ob o2 einen verklagt. Denn dann hat anstelle des Nutzers o2 zunächst mal die Prozesskosten vorzustrecken, muss an den Wohnsitz des Nutzers kommen und trägt das Risiko eines Unterliegens, was wohl einer Art "Präzedenzfall" gleichkäme, auch wenn es sowas streng genommen im deutschen Recht nicht gibt - dennoch halten sich viele Gerichte mit gleichgelagerten Sachverhalten an die erste Entscheidung, so sie sinnvoll begründet ist. Und das wäre ein Image-GAU, der o2 nicht schmecken dürfte, mit anderen Worten: Die Chance dass man wegen "angeblich" ausstehender Grundgebühren von bis zu 240 Euro verklagt wird ist relativ gering ... Und falls doch, hat man ja IMHO gute Argumente bzw. das Recht auf seiner Seite
Gruß ///Freak
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Zitat
Original geschrieben von Kaan
Was kann ich machen , damit ich wenigstens ne Entschädigung für die Mehrkosten bekomme ?
Mach's wie ich: Jedesmal eine schriftliche(!) Rechnungsbeschwerde (per Fax an die FN-Nr. in Nürnberg) wegen Falschberechnung der 0180er Verbindungen (unter Verweis auf die - jeweils als Anlage beizufügende! - Kopie der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste). Achtung: die 19% MWSt neu mußt Du natürlich berücksichtigen - also bei 0180-5 zur Nebenzeit sind ca. 26 Cent/min okay (alt: 25 Cent/min), aber nicht 69!! Also jeweils den exakten(!) Differenzbetrag (am besten anhand der Nettopreise und als Nettosumme mit vier Nachkommastellen, also auf hundertstel Cent genau!) errechnen und um Gutschrift des "Abrechnungsfehlers" bitten. :cool:Nur so kriegst Du "Otto Kännduh" möglicherweise "klein". :p
Mir haben die den "Fehler" :cool: auf meiner letzten Rechnung jedenfalls korrekt(!) erstattet: "Das Restguthaben von 0,8261 € wird mit der nächsten Rechnung verrechnet." steht auf meiner aktuellen Rechnug von "Otto Kännduh". Aber sonst: "Stille ruht der See", was meine Forderung nach künftig sofort korrekter(!) Abrechnung der 0180er betrifft! (Alte Preise plus 19% MWSt.)
Okay, die scheinen das mit individuellen Beschwerden so zu wollen...
Ich bin da hart.
Jeden Monat eine gute Tat: Fa. "Otto Kännduh" nerven... :cool:
-Antinoos
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Wie gesagt, das Schreiben worin ich meine Alten Konditionen verlangt habe ist jetzt zwei Wochen bei O2, ohne Rückmeldung von denen.
Ein Schritt wäre jetzt sicherlich direkt die Einzugsermächtigung zu widerrufen, worauf O2 sicherlich reagieren wird/muss.
Aber, sollte man nicht zuerst jetzt einen Brief hin senden der die Kündigung, und somit auch den Widerruf der Einzugsermächtigung klarstellt? -
ich hab da jetzt dreimal angerufen und jedesmal meinten die , es sei ne Nebenleistung O2 dürfe das und da wäre nix zu machen und ob ich noch ein anderes anliegen hätte...
na doll...
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Wie hier bereits geschrieben wurde führt ein Widerruf der Einzugsermächtigung lediglich zur Umstellung auf Zahlung per Überweisung - das hat grundsätzlich gesehen erst einmal keinerlei Auswirkungen auf unser Hauptthema hier ...
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Zitat
Wie gut das Otto keinen Internetauftritt hat.
Wieso soll ich mich denn einschränken =? Ich lege eben Wert auf Beratung durch einen Menschen bzw. war Otto auch nur ein Beispiel von vielen -
Was soll denn dieses unsinnige Statement ? Jeder weiß doch , dass die großen Konzerne heutzurtage oft nurnoch 0180 Nummern haben.
Ist der Kunde jetzt selber schuld, nur weil O2 der Meinung ist die Preise mal eben mehr als zu verdoppeln ? Wenn man nichts produktives zum eigentlichen Geschehen zu sagen hat sollte man die Finger lieber still halten.
Kaan
:flop:
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Produktiv ist hier in diesem Thread doch noch nie was gewesen.
Außer das man seit ewigkeiten immer hört, meine Kündigung wurde abgelehnt was soll ich jetzt tun, oder ich geh zum Anwalt, oder die first läuft aus passiert hier doch nix.
Und ich glaube, das sich das auch nicht ändern wird....
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