O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • wegen was denn klage einreichen????


    kannst höchstens ne feststellungsklage machen glaube kaum dass das welche machen... o2 muss klagen wenn sie an ihr geld wollen und das werden sie niemals tun weil sie verlieren würden.

  • hilft das was ?


    bei Beitragserhöhungen beziehungsweise Leistungsminderungen
    Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu erweitern oder vermindert er die Leistungen, ohne gleichzeitig die Beiträge anzupassen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit Datum der Beitragserhöhung kündigen. Erhalten Sie die Mitteilung erst nach dem Erhöhungstermin, ist eine rückwirkende Kündigung möglich. Zu unterscheiden ist, wann der Vertragsabschluss erfolgte.



    Vertragsbeginn ab dem 29. Juli 1994
    Diese Verträge können bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung gekündigt werden.s

    sorry fuer die feehla

  • Habe gestern auch den Standard-Brief bekommen und postwendend eine letzte Frist zur Kündigungsbestätigung sowie zur Zustimmung der Rufnummern-Mitnahme geschickt. Meine SIM-Karten hab ich gleich mitgeschickt, die brauch ich jetzt ja nicht mehr.


    Sollte daraufhin auch eine negative Reaktion erfolgen, reiche ich selber Feststellungsklage ein. Einen Anwalt braucht man am AG ja nicht ;)

  • Frist abgelaufen - jetzt wird es ernst


    So jetzt hat o2 die von mir gesetzte Frist kommentarlos verstreichen lassen. Nicht mal Einschreiben werden beantwortet - schlechter Stil.


    Egal. Damit ich mich mit meinem Schreiben nicht lächerlich mache und weil mich die Sache wirklich ärgert, setze ich morgen mal in Ruhe eine Klageschrift auf.


    Wer von der TT-Gemeinde hat denn schon definitv was ans AG München geschickt?

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Ich versuche an meinem Wohnort zu klagen.


    Es gibt ein Urteil vom OLG Braunschweig (OLGR Braunschweig 2006, 652) in dem es heißt:


    "3. Für die Leistungs- und Gegenleistungspflicht aus einem Mobilfunk-(Dienst-)Vertrag kann aus der Natur des Schuldverhältnisses und mangels Anhaltspunkten für eine entsprechende Vereinbarung ein einheitlicher gemeinsamer Erfüllungsort nicht festgestellt werden, weil es an einer prägenden, an einem bestimmten Ort zu erbringenden Dienstleistung fehlt.


    4.. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Mobilfunkkunden ist sein Wohnort zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses."


    Demnach müsste ich nach § 29 I ZPO hier in Berlin klagen können.

  • Diehe ich mir morgen in der Bibliothek mal rein.
    Aber wo soll das Problem sein in München zu klagen. Wollte einen Urkundenprozess beantragen. Und da wir uns ja hohe Chancen auf 100%iges Obsiegen ausrechnen könnte man da auch mal ein ICE-Ticket investieren. Streitwert wären bei mir 21 x 15 Euro (=315 Euro).

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Ach ich hätte auch nix gegen München, aber wenn's auch hier geht, wäre es mir noch etwas lieber.


    Wahrscheinlich kommt es ja eh nicht zum Prozess.

  • So ist es ja geplant. Bin noch nicht wirklich fit was ZPO angeht - wäre aber ne schöne Sache um die Zeit bis zum Ref zu füllen ;-) und auch entsprechender Ansporn ZPO praxisnah anzuwenden.

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!