Guten Morgen,
habt ihr bereits in Betracht gezogen das einige Ihre AGB im Jahre 2003 unterschrieben haben und dort folgendes Zitat zu finden ist:
Zitat
Punkt 15
„Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen.“
Ein Blick auf die Internetseite von O2 Germany unter FAQ (Stand 2007):
ZitatPunkt 14
„Werden sich durch die Vertragsverlängerung die AGB ändern? Ja. Jedoch haben die Änderungen nur Auswirkung auf die Kündigungsfrist (3 Monate zum Vertragsende). Die Tarife bleiben unverändert.
Und jetzt vielleicht verstehen warum ich beabsichtige AO zu kuendigen??
Gruss,
mupp