O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Erhöhung der Auslandstarife und SMS: Jetzt Sonderkündigung


    Hi zusammen,
    nachdem o2 meine außerordentliche Kündigung wg. der 0180x Preiserhöhung mit dem bekannten Standardschreiben abgelehnt hat und ich in der Hotline außer heißer Luft nichts erfahren habe, frage ich mich nun, ob ich nicht wg. der Erhöhung der Auslandstarife kündigen kann.


    Wenn ich die 0180 Nummern vom Handy nur äußerst selten nutze, so bin ich wirklich oft im Ausland und kann durch vernünftige Wahl des Roaming Partners immer ganz gut sparen.


    Mal am Beispiel:
    Ich bin in den USA und telefoniere 10min nach Hause. Bisher habe ich da in der Hauptzeit für Gespräche nach D 1,22 Euro bezahlt. Innerhalb des Landes 0,85ct. Wenn ich die neue Tabelle recht verstehe, dann soll ich für die gleiche Leistung nun 1,59 bezahlen. Eingehende Gespräche sind dafür billiger geworden ...


    Ich fahre in die Türkei. Gegenwärtig kostet mich ein Anruf nach D mit Turkcell in Haupt- und Nebenzeit 1,36€/min Gespräche im Land liegen bei 0,65ct bei Taktung 30/30 ... ab 1.3.07 möchte o2 für den gleichen Service 1,59€/min. bei 60/60 Takt. Ok - ankommende Gespräche werden günstiger - von 0,70 auf 0,69ct ... aber ich werde kaum angerufen.


    Das geht mir ja nun - zusammen mit der Möglichkeit günstiger SMS verloren. Damit ist für mich der Vertrag nicht mehr interessant (Vodafones Reiseversprechen schlägt hier!). Was also tun?

  • OK, zum einmillionstenmal: Eine berechtigte Kündigung kann nicht abgelehnt werden. Es bringt also nichts, hier dauernd zu jammern, dass O2 die Kündigung leider nicht "annerkannt" hat und was man denn bitte nun tun soll.
    Überleg doch mal, wenn die schon die Kündigung wegen einer Preiserhöhung von Telefonaten im Inland nicht anerkannt haben, meinst du sie werden es dann wegen der Preiserhöhung von Telefonaten im Ausland tun? :rolleyes:


    Wenn man schon eine Kündigung schreibt, dann muss man das auch durchziehen. Es ist doch nichts lächerlicher, als nur den Papiertiger zu spielen.
    Man kann doch nicht einfach mal so auf gut Glück ein paar "Soküs" zu verschicken und hoffen, dass irgendeine schon angenommen wird. :confused:


    Also, die einzige logische Vorgehensmaßnahme ist eine Kündigung auszusprechen (vorausgesetzt sie ist rechtlichen möglich) und dann auf diese Kündigung zu beharren. Völlig egal, was der jeweilige Vertragspartner für exotische Rechtsauffassungen bzgl. "Nebenleistungen" oder sonstwas hat.
    Wenn für Zeiträume nach der Kündigung noch Forderungen gestellt werden, geht man zum Anwalt und erhebt entweder Feststellungsklage oder lässt sich halt von O2 verklagen.

  • Also ich habe gestern alles meinem Anwalt übergeben. Der sagte auch, dass das so nicht sein kann. Nun muss sich O2 ja äußern...

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    naja... also für mich persönlich isses keine "Nebenleistung", da ich ca 3 Monate pro Jahr im Ausland verbringe ... solln se mir doch glaubhaft machen dass es ne Nebenleistung ist :D ...


    *hrhr* ma ne Sonderkündigung vorbereiten ;-) ^^ und schauen wie sie drauf reagieren. Weiss wer ne Adresse wo man das bei o² hinschicken muss? Das war irgendwo in Nürnberg oder?


    Du wirst mit dem außerordentlich Kündigen bzgl. neuer Roaming-Tarife Null Chance haben. Du widersprichst denen und Du behälst deine alten Tarife.... also nix mit Sonderkündigen.

  • Ja, aber diese "ich übergeb das meinem Anwalt"-Geschichte ist für mich nicht gangbar - im ungünstigsten Fall reden wir über 20€ x 18 Monate .... für 360 Euro fangen die Anwälte die ich kenne nicht an zu arbeiten.


    Ich hab meinen Fall erstmal der Verbrauerzentrale weitergegeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von metropol21
    Ja, aber diese "ich übergeb das meinem Anwalt"-Geschichte ist für mich nicht gangbar - im ungünstigsten Fall reden wir über 20€ x 18 Monate .... für 360 Euro fangen die Anwälte die ich kenne nicht an zu arbeiten.


    Ich hab meinen Fall erstmal der Verbrauerzentrale weitergegeben.


    Interessiert mich net. Und sei es für 1ct. O2 muss Grenzen gesetzt werden und so ein Anwaltschreiben macht immernoch mehr her, als eines von Privat. Und was solls denn, wofür bin ich denn versichert?! Zahl ich doch nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Du wirst mit dem außerordentlich Kündigen bzgl. neuer Roaming-Tarife Null Chance haben. Du widersprichst denen und Du behälst deine alten Tarife.... also nix mit Sonderkündigen.


    Ja dann ist ja alles Bestens. Ich will keine neuen Tarife Basta. Diese neue Tarifstruktur ist für mich Mumpitz und würde meien Auslandstelefonate nicht unwesentlich teurer machen. Ich will auch O2 gar nicht unbedingt loswerden (die Deutschlandweite homezone ist für mich und meine Kunden sehr angenehm), aber nur unter den mir ursprünglich angebotenen Konditionen!

  • Tja, es wäre alles kein Problem, wenn nicht die Hotline gesagt hätte, es gäbe keine Möglichkeit, der Preisanpassung zu widersprechen, da diese durch die Nebenleistungsklausel gedeckt ist.


    Die Dame an der Hotline hat mir ihr Verständnis ausgedrückt und mir den Rat gegeben, mich da doch schriftlich an o2 zu wenden...


    Bin mal auf Antwort gespannt... Werd auf jeden Fall hier berichten

  • Scheint, als ob o2 auch bei der Roaming-Anpassung die Vogel-Strauß-Strategie fährt.


    Der Empfang des von mir sofort nach Bekanntwerden hingefaxten Widerspruches wurde mir zwar umgehend per SMS bestätigt ("...Ihr Anliegen ist in Bearbeitung..."), aber bisher nicht bearbeitet. Auch auf Anfrage gibt es dazu keinerlei Informationen von o2 :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von GrommitTom
    Scheint, als ob o2 auch bei der Roaming-Anpassung die Vogel-Strauß-Strategie fährt.


    Der Empfang des von mir sofort nach Bekanntwerden hingefaxten Widerspruches wurde mir zwar umgehend per SMS bestätigt ("...Ihr Anliegen ist in Bearbeitung..."), aber bisher nicht bearbeitet. Auch auf Anfrage gibt es dazu keinerlei Informationen von o2 :flop:


    Also mir wurde der Beibehalt der mir bekannten Roamingtarife schriftlich zugesichert....

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