O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Seit wann muss denn eine Kündigung akzeptiert werden? Und wieso ANGEBLICH? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang (Nachweis) wirksam wird. Und fertig.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Seit wann muss denn eine Kündigung akzeptiert werden? Und wieso ANGEBLICH? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang (Nachweis) wirksam wird. Und fertig.


    Gibs auf, das steht so bestimmt schon 10x auf den 45 Seiten hier... ;) :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von palt
    Mich hat soeben schon wieder ein o2 Mitarbeiter angerufen und wollte mir Gesprächsguthaben andrehen damit ich ja bei o2 bleibe.
    Meine Kündigung würde eh nicht angenommen werden und hier 20 Euro Guthaben bla.


    Nix da!
    !


    Jau, hatte gestern Abend auch wieder nen Anruf. Diesmal ein anderer Kasper, der mir erzählt hat, dass der Kündigung nicht entsprochen wird und ob er es wieder gut machen könne, indem er mir Guthaben anbieten könne. Nee, nich mit Leo!
    Dann hab ICH ihm einen Deal angeboten. Da ich ja 2 Verträge habe und einer von diesen tot ist, habe ich angeboten, nur den toten Vertrag zu killen, dann würde ich an dem anderen festhalten. Er würde sich erkundigen und sich dann melden. Wenn ich bis nächste Woche nix gehört habe, gehe ich zum Anwalt und dann werden BEIDE gekündigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Seit wann muss denn eine Kündigung akzeptiert werden? Und wieso ANGEBLICH? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang (Nachweis) wirksam wird. Und fertig.


    Eben. Und diesen Nachweis erbringt man wohl am besten mit einer vom Vertragspartner ausgestellten Kündigungsbestätigung. Oder aber per Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Das ist dann halt etwas teurer.



    Mett

  • So, Termin für Dienstag ist beim Anwalt gemacht. Jetzt gehts rund...

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    So, Termin für Dienstag ist beim Anwalt gemacht. Jetzt gehts rund...


    Erstmal: Bitte die folgende Anmerkung nicht persönlich nehmen - ich nehme Dein Posting nur mal als "Aufhänger"... ;)


    Okay, in diesem Sinne wird im allgemeinen viel erzählt, wenn der Tag lang ist ("Ich geh zu meinem Anwalt!!!!!!!!!!!!!!!11111elf"), aber hier ist es IMO wirklich mehr als nötig, denen mal zu zeigen, daß es so nicht weitergeht.


    Ich vertrete mich zwar derzeit noch 100%ig selbst ... aber ich bin wirklich gespannt, wie das weitergeht. Ich kenne bei Bedarf auch gute Anwälte, die auf Verbraucherrecht spezialisiert sind...


    Ich habe wie gesagt zwei Verträge: Einen "Uralt-Genion" (von 2000, noch mit 11 Cent in ausländische Mobilnetze ;) und vor allem mit "handoptimierter" Riesen-Homezone); sowie einen Genion Card S (ebenfalls "nicht schlechte" Homezone dank gut gewählter "Magischer Adresse[tm]").


    Letzteren will ich nichtmal wirklich unbedingt kündigen - für den habe ich "nur" gefordert, daß mir die zugesagten Preise (lt. offizieller o2-Website am 30.11.2006, also nach Vertragsabschluß!) weiterhin gewährt werden - ersatzweise bin ich auch mit einer Kündigung bei Auszahlung der 25,- € "Bereitstellungspreis" einverstanden, da ich den Anschluß bisher ja nie vertragsgemäß nutzen konnte (nur die nicht strittigen - also nicht irgendwelche "Sondernummern" betreffenden - Telefonate bin ich gern zu zahlen bereit und hab's ja auch schon getan).


    Der "alte" Vertrag ist inzwischen schon so eine Art "Sparbuch" - dort habe ich in genau 5 getrennten Posten diverse "Kulanz"-Gutschriften, die sich mittlerweile auf über 116,- €(!) summiert haben... Die will ich entweder in Bar auf mein Konto - oder alternativ (vorausgesetzt, der "Genion Card S" wird zu den mir schriftlich - lt. Website am 30.11.2006! - zugesagten Preisen weitergeführt) darf das Guthaben auch in voller Höhe auf den "Genion Card S" übertragen werden. Bin ja kein Unmensch; "Otto Kännduh" soll ja auch leben... ;)

    Das ganze habe ich in perfektem(!) "Juristendeutsch" geschrieben (ich bin zwar kein "Volljurist", arbeite aber als Techniker - Fachexperte für Datenschutz und Rechnersicherheit - in einer Rechtsabteilung; da lernt man das... ;) ). Bin wirklich extrem gespannt, was die mir antworten werden. :)


    Rückschein ist wie gesagt vorgestern hier angekommen. Anrufe bisher noch keine. Klar, die müssen den 3 Seiten langen Schriftsatz erstmal korrekt studieren. :cool:


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Seit wann muss denn eine Kündigung akzeptiert werden? Und wieso ANGEBLICH? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang (Nachweis) wirksam wird. Und fertig.


    Das ist 100% richtig.


    Trotzdem habe ich berechtigtes Interesse an einer Kündigungsbestätigung. Praktisch ist es nur mit einer Kündigungsbestätigung möglich, die alte Nummer zeitnah zu einem neuen Anbieter zu portieren.


    Was habe ich davon, dass mein Vertrag wirksam gekündigt ist, ich aber der einzige auf der Welt bin, der das weiß?


    Anderes Thema:


    O2 bietet den Kündigern Gesprächsguthaben an? Zur "Wiedergutmachung"? Na wunderbar, dann haben auch die Herren von O2 endlich gemerkt, dass ihr Verhalten wohl doch nicht so ganz koscher ist, wie sie immer behaupten...

  • Zitat

    Original geschrieben von Antinoos
    Okay, in diesem Sinne wird im allgemeinen viel erzählt, wenn der Tag lang ist ("Ich geh zu meinem Anwalt!!!!!!!!!!!!!!!11111elf"), aber hier ist es IMO wirklich mehr als nötig, denen mal zu zeigen, daß es so nicht weitergeht.


    Das sehe ich ja genau so. Aber O2 kommt vor Lachen nicht in den Schalf, weil viel gedroht wird und keiner macht was. So, und ich hole mir nun einen Rechtsbeistand. Denn nur SO kann man zeigen, dass es so nicht mit mir zu machen ist.


    Zitat

    Original geschrieben von kris781


    Anderes Thema:


    O2 bietet den Kündigern Gesprächsguthaben an? Zur "Wiedergutmachung"? Na wunderbar, dann haben auch die Herren von O2 endlich gemerkt, dass ihr Verhalten wohl doch nicht so ganz koscher ist, wie sie immer behaupten...


    Klar wissen Die, dass sie da Scheiße gebaut haben. Und die Tatsache, dass nun eine "Wiedergutmachung" geleistet wird, ist praktisch ein Schuldanerkenntnis.

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