ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von altaso
So nun habe ich heute antwort von Mobilcom/o2 bekommen nachdem ich genau das Schreiben der VZ-BW denen zugesandt habe.
Folgende Antwort habe ich heute erhalten:
"Sehr geehrter bla bla bla,
auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir mit, dass es sich bei der Preiserhöhung für 0180-Rufnummern um die Vorgabe des Gesetzgebers handelt, ab sofort 19% Mehrwertsteuer auf unsere Produkte zu erheben. In unseren AGB ist geregelt, dass jeweils der aktuelle Mehrwertsteuersatz erhoben wird.
Gerne überreichen wir Ihnen anliegend unsere AGB zu Ihrer Kenntnisnahme.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung nicht."
Sagt mal, was ist das denn für eine Antwort?
Die wollen mir doch glatt klarmachen, dass eine Preiserhöhung von 25ct. (oder wie es vorher war) auf über 71ct. gerechtfertigt ist?
Was soll ich nun tun?
Ich seh das so: sofern O2 die Preise mehr als 3% (entspricht der MWSt Erhöhung) angehoben hat, handelt es sich um eine dreißt verpackte Tariferhöhung und somit bleibt das Recht der Sokü.