O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Jula
    Na ja, ich glaube dem Typ ausm Teltarif Forum nicht so unbedingt. Außerdem, warum legt einem die Verbraucherzentrale dieses gewisse Schreiben vor wenn es laut dem Herrn Rechtsanwalt aus dem Teltarif Forum nur auf anderem Wege (sprich Widerspruch und dann erst Kündigung) geht?


    Naja, der Verbraucherzentrale glaube ich auch nicht wirklich so recht. Wären die wirklich an einer Lösung für uns Kunden interessiert, dann hätten die schon mehr unternommen. Um den Fall ist es ja nun wieder ruhig geworden und die Kunden müssen es alleine aussitzen. Ist in meinen Augen nur bisschen Aufstamfen durch die VZ, mehr nicht :(


  • Hi. Hab mitte Dezember meinen Genion Vertrag im o2 Shop verlängert. Hatte vorher 20 Monate lang einen o2 Genion Vertrag. Ist also kein Neuvertrag gewesen im Dezember, sondern nur eine Verlängerung des Vertrags mit demselben Tarif.
    Aber im o2 Shop wurde mir auch nichts über diese Änderungen gesagt. Oder ist das wieder dasselbe wie wenn man einen komplett neuen Vertrag macht?


    Gruß

  • o2 erwähnt diese Diskussion sogar in der heutigen E-Mail die an alle Händler geht aber leider nichts Neues:

    Zitat


    Sonderkündigungsrecht bei O2


    Derzeit gibt es verschiedener Pressemeldungen zum Thema Sonderkündigungsrecht bei O2. Hier nun die Stellungnahme von unserer Rechtsabteilung zu diesem Thema:


    „Der Standardtarif des Kunden gilt grundsätzlich für alle Anrufe, die der Kunde tätigt. Der Preis für eine Sonderrufnummer wird dagegen nur dann berechnet, wenn der Kunde gezielt eine solche Nummer anwählt. Dies geschieht in der Regel nur im Ausnahmefall. O2 ist zudem nicht verpflichtet, den Zugang zu Sonderrufnummer anzubieten. Eine Sonderrufnummer stellt demnach eine bloße Nebenleistung dar. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist O2 berechtigt, die Preise für Nebenleistungen auch ohne Zustimmung des Kunden zu ändern. Insgesamt wurden die Preise nur dem Marktniveau angepasst. Ein Sonderkündigungsrecht ist deshalb grundsätzlich nicht gegeben und anders lautende Behauptungen der Verbraucherzentrale unzutreffend.“

  • Zitat

    Der Preis für eine Sonderrufnummer wird dagegen nur dann berechnet, wenn der Kunde gezielt eine solche Nummer anwählt.


    Wenn ich sowas lese platzt mir echt der Kragen! Die können doch nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass das aus diesem Grund eine Nebenleistung ist. WAP, GPRS, SMS ... die Aufzählung kann beliebig fortgesetzt werden, und eigentlich sogar um normale Gespräche ergänzt werden ...


    :flop:

  • "Insgesamt wurden die Preise nur dem Marktniveau angepasst."
    Naja :rolleyes: Man kann vielleicht von einer Preisanpassung reden wenn der Minutenpreis von 12 auf 14 ct. angehoben wird.


    Gruß


    Tobias

    ***20 Jahre o2***

  • In Punkto Verpflichtung zur Herstellung von Verbindungen zu Sonderrufnummern:
    Wie kommen die drauf dass keine Verpflichtung zur Herstellung solcher Verbindungen besteht???
    Wenn die Sache vor Gericht geht, dann ist das Amtsgericht zuständig (Streitwert wird wohl maximal 24 x Grundgebühr/Monatspreis sein und unter 5000 Euro liegen). Dort denken die Richter noch in halbwegs vernünftigen Bahnen.


    Bei Vertragsschluß ist lt. O2 AGB die Aktuelle Preisliste zuständig. Dort werden Sonderrufnummern ausgewiesen und nicht als Nebenleistung deklariert.


    Ich weiß nicht woher o2 seine Rechtsabteilung holt, aber diese Argumentation ist so dünn, dass die Chancen wohl unter 20% liegen damit durchzukommen.
    Im worst case sind alle Verträge vor dem 27.11 berechtigt zu einer Sonderkündigung was für o2 in den 3stelligen Millionenbereich gehen kann (Umsatz/Gewinnverluste).


    Die o2-Juristen hätten besser dazu geraten, bei Widerspruch den Alttarif zu schalten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von TheChaos
    Darf ich noch fragen, woher du diese Mail hast? Bist nicht zufällig ein O2 Händler? :)


    Ich darf u.a. auch o2 Verträge machen und habe das bis vor kurzem auch ganz gerne gemacht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Ich weiß nicht woher o2 seine Rechtsabteilung holt, aber diese Argumentation ist so dünn, dass die Chancen wohl unter 20% liegen damit durchzukommen.
    Im worst case sind alle Verträge vor dem 27.11 berechtigt zu einer Sonderkündigung was für o2 in den 3stelligen Millionenbereich gehen kann (Umsatz/Gewinnverluste).


    Die o2-Juristen hätten besser dazu geraten, bei Widerspruch den Alttarif zu schalten.


    Die rechnen aber mit Sicherheit, dass sich nichtmal 20% über die Gerichte zu ihrem Recht verhelfen werden. Ich überleg auch schon wie ich nach der kommenden Absage weiter reagiere. Einfach nicht zahlen würde ich machen, wenn die nicht meine TelNr. als "Geisel" hätten :(


    --
    Blogeintrag zu O2

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