ZitatOriginal geschrieben von k0rbi
Das gerade ist es ja. Mein Handy ist nicht von nokia, sony etc. sondern von O2. Die Abwicklung läuft immer über O2. Daher meine Frage bezüglich Abwicklung...
Ich dachte, ich hätte auch das mit meinem Beitrag geklärt...
Also: O2 haftet bei dir als Verkäufer im Rahmen der kaufvertraglichen Gewährleistung.
Ganz normal, hat nix mit dem gekündigten Mobilfunkvertrag zu tun. Du hast ja nur den Mobilfunkvertrag gekündigt, der Kaufvertrag bleibt wirksam. Und die Käuferrechte ergeben sich aus dem Kaufvertrag.
Also: Einer SoKü steht nix mehr im Wege...