O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von k0rbi
    Das gerade ist es ja. Mein Handy ist nicht von nokia, sony etc. sondern von O2. Die Abwicklung läuft immer über O2. Daher meine Frage bezüglich Abwicklung...


    Ich dachte, ich hätte auch das mit meinem Beitrag geklärt... ;)


    Also: O2 haftet bei dir als Verkäufer im Rahmen der kaufvertraglichen Gewährleistung.


    Ganz normal, hat nix mit dem gekündigten Mobilfunkvertrag zu tun. Du hast ja nur den Mobilfunkvertrag gekündigt, der Kaufvertrag bleibt wirksam. Und die Käuferrechte ergeben sich aus dem Kaufvertrag.


    Also: Einer SoKü steht nix mehr im Wege... :)

  • Wie sieht es denn derzeit aus: Wurde bisher eine einzige SoKü von O2 akzeptiert, oder wurden bisher alle zurückgewiesen?


    Der Weg übers Gericht ist ja hart und steinig. Mir gefällt das Vorgehen von O2 zwar überhaupt nicht, aber lohnt sich das denn?


    MfG

  • Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Da muss nichts akzeptiert, bestätigt oder zurückgewiesen werden. Wenn die Kündigung erlaubt und der Zugang nachweisbar ist, dann gilt sie. Fertig.


    Und wenn einer einen harten und steinigen Weg übers Gericht gehen will, dann derjenige, dem die Kündigung erklärt wurde. Hier also 02.

  • Zitat

    Original geschrieben von Crashman
    ... aber lohnt sich das denn?


    Also in meinem persönlichen Fall würde es sich massiv lohnen, ich hab kurz vor der Novemberumstellung mal schön mit nem neo verlängert... :D
    Allerdings habe ich im Zuge dieser VVL meinen Traumtarifkombi bekommen, den ich so eigentlich nicht mehr hergeben möchte... ;)
    Da ich seltenst im Ausland telefoniere oder sms schreibe und auch nicht wirklich 01805-Nummern anrufe kann und werde ich damit leben. :rolleyes:
    Wenn ich auf den Tarif allerdings nicht angewiesen wäre und die sonstigen Bedinungen wie oben wären, dann würde ich das schon versuchen durchzuziehen! Am ehesten scheint das ja noch mit ner negativen Feststellungsklage zu klappen... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Natürlich muss eine eine Kündigung nicht akzeptiert werden, um wirksam zu sein.


    Dass O2 die Kündigung nicht anerkennt (ich will es mal so ausdrücken) hat praktisch aber schon einige Nachteile.


    So ist es für mich zZ praktisch nicht möglich, meine O2 Nummer portieren zu lassen, da ein anderer Anbieter eine Kündigungsbestätigung verlangt.


    Wobei sich hier die Frage stellt, ob man in diesem Zusammenhang einen Anspruch gegen O2 auf die Erteilung einer ebensolchen hat? Ich befürchte, nicht.


    Natürlich kann ich warten, bis O2 mich verklagt. Wenn ich die Nummer aber schnellstmöglich haben will, nützt mir das nicht viel, weil O2 damit sicherlich einige Zeit warten wird.


    Wie geht Ihr vor?


    Ich habe mir überlegt, O2 anwaltlich eine Frist zum Schreiben einer Kündigungsbestätigung zu setzen und andernfalls eine Feststellungsklage anzudrohen, damit mal etwas Schwung in die Sache kommt.


    Vielleicht beschäftigt sich dann ja auch endlich mal ein O2-Mitarbeiter mit meinem Fall, der etwas mehr Kompetenz hat, als E-Mails aus Textstücken zusammenzubasteln.

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Wie geht Ihr vor?


    Ich habe mir überlegt, O2 anwaltlich eine Frist zum Schreiben einer Kündigungsbestätigung zu setzen und andernfalls eine Feststellungsklage anzudrohen, damit mal etwas Schwung in die Sache kommt.


    Vielleicht beschäftigt sich dann ja auch endlich mal ein O2-Mitarbeiter mit meinem Fall, der etwas mehr Kompetenz hat, als E-Mails aus Textstücken zusammenzubasteln.


    Unabhängig davon, daß ich mich nicht daran "beteilige" hört sich das meiner Meinung ganz gut an! Ne Feststellungsklage ist ja wohl das einzige was etwas bringt, in sofern bin ich jetzt schon auf das Erbebnis gespannt...! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Kurz zur Garantie und Gewährleistung:
    o2 tritt bei seinen XDA-Geräten als Hersteller (also nicht HTC oder sonstige) auf und gibt 24 Monate Garantie.
    Solange man also die Rechnung hat: Gewährleistung und Garantie.
    Siehe dazu auch einige Hinweise in der c't 04/2007 Seite 77.

    Rene "vanBroesel" Freitag

  • Mal angenommen man boxt die Sache durch: Seht ihr die Gefahr eines Eintrags in einen Fraud Prevention Pool? Dann dürfte es schwerer mit neuen Verträgen werden...


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Crashman
    Mal angenommen man boxt die Sache durch: Seht ihr die Gefahr eines Eintrags in einen Fraud Prevention Pool? Dann dürfte es schwerer mit neuen Verträgen werden...


    MfG


    Sag mal, arbeitest Du bei o2 und willst unterschwellig durch Deine Fragen eine gewisse Angst vor einer Sonderkündigung bei anderen Lesern verursachen?


    Wenn jemand rechtmäßig kündigt, und dieses ist nach gängiger und überwiegender Juristenmeinung in dem hier diskutierten Fall geben, dann kann Dir überhaupt nichts passieren, auch wenn Du die Rechnungen nicht mehr bezahlst. Natürlich darfst Du die Sim auch nicht mehr nutzen und auch nicht im Netz eingebucht lassen. Selbst wenn Du unberechtigt eine Sonderkündigung aussprichst und solange bis zur endgültigen Klärung der Wirksamkeit die Forderungen (Rechnung) begleichst, kann Dir keine negativer Eintrag in irgendeiner Auskunftsdatei drohen.

  • Nee, würde ich bei dem Verein arbeiten, würde da einiges anders laufen ;-)


    Ich ringe nur grad mit mir um eine Entscheidung.


    MfG

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