O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Wie ist das eigentlich, wenn man Mitte Januar in den Genion S gewechselt ist. Durch einen Wechsel akzeptiert man doch die neuen Tarife?!


    Richtig!

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

  • Nicht unbedingt...


    O2 hat selber ja nie die Tarifänderung bekannt gegeben. Ich zB habe von der Tarifänderung erst am 14. Januar bei tel-tarif.de erfahren.


    Wenn man verlängert hat, bevor man selber von der Tarifänderung erfahren hat, kann man der Tarifänderung auch nicht durch die Verlängerung zugestimmt haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Deine Einzugsermächtigung kannst du generell jeder Zeit kündigen. Aber bevor eine Kündigung nicht wirksam ist und du offene Forderungen zurück hälst kann das Inkasso und Schufa mähsige nachfolgen für dich haben (dazu war neulich bei Stern TV ein interessanter beitrag wo empfohlen wurde dies nicht zu tun sonder abzuwarten bis alles geklärt ist und dann ggf Rückforderungen zu machen. Prinzip ist, da beides unabhängig von einander läuft).


    Das Problem ist, wenn Du die Einzugsermächtigung nicht widerrufst, bucht o2 munter weiter die Grundgebühr ab und weist jeden Brief von Dir zurück. Da musst Du dann schon selber aktiv werden (-> (negative) Feststellungsklage) wenn Du raus willst.


    Mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung müsste o2 allerdings klagen, um an das Geld zu kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Nicht unbedingt...


    O2 hat selber ja nie die Tarifänderung bekannt gegeben. Ich zB habe von der Tarifänderung erst am 14. Januar bei tel-tarif.de erfahren.


    Wenn man verlängert hat, bevor man selber von der Tarifänderung erfahren hat, kann man der Tarifänderung auch nicht durch die Verlängerung zugestimmt haben.


    Das ist richtig, aber in dem Fall hat er ja einen Tarifwechsel im Januar auf den neuen Tarif gemacht...


    Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung müsste o2 allerdings klagen, um an das Geld zu kommen.


    Ich denke es geht dann eher an ein Inkasso Büro die dann die Forderungen eintreiben soll...

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Ich denke es geht dann eher an ein Inkasso Büro die dann die Forderungen eintreiben soll...


    Und?

  • Das soll heißen das o2 nicht klagt, sondern es ans Inkasso weiterleitet. Gut, wenn man da auch nicht zahlt kommt es ja unwiederbringlich zu klage und damit auch wieder an o2 zurück. :p
    Aber wer lässt es schon darauf ankommen... (leider).

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

  • Ich habe BTW arge Zweifel, ob man überhaupt bei vom Gläubiger bestrittenen Forderungen ein Inkassobüro einschalten darf. Das wäre doch völlig widersinnig. Entweder, o2 klagt, bekommt Recht und schaltet dann mit dem Titel das Inkassobüro ein - oder sie verzichten drauf. Kennt sich damit jemand aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Wie ist das eigentlich, wenn man Mitte Januar in den Genion S gewechselt ist. Durch einen Wechsel akzeptiert man doch die neuen Tarife?!


    oo7x


    ...das sehe ich nicht so. Hab auch schon meine Einschaetzung zu dieser Konstellation hier im Forum gepostet. Bin selbst (fast) genau in dieser Situation.


    ...zugegebenermassen allerdings ein hoeherer Begruendungsaufwand sowie geringere Erfolgschancen als fuer die Bestandskunden, die nicht gewechselt sind.


    Beste Gruesse
    tommynokia

    SAMSUNG Omnia 7 (Windows Phone 7)
    SAMSUNG Omnia Pro B7610 (Win Mobile 6.5 Prof)
    SAMSUNG i8910 Omnia HD (Symbian S60)

  • Zitat

    Original geschrieben von o2-08-15
    Da dürfte aber der Datenschutz nicht mitspielen (wenn sich o2 darum überhaupt schert, zutrauen tue ich denen mittlerweile alles). Nachdem keine Geschäftsbeziehung mehr zwischen den Kunden und o2 besteht, darf o2 meiner Meinung nach auch keine Daten mehr über den Kunden speichern.


    Auf jeden Fall werden Neuverträge in den meisten Fällen wegen "interner Kriterien" noch mehrere Jahre abgelehnt.


    Die "Schufa" oder auch "Bürgel" speichert die Daten indirekt in Ihrem TelKo Score. Das ist dann AFAIK sogar zulässig. Durch mehrere Sonderkündigungen bei verschiedenen Netzbetreibern mit teilweiser Zahlungseinstellung ist der TelKo Score einen Bekannten z.B. auf unter 50 (von 1000) gesunken. Der Normal- bzw. Durchschittswert liegt bei etwa 850. Bei Werten unter 400 lehnen die meisten Netzbetreiber ab. Eine wirklich genaue Grenze sind die 400 aber nicht, es kann im Einzelfall auch anders sein. Wieviel Score eine SoKü jetzt genau kostet, ist wohl auch unterschiedlich und hängt von den Umständen ab.


    Nur, damit ihr wisst, worauf ihr euch bei der SoKü einlasst ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Ich habe BTW arge Zweifel, ob man überhaupt bei vom Gläubiger bestrittenen Forderungen ein Inkassobüro einschalten darf. Das wäre doch völlig widersinnig. Entweder, o2 klagt, bekommt Recht und schaltet dann mit dem Titel das Inkassobüro ein - oder sie verzichten drauf. Kennt sich damit jemand aus?


    oleR


    ...wuerde Dir gerne eine Antwort geben; verstehe allerdings Deine Frage nicht ganz.


    ...wen bezeichnest Du als Glaeubiger? Der Kunde ist zunaechst mal Schuldner der Geldforderung und der Provider insoweit Glaeubiger; bei der Zurverfuegungstellung der Telefonieleistung ist es umgekehrt.


    ...was der Provider macht, wenn Du die Einzugsermaechtigung widerrufst ist primaer mal deren freie Entscheidung und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Inkasso-Verfahren wuerde die Verfahrensdauer sicherlich verlaengern, woran der eine oder andere ja auch ein gewisses Interesse haben koennte...
    Dass ein Inkasso-Unternehmen prueft, ob die Forderung berechtigt/bestritten etc. ist, waere mir voellig neu. Ein solches Unternehmen waere vermutlich auch bald insolvent. Im Uebrigen wuerde auch bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zunaechst nicht geprueft, ob die Geldforderung des Providers begruendet ist. Das passiert erst, wenn Du dann Widerspruch einlegst und das streitige Verfahren vor dem zustaendigen Gericht beginnt...


    Beste Gruesse
    tommynokia

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