@ Christian: Vielen Dank
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von TheChaos
Ja der Witz ist ja, dass die nach ihrer Aussage echt alles anpassen und als Nebenleistung deklarieren können. Ich habe jetzt das Anschreiben der VZ BW ein wenig angepasst, da nirgends ein Datum drin stand und auch so etwas ungenau definiert war. Ich habe es nur noch um folgenden Passus ergänzt:Gleichzeit hab ich das Kündigungsdatum auf 22.2. gelegt, das sollte reichen hoffe ich. Weiterhin hab ich gleich die Rufnummernportierung angekündigt. Bin mal gespannt, was da drauf zurückkommt
Aber je mehr ich darüber nachdenke muss ich Milhouse auch Recht geben, wieso kümmern sich die Verbraucherzentralen nicht mehr darum. Besteht ja nun wirklich großes Interesse daran.
Köntest du mal dein ganzes Kündigungsschreiben hier rein setzen - DANKE
-
Zitat
Mein NameO2 Germany
Kundenbetreuung90345 Nürnberg
Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben zum Ende des Jahres 2006 die Preise für Sonderrufnummern zum Teil erheblich erhöht. So kostet zum Beispiel die 01805-Nummer jetzt statt 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. Bei einer Preiserhöhung sind Sie verpflichtet, mich über die Erhöhung zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung einzuräumen, wenn Sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.
Sie haben diese Information unterlassen und ich habe erst jetzt von der Preiserhöhung erfahren.
Ich bin nicht bereit, diese Preiserhöhung zu akzeptieren und mache hiermit gemäß § 314 BGB von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Wenn Sie sich auf Punkt 12 der AGB des Jahres 2005 berufen wollen, dann muss ich Ihnen widersprechen. Die tariflich vereinbarten und ausgewiesenen Gebühren für Sonderrufnummern aus Ihren Prospekten im Jahr 2005 sind fester Bestandteil des Vertrages zwischen mir und O2 Germany und somit keine Nebenleistungen.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung zum 22. Februar 2007 für meine beiden Rufnummern 0176 xxx und 0176 xxx unter der Kundennummer yyy innerhalb der nächsten beiden Wochen. Weiterhin weise ich Sie darauf hin, einer Portierung der Rufnummer 0176 xxx zu diesem Datum zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mein Name
wie schon erwähnt, abgeändert von VZ BW
TC
-
Kann man nicht sogar rückwirkend zum 28.11.2006 kündigen?
-
Ich glaube das ist Utopie, schliesslich hast du die Leistungen ja in Anspruch genommen. Maximal könnte man vielleicht die höheren Gebühren für Sonderrufnummern zurückfordern sofern du welche angerufen hast. Mir würde es schon reichen, wenn die mich jetzt raus lassen.
-
Stimmt schon. Aber o2 hätte einen ja bereits im November informieren müssen und kündigen lassen. Somit wäre man eigentlich schon früher aus dem Vertrag gekommen.
-
Man kann nie rückwirkend kündigen. Kündigungen wirken immer nur "für die Zukunft"; ex nunc, wie die Juristen sagen.
Noch eine andere Bemerkung:
Ich lese hier immer öfter im Thread: "Ich habe auch gekündigt, aber ohne Erfolg..." Oder: "Ich versuche auch zu kündigen, auch wenn ich nicht glaube, dass es funktioniert..."
Mensch Leute, was glaubt ihr denn, was passiert? Dass O2 Euch sofort aus den Vertrag lässt? Natürlich nicht!!!
Erfolg hat die Kündigung dann, wenn man weiterhin beharrlich bleibt, und O2 entweder vor Gericht verliert oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgibt.
Deswegen: Wenn Ihr Kündigen wollt, aber vorher schon wisst, dass Ihr nach dem ersten Brief von O2 ohnehin klein beigebt, dann spart lieber die 55 Cent für die Briefmarke und zahlt gleich die teureren Tarife.
-
hm ... also was genau muss ich machen?
ich wills nämlich durchziehen ...
Also erst mal mit dem Musterschreiben kündigen. Dann Einzugenehmigung entziehen?
Korrekt?Ab wann soll/darf ich dann nicht mehr telefonieren?
Muss ich dieses Monat noch bezahlen? (habe bereits telefoniert)
Ab wann "wäre" denn gekündigt?Und was wird dann wahrscheinlich passieren?
Danke schon mal!
-baly -
Zitat
Original geschrieben von baly
hm ... also was genau muss ich machen?ich wills nämlich durchziehen ...
Also erst mal mit dem Musterschreiben kündigen. Dann Einzugenehmigung entziehen?
Korrekt?Ab wann soll/darf ich dann nicht mehr telefonieren?
Muss ich dieses Monat noch bezahlen? (habe bereits telefoniert)
Ab wann "wäre" denn gekündigt?Und was wird dann wahrscheinlich passieren?
Danke schon mal!
-balyWie zwar schon des öfteren beschrieben, aber ich fasse gerne noch mal kurz zusammen.
Du musst außerordentlich Kündigen. Schriftlich oder per Fax. Diese wird mit sicherheit erst ein mal abgelehnt wie im Beitrag über dir zu lesen. Damit darfst du dich dann aber nicht zufrieden geben wenn du es durchziehen willst. Also entweder weiter mit Briefwechsel o2 nerven oder Gerichtlich gegen o2 vorgehen.
Deine Einzugsermächtigung kannst du generell jeder Zeit kündigen. Aber bevor eine Kündigung nicht wirksam ist und du offene Forderungen zurück hälst kann das Inkasso und Schufa mähsige nachfolgen für dich haben (dazu war neulich bei Stern TV ein interessanter beitrag wo empfohlen wurde dies nicht zu tun sonder abzuwarten bis alles geklärt ist und dann ggf Rückforderungen zu machen. Prinzip ist, da beides unabhängig von einander läuft).
Ab wann du nicht mehr Telefonieren sollst? Am besten ab gleich, um so weniger kosten kommen auf dich zurück im Falle das o2 die Kündigung irgendwann annimmt.
Zahlen musst du bis zu dem Datum wo deine Karte deaktiviert wird. Das steht dann aber auch in deiner Kündigungsbestätigung drin. -
Wie ist das eigentlich, wenn man Mitte Januar in den Genion S gewechselt ist. Durch einen Wechsel akzeptiert man doch die neuen Tarife?!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!