O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Guten Morgen,


    habt ihr bereits in Betracht gezogen das einige Ihre AGB im Jahre 2003 unterschrieben haben und dort folgendes Zitat zu finden ist:


    Zitat


    Punkt 15
    „Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen.“


    Ein Blick auf die Internetseite von O2 Germany unter FAQ (Stand 2007):


    Zitat

    Punkt 14
    „Werden sich durch die Vertragsverlängerung die AGB ändern? Ja. Jedoch haben die Änderungen nur Auswirkung auf die Kündigungsfrist (3 Monate zum Vertragsende). Die Tarife bleiben unverändert.


    Und jetzt vielleicht verstehen warum ich beabsichtige AO zu kuendigen??


    Gruss,
    mupp

  • genau das hab ich bereits ein paar seiten vorher gepostet. für mich tritt dieser fall auch ein. aber o2 will das irgendwie nicht verstehen.

  • Hallo zusammen,


    lt. meinen gestrigen Gespraech mit einer freundlichen o2 Mitarbeiten wuerde bei Vertragsverlaengerung die AGB automatisch akzeptiert - dem ist aber nicht so, weil
    die AGB nur mit einem Hinweis klick akzeptiert werden:

    Zitat


    Der Hinweis allein auf das Vorhandensein von AGB im Btx-Programm reicht nicht zur Einbeziehung in den Vertrag. NJW-RR 91, 1145


    AG Ansbach
    29.4.1994
    3 C 295/93


    Die Möglichkeit, Geschäftsbedingungen über Btx abzurufen, genügt den Anforderungen des § 2 I Nr. 2 AGBG nicht.


    O2 kann nicht gegen geltendes Recht widersprechen!

  • Zitat

    Original geschrieben von mupp
    Hallo zusammen,


    lt. meinen gestrigen Gespraech mit einer freundlichen o2 Mitarbeiten wuerde bei Vertragsverlaengerung die AGB automatisch akzeptiert - dem ist aber nicht so, weil
    die AGB nur mit einem Hinweis klick akzeptiert werden:


    Nein, das ist falsch. Es muss lediglich darauf hingewiesen werden und Du musst in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können. Oder machst Du im Mediamarkt an der Kasse auch immer einen Haken an die Rechnung, dass Du deren AGB akzeptierst?


    Das Urteil eines Amtsgerichts (!) zu BTX-Zeiten (!) und einem schon lange nicht mehr existierenden (!) AGBG ändert daran nichts.


    Fragt sich also nur, ob Du beim Telefonat auf die AGB hingewiesen wurdest ...

  • Du vergleichst hier ein "BTX" Urteil mit dem Internet. Das dürfte nicht greifen. Eher dürfte fraglich sein, ob eine solche extreme Verschlechterung nicht gegen das AGB Gesetz verstößt. Unerwartete Klauseln sind unzulässig - aber was Nebenleistung ist muss wirklich vor Gericht geklärt werden. Aber soweit wird es o2 nicht kommen lassen.

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

  • Hallo,


    ich bin kein Jura Experte, aber wenn ich im Mediamarkt einkaufe, bzw. sollten in jedem Geschaeft die AGB- in schriftlicher Form ausgehaengt und fuer jeden Kunden einsichtbar sein (!)


    Hat jemand von Euch Gesetzesurteile bezueglich Aenderungen der AGB gefunden?


    Btw.:
    Sind AGB Aenderungen nachteilig zum Kunden ueberhaupt rechtswirksam?


    -


    Weiter oben greife ich auf die aktuellen FAQ von O2 zurueck - es wundert mich das so wenige darauf eingehen, dort steht Aenderungen der AGB haben nur Auswirkungen auf die Kuendigungsfrist (!)

  • Zitat

    Original geschrieben von mungojerrie
    Du vergleichst hier ein "BTX" Urteil mit dem Internet. Das dürfte nicht greifen. Eher dürfte fraglich sein, ob eine solche extreme Verschlechterung nicht gegen das AGB Gesetz verstößt. Unerwartete Klauseln sind unzulässig - aber was Nebenleistung ist muss wirklich vor Gericht geklärt werden. Aber soweit wird es o2 nicht kommen lassen.


    Es handelt sich in dem Fall um das Fernabsatzgesetz wenn ich Vertragsverlaengerung online abschließe, dann muessen die AGB fuer einen Kunden auf dem ersten Blick einsichtbar sein (!)

  • Zitat

    Original geschrieben von mupp
    ... in schriftlicher Form ausgehaengt und fuer jeden Kunden einsichtbar sein ...


    ... Was übrigens nicht einmal ausreicht - der Kunde muss explizit auf die AGBs hingewiesen werden - es reicht nicht seine AGBs auszudrucken und irgendwo, wo man Lust hat, im Geschäft an die Wand zu nageln ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Das es auch anders geht zeigt ausgerechnet VF, die in der HZ Tarife zu 0180er Nummern anbieten, die nahe am Festnetztarif sind. Da muss man dann eben mehr "Grundgebühr" zahlen.


    Ja; aber primär(!) geht's hier im Thread ja nicht um GG-freie Genions (wie Genion S), sondern Altverträge mit ähnlcher GG wie bei Vodkaman...


    Nochmal (ich wiederhole mich bewußt!): Bei "Genion S" dürfte es maximal schwer werden, wegen der 0180er-Sache eine ao Kündigung hinzubekommen (die Tarife standen nämlich nie in der einzig(!) AGB-mäßig relevanten Quelle: den gedruckten Tariflisten der blauen Blubberbude, sondern nur auf der Website; und Onlinemedien sind nunmal nicht "wirklich" rechtsverbindlich!).


    Schon eher ginge das wegen der Auslandssache. Aber dooferweise hat Oh-Tuh genau hier mit dem "Argument" der "Nebenleistung" relativ gute Karten (oder zumindest bessere als mit den 0180er Inlandsverbindungen); oder noch genauer: mit dem Passus in Pkt. 12 der akt. AGB bzgl. "von Dritten erbrachten Leistungen", was ja Auslandsroaming ist.


    Aber ganz klar ist auch: Die Erhöhung der 0180er-Tarife für Altverträge ist
    a) KEINE "Nebenleistung" (das ist für jeden mit ETWAS juristischem Sachverstand klarer als Klosbrühe...)
    und
    b) berechtigt den Kunden damit zu einer außerordentlichen Kündigung!


    Die beiden Themen sollte man mal schön trennen.


    Mein Argument für die Kündigungsdrohung des Genion "alt" ist jedenfalls allein die 0180er-Sache. "Natürlich" habe ich auch gefordert, daß die alten Auslandskonditionen erhalten bleiben, aber - so sagt mein Jura-Experte - da kann ich viel fordern, zumnidest was den Teil Ausland--->BRD betrifft; allenfalls die Frage "10/10-Takt incoming" ist hier interessant aber letztlich auch wenig erfolgversprechend, obwohl die 10/10-Taktung in der Tat schwarz auf weiß in meiner gedruckten Tarifliste steht.


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von Antinoos
    Schon eher ginge das wegen der Auslandssache. Aber dooferweise hat Oh-Tuh genau hier mit dem "Argument" der "Nebenleistung" relativ gute Karten (oder zumindest bessere als mit den 0180er Inlandsverbindungen); oder noch genauer: mit dem Passus in Pkt. 12 der akt. AGB bzgl. "von Dritten erbrachten Leistungen", was ja Auslandsroaming ist.


    das finde ich aber eigentlich auch eine Sauerei. Schliesslich ist es ja eigentlich belegbar, dass die Gespräche generell Preissenkungen unterliegen, da kann O2 nicht einfach mal für einzelne Länder oder SMS im Ausland an der Preisschraube drehen.


    Man sollte sich echt 100mal überlegen, überhaupt noch so lange Verträge abzuschliessen, vor allem Verträge mit solchen Passagen, dass die Tarife angepasst werden können, wie es den Herrschaften beliebt ... :flop:

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