O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Rappelsack
    Ich nutze hier unterwegs online das Web.de SmartFax


    Hoffe doch nicht, dass die Nummern dort gesperrt sind. Das wäre natürlich sehr sehr doof


    Huhu, noch nicht ausgeschlafen heute...?! :confused:


    Denk mal nach - Stichwort Threadthema "Sondernummern", oder: <sing> "Wer soll das bezahaaaaalen, wer hat soviel Geld....?!" ;);)


    Na, dämmert's??!?? ;);)


    Natürlich wirst Du mit solchen Webdiensten keine 0900/0180er Nummern erreichen können...


    Mein Festnetzfax ging problemlos.


    Wobei ich es nur eine Sauerei finde, daß die nicht mal eine Anschlußkennung fürs Sendeprotokoll mitliefern :flop: ... ein Schelm, wer hier... :rolleyes:


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Darf man fragen wohin Du gewechselt bis bzw. welchen Vertrag Du abgeschlossen hast?


    Hallo ganymed,


    ich bin jetzt hoffentlich ein glücklicher E-Plus Kunde
    Konditionen zum Vertag sind hier nach zu lesen:


    http://www.handysmobile.de


    Tarif - E-plus 100 Web Student
    20€ Grundgebühr, 100 FreiMinuten und 120 SMS incl.


    Vorher hatte ich einen O2 Active 50 mit 100 SMS Paket und bin dann
    so monatlich auf die 35 Euro gekommen..


    Ich glaube der wechsel lohnt sich, weil meine Freundin E-Plus "Base" benutzt.
    So und jetzt ende OFF Topic.
    Gruss,
    /mupp

  • Zitat

    Original geschrieben von mupp
    Ich habe O2 die Einzugsermaechtigung entzogen


    Apropos Entzug der Einzugsermächtigung: Was ist eigentlich, wenn man mehrere Verträge bei dem Haufen hat? :confused:


    Wie mich ein Jurist überzeugte (ich schrieb davon bereits hier im Thread was dazu), ist es wohl nicht möglich, einen "Genion neu" (also einen nach dem 28.11.2006 abgeschlossenen Vertrag) wegen der Erhöhung bei den 0180ern zu kündigen, obwohl online auch im Dez. 2006 noch die "alten" Preise (nur mit neuer MWSt) standen; Argument: Websites können nunmal "nach Alltagserfahrung" Fehler enthalten - und die gedruckte Tarifliste (die schon eher "offiziellen Charakter" hat, vor allem dann, wenn in mehreren Ausgaben immer dasselbe steht) enthält ja (bewußt... :( !) schon keine Aussagen mehr zu den "Sonderrufnummern", sondern verweist nur auf die Website. Damit zählt das jeweils aktuell online Stehende. :(


    Beide Verträge (ein Genion "alt" - den ich außerordentlich kündigen will, wenn die mir nicht verbindlich zusagen, daß alle(!) Altkonditionen weiterhin gelten! - sowie ein "Genion S", den ich am 28.11.2006 abgeschlossen habe) laufen aber bei mir über dasselbe Konto.


    Was passiert dann mit dem Genion S, wenn ich für den "Genion alt" die Einzugsermächtigung entziehe? Wird der Genion S nun auf Zahlung per Überweisung umgestellt? Kostet das dann extra? Oder kann ich sagen: "Nur für diesen Anschluß bitte keinen Einzug mehr tätigen?" Das könnte aber eh nur o2^WOtto Kännduh ;););) <SCNR!> so umsetzen, nicht meine Bank (bei der geht nur, das komplette Gegenkonto von o2 für Lastschrifteinzug sperren zu lassen).


    Also müßte ich den Bock zum Gärtner machen und wieder Otto Kännduh vertrauen... das kann doch nicht sein?!? :confused:


    Wer weiß, wie das in der Praxis konkret läuft?


    -Antinoos

  • Ich habe ja bereits gekündigt und die Einzugsermächtigung gleichzeitig entzogen.


    Die Kündigung wurde erwartungsgemäß nicht akzeptiert bzw. mir wurde in Aussicht gestellt, dass weiterhin Verbindungen und Grundgebühr berechnet werden.


    Aber aufgrund der entzogenen Einzugsermächtgigung wurde mein Vertrag auf "Überweisung" umgestellt, wie es dem Schreiben so schön heißt.

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung von einer einseitigen Willenserklärung, die nur des Zugangs bedarf, auszugehen, halte ich für eher fragwürdig. Dann hätten wir womöglich gar keine Vertragssicherhei mehr und Laufzeitverträge währen ad absurdum geführt. Wenn einseitig etwas als nicht Vertragskonform deklariert werden kann, was automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung führt, so wären ja alle Verträge völlig sinnfrei, zumindest was eventuelle Laufzeiten angeht.


    Hier haben wir offensichtlich zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, wie es tausendmal im Monat vor Gerichten vorkommt. Ich denke, in diesem Fall muss in der Tat auf eine höchst richterliche Entscheidung gewartet werden, um dieses Problem zu klären, so es sie denn jemals geben wird.


    Die Behauptung, einfach zu kündigen (wegen einseitiger Willenserklärung usw) und O2 dann "kommen zu lassen" halte ich für mehr als gewagt. Was machen die Betroffenden denn, wenn sich möglicherweise ein Gericht der Rechtsauffassung von O2 anschließt? Dann haben die betroffenen Kunden einen Vertragsbruch begangen und müssen spätestens dann mit möglichen Konsequenzen rechnen.


    Zum besseren Verständnis: Ich glaube auch nicht, dass O2 in diesem Fall die bessere Rechtsposition hat. Aber so einfach, wie sich es einige Leute vorstellen, ist es meiner Meinung nach nicht. Jeder sollte also für sich selbst das für ihn richtige Vorgehen wählen, auch mit möglichen unangenehmen Folgen, aber einen anderen, der ein anderes Vorgehen wählt, nicht unbedingt angreifen, beschimpfen oder als dumm darstellen.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • Die Behauptung, dass eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, das aus einer (empfangsbedürftigen) Willenserklärung besteht, die mit Zugang beim Vertragspartner wirksam wird, ist nicht gewagt, sondern absolut sonnenklar.


    Die Vertragssicherheit wird dabei auch nicht gefährdet. Denn natürlich braucht man zur Wirksamkeit nicht nur den Zugang der Kündigung, sondern auch einen Kündigungsgrund.


    Der ist hier aber gegeben, da O2 sich weigert, die vertraglichen Leistungen zu den vertragsgemäßen Tarifen zu erbringen.


    Wenn man sowas zulässt, dann ist die Vertragssicherheit in Gefahr!

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Bei einer außerordentlichen Kündigung von einer einseitigen Willenserklärung, die nur des Zugangs bedarf, auszugehen, halte ich für eher fragwürdig. Dann hätten wir womöglich gar keine Vertragssicherhei mehr und Laufzeitverträge währen ad absurdum geführt. Wenn einseitig etwas als nicht Vertragskonform deklariert werden kann, was automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung führt, so wären ja alle Verträge völlig sinnfrei, zumindest was eventuelle Laufzeiten angeht.

    Wieso? Wenn 02 ein Problem damit hat und nicht glaubt, dass ein Kündigungsgrund besteht, kann 02 doch auf Vertragserfüllung klagen. Keiner hindert 02 daran.


    Wieso macht 02, deren Rechtsabteilung sich ja sooo dolle im Recht sieht, das denn nicht? Na? ;)


    Zitat

    Die Behauptung, einfach zu kündigen (wegen einseitiger Willenserklärung usw) und O2 dann "kommen zu lassen" halte ich für mehr als gewagt. Was machen die Betroffenden denn, wenn sich möglicherweise ein Gericht der Rechtsauffassung von O2 anschließt? Dann haben die betroffenen Kunden einen Vertragsbruch begangen und müssen spätestens dann mit möglichen Konsequenzen rechnen.

    Ja, falls (!) 02 gewinnt, dann hat der Kunde einen Vertragsbruch begangen. Ich betone: falls.


    Eine Erhöhung führt bei Nichthörung des Widerspruch zum Kündigungsrecht und damit fertig. Eine Nebenleistung ist nur das Porto für die Handylieferung o.ä., alles andere ist Hauptleistung. Somit besteht ein Kündigungsrecht.


    Ich halte da nichts für "mehr als gewagt", sondern für geltendes Recht.


  • Natürlich ist es so, dass letztendlich ein Gericht darüber entscheiden muss, ob eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Aber ich finde es doch besser, dass man diesen Gang o2 überlässt, anstatt selber tätig zu werden.


    Aber da es kaum oder gar keine Urteile gegen NB gibt, die es lohnt publik zu machen, wird es wie immer auf Kulanz hinauslaufen.


    Ich denke das Risiko für den Kunden ist verschwindend gering.


    Anders würde es aussehen, wenn der Kunde gegen o2 vorgehen würde. Da zumindest würden erstmal Kosten auf einen zukommen.


    Also, lass es doch o2 machen.


    Deine Argumentation, dass Verträge völlig sinnfrei sind, wenn man sie einfach immer außergewöhnlich kündigen kann, teile ich nicht, da wie Du selber schon sagst, es letztendlich eine Gericht entscheidet. Und niemand wird wohl einen Vertrag kündigen, weil er gerade lust dazu hat, sondern weil er einen Grund hat.


    Ob dieser Grund dann dafür taugt, wird man dann sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von .me


    ... wie diese hast auch Du kein Rückrat.


    Auch wenn Du Recht haben solltest, wenn Du Crashman mangelndes Rückgrat unterstellt, solltest Du wenigstens wissen, wie man es schreibt. ;)


    Edit: Schreibfehler verbessert, peinlich

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Ich denke das Risiko für den Kunden ist verschwindend gering.


    Auch auf die Gefahr hin mich und andere zu wiederholen: das Risiko für den Kunden besteht darin


    1. für den der seine Nummer behalten will auf Herausgabe zu klagen, also ist der Kunde wieder im Zugzwang, nicht mehr O2
    2. einen Schufa-Eintrag zu erhalten (ob berechtigt oder nicht sei dahin gestellt), und schon wieder muss der Kunde klagen ...


    Ich kann hier alle Seiten mit ihren Meinungen verstehen, es hat alles Vor- UND Nachteile,


    leider ...

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