O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • @ Hamburger:
    Ich muss dir zum wiederholten Mal widersprechen. ;)
    Es muss nicht unbedingt "Blauäugigkeit" oder Feigheit oder Unwissenheit oder sonst etwas sein.
    Auch ich habe einen entsprechenden Brief an O2 geschrieben und die übliche Ablehnung mit der allseits bekannten hanebüchenden Begründung bekommen. Das hat mich 55 Cent und eine halbe Stunde gekostet. O2 weiß, dass ich mit ihrem Auftreten in der Geschäftswelt nicht einverstanden bin und ich habe eventuell bei einem ergangenen Urteil auch etwas in der Hand. Das steht in den Sternen. Meine reguläre Kündigung ist auch schon raus, in der ich meinen Unmut auch äussere.


    Da die Restlaufzeit des Vertrages 4 Monate beträgt (also 40 Euro) werde ich mit Sicherheit nicht mit Anwalt oder Gericht drohen. Aber ich habe mit Kündigung gedroht und das auch wahr gemacht, wenn auch nur regulär. So weiß O2 um ihre Verfehlungen und dass so etwas zu einem Kundenrückgang führt. Nach deiner Methode, nichts zu tun oder nur im Stillen seine privaten Konsequenzen zu ziehen, hilft eventuell nur dir aber sonst niemandem.


    Wenn meine verbleibende Vertragslauzeit z.B. 18 Monate gewesen wäre und das sogar noch mit mehreren Verträgen, wäre auch ich nicht "eingeknickt". So aber verfahre ich nach dem guten und hier ja schon geflügelten Wort "pick your battles".


    Eines noch zum Abschluss:

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Ich glaube der Boykott von 0180er Nummern über o2 ist wirksamer als dieses Kündigungsgeschrei.


    Am wirksamsten ist in diesem Fall ein Boykott des ganzen Unternehmens. Ich verstehe diejenigen auch nicht, die erst kündigen wollen und dann sogar noch verlängern. In diesem Punkt stimme ich mit dir überein wie auch in dem Punkt VZ. ;)

  • Da ich meinen Vertrag im Jahr 2003 abgeschlossen habe, hab ich mir gerade mal die AGBs 2002 (gültig bis 03/04) durchgelesen.
    Unter Punkt 15 steht eindeutig, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung eingeräumt wird. Zwar muss dieses binnen eines Monats passieren, aber O2 hat ja niemanden informiert. Und an diesem Punkt kann sich mein Anwalt festbeißen :)
    Und da steht nix von Nebenleistungen. Dies kam erst 2004 in die AGBs.

  • Genau das ist mir auch aufgefallen!!!


    Ich habe SICHER niemals in den vergenen fünf Jahren ein Schreiben von O2 bekommen, welches mit ein Sonderkündigungsrecht einräumte.


    Also gelten für mich noch die guten alten AGBs aus dem Jahr 2002, wo nix von diesem ganzen neumodischen Nebenleistungsquatsch steht.... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Und da steht nix von Nebenleistungen. Dies kam erst 2004 in die AGBs.


    und deinen vertrag hast du bisher nicht aktiv verlängert? :eek:
    bei einer verlängerung akzeptierst du immer die aktuellen AGBs!

  • Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    und deinen vertrag hast du bisher nicht aktiv verlängert? :eek:
    bei einer verlängerung akzeptierst du immer die aktuellen AGBs!


    doch schon. allerdings nie etwas unterschrieben

  • Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    und deinen vertrag hast du bisher nicht aktiv verlängert? :eek:
    bei einer verlängerung akzeptierst du immer die aktuellen AGBs!


    Tut mir Leid, aber das ist Blödsinn.


    Natürlich kann es sein, dass man bei einer schriftlichen Vertragsverlängerung irgendwo neue AGBs unterschreibt.


    Aber wenn - wie bei mir zB immer der Fall - die Vertragsverlängerung telefonisch vorgenommen wurde, und dabei das Wörtchen AGB nicht einmal fiel, akzeptiert man auch keine neuen AGBs.

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP


    Ist ja nicht schlimm. ;)
    [QUOTE]Es muss nicht unbedingt "Blauäugigkeit" oder Feigheit oder Unwissenheit oder sonst etwas sein.


    Das sehe ich allerdings etwas anders. Zumal es aus einigen Postings ja auch hervorgeht.


    Da wird erschreckend festgestellt, dass o2 die Kündigung nicht akzeptiert und um Hilfe gefragt, was denn nun zu tun sei. Das nenne ich nun mal "Blauäugigkeit", denn das Egebnis ist vorhersehbar.


    Und Feigheit will ich niemanden vorwerfen, aber wer kündigt sollte sich der Konsequenzen schon bewusst sein und nicht nach einem Ablehnungschreiben einknicken oder bei einer 10 oder 20 Euro Gutschrift.


    Im übrigen sehe ich die Sache so.....der Kunde kündigt, der Anbieter schreibt eine Ablehnung, die den Kunden überhaupt nicht zu interessieren hat. Im Gegenteil, diese Ablehnung ist doch zugleich eine Bestätigung des Zugangs der Kündigung.


    Dann muss man es nur noch aussitzen. Für den Kunden ist der Vertrag gekündigt, sollte der Anbieter anderer Meinung sein, so muss er tätig werden und nicht der Kunde. Alle Schreiben höflich beantworten und mit dem Hinweis der Kündigung versehen.


    Was meint ihr was passieren wird......o2 holt die Keule raus und schreibt bitterböse Briefe, das einem Angst und Bange wird. Und das ist doch auch Sinn der Sache. Wer schon einmal einen Brief von einem Anwalt bekommen hat, weiß wovon ich rede. Da werden Formulierungen gebraucht, dass man annehmen könnte, man wird gleich zu lebenslanger Haft verurteilt.


    Aber das muss man eben aushalten und aussitzen.


    Irgendwann kommt dann ein "Kulanzschreiben" und man ist aus dem Vertrag.


    So sind nun mal die Spielregeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Tut mir Leid, aber das ist Blödsinn.


    Natürlich kann es sein, dass man bei einer schriftlichen Vertragsverlängerung irgendwo neue AGBs unterschreibt.


    Aber wenn - wie bei mir zB immer der Fall - die Vertragsverlängerung telefonisch vorgenommen wurde, und dabei das Wörtchen AGB nicht einmal fiel, akzeptiert man auch keine neuen AGBs.


    Sehe ich nämlich auch so. Habe immer nur telefonisch verlängert. Also habe ich nie aktiv neuen AGBs zugestimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    doch schon. allerdings nie etwas unterschrieben


    Bei der (telefonischen) Verlängerung unterschreibst Du ja auch nix und trotzdem ist Sie wirksam ;)

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Ja, aber da wurde man gefragt: Wollen Sie nicht erlängern? Ja ich will.


    Man wurde aber nicht gefragt: Wollen Sie die neuen AGBs akzeptieren, nach denen wir Nebenleistungen ohne Ihre Zustimmung verteuern können?


    Es wurde nicht einmal darauf hingewiesen, dass es neue AGBs gibt.

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