O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von TheChaos
    Mal so nebenbei als Theorie: vielleicht kündigen sie nur "unliebsame" Kunden. Ich würde da theoretisch auch dazu gehören, da ich mit meinem Duo Vertrag eine bundesweite Homezone realisiere und monatlich schon einige Zeit mit kostenlosen Weiterleitungen verbringe ...


    Das könnte hinhauen,
    eine weitere Überlegung wäre:
    alle "Alt-Verträge" mit irgendwelchen heute nicht mehr angebotenen Optionen
    wie z. B. City / Local gehen lassen,
    aber ja nur nicht offiziell öffentlich, sondern nur aus Kulanz.


    Das traf sich gut - ich hatte so einen und durfte 1 Jahr früher gehen. ;)

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Hallo,


    die Aufforderung, den abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen, sprich die alten Preise zu belassen und bei geplanten Änderungen erst einmal den Kunden zu befragen ist die korrekte Vorgehensweise.


    Wenn sie dann "nein" sagen, kann man wegen Nichterfüllung kündigen, bzw. eine Feststellungklage erheben, dazu aber unbedingt einen Anwalt einschalten. Der sagt einem beim ersten Termin was das kosten wird und welche Nebenwirkungen das haben könnte.


    Wer allerdings per Gericht "sonderkündigt" (richtig außerordentlich kündigt) läuft Gefahr in einer geheimen Datei "vermerkt" zu werden, daß man mit solchen "streitlustigen Kunden" keine Verträge mehr machen mag. Beweisen kann das aber keiner, das gehört so zu den urbanen Legenden.


    Mal sehen, ob am Aschermittwoch nicht alles vorbei ist (Rückholung der Preise)oder o2 einfach die interne Order ausgibt , jetzt alle Kündiger ziehen zu lassen.


    Und was kommt dann als nächstes?

  • Zitat

    Original geschrieben von TheChaos
    klingt irgendwie nach meinem Text? :) Das Kündigungsdatum ist auch zufällig das selbe ;) Jetzt frage ich mich mal wieder, wieso ich noch null Antwort von denen bekommen habe. Mein Vertrag geht auch bis 12/07 :(


    Mal so nebenbei als Theorie: vielleicht kündigen sie nur "unliebsame" Kunden. Ich würde da theoretisch auch dazu gehören, da ich mit meinem Duo Vertrag eine bundesweite Homezone realisiere und monatlich schon einige Zeit mit kostenlosen Weiterleitungen verbringe ... hätte ich nur endlich mal eine Antwort von O2 :(


    1.) Wer wirklich "druckreife" Texte "zum Nachnutzen" ins Netz stellt, ist selber dran schuld. Würde ich nie machen; Trittbrettfahrer mag ich nämlich aus Prinzip nicht. Außerdem ist mein Schreiben eben mein Schreiben, bezieht sich demnach auch auf die Besonderheiten meines Vertrages (z.B.(!) das mit der Rückzahlung des einmaligen - nicht etwa monatlichen; auf letzteres verzichte ich gern! - Gesprächsguthabens von mittlerweile über 114 Euro netto(!)...)!


    2.) Ich gehe auch sehr davon aus, daß die nur "unliebsame" Kunden raus lassen. Aber ich habe auch noch nix "offizielles" - ich dachte, spätestens heute käme nun die von mir gegenüber der "Hotline", die mich deshalb am Freitag extra anrief ("Bittebitte, bleiben Sie doch bei uns!!") erbetene schriftliche(!) Bestätigung des mir unterbreiteten Angebots (sinngemäß: "keine Kündigung möglich da 0180 eben nur 'Nebenleistung', aber ich bekäme einmalig 'ohne Anerkenntnis einer Rechtrspflicht' 20,- € Gesprächsguthaben" ... dann hätte ich nun über 134,- € Guthaben auf dem Kundenkonto... :rolleyes: ). Mit der Antwort darauf will ich nämlich jetzt direkt Herrn Gröger per Einschreiben/Rückschein nerven. :cool: Die scheinen das zu ahnen und machen jetzt erstmal einen auf "toten Mann"... :( :flop:


    Ach so: Ich bin "eigentlich" auch nur so ein Wenigst(!)telefonierer (Tarif "Genion alt online ohne Handy"). Benutze den Vertrag kaum je abgehend (kriege die 5,- € Monats-Gesprächsguthaben kaum je "verballert", da der Anschluß mehr ein "bwHZ-Anker" für meinen GenionS oder die Tchibo meines Gatten ist; deshalb das viele Kulanzguthaben, das sich da seit Anno 2003 permanent über diverse Rechnungsbeschwerden angesammelt hat...); dennoch scheine ich denen "irgendwie" am Herzen zu liegen, so daß die mich auch nicht gleich rausgeschmissen haben...!?! :confused:


    Ich denke, "eigentlich" wäre das doch ein gutes Motto für die Fa. "Otto Kännduh": "Reisende soll man nicht aufhalten..." - und ich zocke ja noch nichtmal ein subventioniertes Handy ab. Ach so: der Vertrag läuft nach Verlängerung noch bis Sept. 2008 (ja, diesen Ausdruck von temporärem masochistischem Wahnsinn im letzten Sommer bereue ich inzwischen zutiefst ... ich hatte halt vor allem meine Super-Homezone und die monatlich 5,- € Gesprächsguthaben gesehen...).


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    die Aufforderung, den abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen, sprich die alten Preise zu belassen und bei geplanten Änderungen erst einmal den Kunden zu befragen ist die korrekte Vorgehensweise.


    Wenn sie dann "nein" sagen, kann man wegen Nichterfüllung kündigen


    So habe ich das auch gemacht. Aber außer dem Anruf von der Hotline habe ich nix in Händen... :(


    Zitat

    Mal sehen, ob am Aschermittwoch nicht alles vorbei ist (Rückholung der Preise)oder o2 einfach die interne Order ausgibt , jetzt alle Kündiger ziehen zu lassen.


    Und was kommt dann als nächstes?


    Du weißt doch schon wieder was, Du Schelm...?! ;):D


    Der nächste Schritt wird sein, daß netzinterne Rufumleitungen oder die "City"-Option bzw. die "60/1"-Taktung und so zur "Nebenleistung" erklärt und "ans Marktniveau angepaßt" werden:


    * für alle(!) Verträge Rufumleitung netzintern 19 Cent/min
    * City == BRD-weit lt. Tarif (also bei "Genion alt" 51 Cent/min statt 7 Cent/min)
    * 60/10 oder 60/60 statt 60/1 Taktung...


    Das war aber leicht.


    Mußte meine Glaskugel nichtmal richtig putzen, um das vorauszusehen... ;);(


    -Antinoos

  • Der "Kundenbehandlungsprozess" bei o2 scheint nicht wirklich anpassungsfähig zu sein.


    Da Genion für mich der Ersatz eines Festnetzanschlusses ist, habe ich den Tariferhöhungen widersprochen. (Selbst meine Rechtschutzversicherung hat nur eine 0180er Nummer, Ironie...) Antwort: Nebenleistung blabla.


    Also habe ich einen Brief geschrieben. Inhalt: ich widerspreche weiterhin, möchte aber wissen, wie ich aus der Tarifliste (von 2001) und den AGBs herauslesen kann, was eine Nebenleistung war - sie muss es ja bisher auch gegeben haben. Ich habe nicht direkt gekündigt - es kann ja auch sein, dass ich mich schlicht irre. Ein gut aufgestellter Netzbetreiber würde nun dem Kunde entgegenkommen, egal ob juristisch nötig oder nicht. Antwort: wir können die Kündigung (!) nicht annehmen, 0800er anrufen blabla...


    Ich werde mich jetzt wohl auf die Suche nach einem PDF der entsprechenden Tarifliste machen und dann die Sache an meine Versicherung senden. Veralbern kann ich mich allein. Bin jetzt seit ziemlich genau 7 Jahren Kunde bei o2, habe Höhen und Tiefen mitgemacht. Aber wie der Chef selbst sagte: Kunden mögen keine Tricks.


    Vielleicht nutze ich den Genion ja wirklich nur noch dazu, das Handy meiner Freundin für rund 12 cent/min anzurufen. Nicht, dass dann meine Kündigung ganz schnell akzeptiert wird ;)

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

  • Es gibt von O2 keine Erklärung dazu, was Haupt- und was Nebenleistungen sind.


    Was ich mich allerdings frage: Ich habe mal meinen ursprünglichen Vertrag von 2002 rausgekramt und mir die damaligen AGBs durchgelesen, die sahen ja richtig anders aus!


    Damals gab es diese ominöse Klausel (bei Nebenleistungen sind Änderungen auch ohne Annahme durch den Kunden möglich) schlichtweg nicht. Dort steht schwar auf weiß: Bei Änderungen zu Ungunsten des Kundes gilt ein Sonderkündigungsrecht!


    Meine Frage: Wie kommt O2 eigentlich ohne weiteres darauf, dass für mich die aktuellen AGBs gelten?


    Es steht in den alten AGBs nämlich auch drin, dass auch Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden nur dann wirksam sind, wenn a) die neuen AGBs mir schriftlich zugesandt wurden und b) mir mit diesem Schreiben ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt wird, auf das gesondert hingewiesen werden muss.


    Ich habe meinen Vertrag zwei Mal jeweils nur mündlich verlängert. Dabei wurde ich ganz sicher nicht schriftlich auf für mich schlechtere AGBs hingewiesen. Und in den 5 Jahren hat O2 mich auch ansonsten niemals schriftlich auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.


    Warum soll diese dumme "Nebenleistungsklausel" für mich überhaupt gelten? Nach den alten AGBs kann O2 die Preise für Sonderrufnummern ohnehin nicht ändern!

  • Hast Du die Möglichkeit, diese einmal einzuscannen, und mir den Link zu schicken?
    Das wäre eine feine Sache!


    Grüße

    iPhone 16 Pro Max Titan Black - Apple Watch Ultra

    Vertrag 1: Unlimiterte Daten in Zone 1, 2 und 3, zusätzlich 1GB / Monat Zone 4

    Vertrag 2: o2 connect inkl. 5G Unlimited Option

    Festnetz: Starlink

  • Ich zitiere mal die AGB, Stand Juli 1999, mit dem Faxabruf am 22.04.2000 abgerufen:


    "15. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten


    Änderungen der AGB und von Entgelten (Tarifen/Preisen) werden dem Kunden schriftlich mindestens vier Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, spfern VIAG Interkom dem Kunden im Mittelungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat."


    Scannen kann ich derzeit leider nicht.


    Edit: den Nebensleistungspassus finde ich in AGBs mindestens ab 08/2003.

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

  • ich habe mal auf meiner Seite alle AGBs zusammengefasst, die ich finden konnte. Überall steht aber drin

    Zitat

    O2 erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbroschüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen


    Für mich als Laie reicht das schon aus, um mit meiner Tarifliste aus 2005 die Preise zu fordern ...

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