ZitatZitat: Original geschrieben von RouviDog Wenn dies zutrifft, dann habe ich doch eine Chance, rechtlich dagegen anzugehen, da ich ja am 30.11.06 in den Genion L gewechselt habe und somit die neuen Preise für alle noch nicht existierten.
kris781
Wird man vernünftigerweise so sehen müssen. Man kann sich ja nicht mit geänderten Tarifen einverstanden erklären, die zum fraglichen Zeitpunkt noch gar nicht veröffentlicht waren.
Wie oben bereits geschrieben, trifft das gleiche auch auf mich zu und ich wurde bei dem Tarifwechsel auf keinerlei AGB Änderungen bzw. neue Vertragsbedingungen bezüglich neuer Tarife für Sonderrufnummern aufmerksam gemacht.
Also @ RouviDog werden wir wohl auch das Recht auf Sonderkündigung haben!