O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Bevor gleich noch Panik ausbricht, obwohl das eigentlich gar nie zur Diskussion stand, wiederhole ich nochmal:

    Zitat

    Original geschrieben von TheChaos
    O2 wird keine Chance haben, Geld für das Handy nachfordern zu können, aus dem einfachen Grund, dass O2 die vertraglichen Pflichten (alte Preise) nicht erfüllt und uns ja deswegen den Grund zur Sonderkündigung gibt. Das war doch bis heute schon bei vielen solchen Bundleverträgen der Fall. Wie oben schon beschrieben bei E+, weiterhin fällt mir da noch 1und1, die bei zuviel Traffic gekündigt haben. Die Hardware darf einfach behalten werden.

  • Auch ich kann nur bestätigen: O2 kann nach einer Kündigung kein Geld für das Handy verlangen.


    Neben den genannten Gründen (O2 hat durch eigenes Fehlverhalten den Kündigungsgrund geschaffen) gilt auch ein ganz formaler Grund:


    Der Kaufvertrag über das Handy ist grundsätzlich vollkommen unabhängig von dem Mobilfunklaufzeitvertrag. Natürlich hat sich O2 gedacht, dass sie die Handysubvention durch die monatlichen Beiträge wieder reinbekommen. Es besteht also eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem geringen Kaufpreis und der monatlichen Grundgebühr. Es ist aber keine rechtliche Verbindung!!! Wenn der Mobilfunkvertrag also gekündigt wird, berührt das nicht die Wirksamkeit des Kaufvertrages.


    Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn der Kündigungsgunrd nicht durch das Fehlverhalten von O2 geschaffen wurde, sondern vom Kunden. Dann kann O2 allerdings Ersatz für die monatlichen Grundgebühren verlangen - was letzlich ja auf dasselbe hinausläuft. Aber auch dann ist es genau genommen falsch, wenn die O2-Hotline behauptet, man müsse Ersatz für die Handykosten bezahlen. Auch dann geht es nur um die entgangene Grundgebühr.

  • ok. Dann hab ich noch eine Frage:
    Wo addressiere ich die Kündigung hin? und nur einfaches einschreiben, oder was?


    Lg
    Korbi

  • Ich hab alle wichtigen "Fakten" (und Adressen) was ich so hier und woanders gefunden habe in meinem Blog hier zusammengefasst. Da werde ich das auch nochmal mit dem Handy festhalten.

  • noch ein Nachtrag: Wie sieht es mit der Garantie des Gerätes aus? Ich hab ein Gerät von O2 selber (Xda Neo). Die Garantie darf ja eig. nicht verloren gehen, aber wie läuft in so einem Fall die Garantieabwicklung?

  • In einem Garantiefall wird sich nichts ändern, denke ich! Die Gewährleistungspflicht bleibt ja erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von k0rbi
    noch ein Nachtrag: Wie sieht es mit der Garantie des Gerätes aus? Ich hab ein Gerät von O2 selber (Xda Neo). Die Garantie darf ja eig. nicht verloren gehen, aber wie läuft in so einem Fall die Garantieabwicklung?


    Erst einmal ein paar grundsätzliche Sachen.


    Auch wenn es häufig in einen Topf geworfen wird: Garantie und die Mängelgewährleistung des Verkäufers sind unterschiedliche Dinge.


    Die Mängelgewährleistung des Verkäufers ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Käufer eines mangelhaften Handys kann sich also (innerhalb von zwei Jahren) an den Verkäufer wenden und Reparatur bzw. Umtausch oder sogar Geld zurück verlangen.


    Da der Handykaufvertrag wirksam ist, kann man also auch nach Kündigung des Mobilfunkvertrages mit seinem defekten Handy in einen O2-Shop gehen und Reparatur oder Austausch verlangen.


    Eine Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird freiwillig gegeben. (Wenn man sie aber gewährt hat, dann ist der Garant selbstverständlich daran gebunden). O2 selber gewährt - soweit ich weiß, zumindest habe ich es noch nie gehört - keine Garantie (haftet also nur nach der gesetzlichen Mängelgewhrleistung, siehe oben).


    In vielen Fällen gewähren aber die Hersteller des Handys eine eigene Garantie (sog. Herstellergarantie). Die ist wiederum gänzlich vom gekündigten Mobilfunkvertrag unabhängig, kann also auch problemlos in Anspruch genommen werden.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Auch nach Kündigung des Mobilfunkvertrages kann man bei einem defekten Handy innerhalb der zwei Jahre Gewährleistungsrechte bei O2 geltend machen und sich im Garantiefall auch an den Hersteller wenden, wenn dieser eine Herstellergarantie gegeben hat.


    Man steht also durch die Kündigung nicht schlechter da, als vorher.


  • Das gerade ist es ja. Mein Handy ist nicht von nokia, sony etc. sondern von O2. Die Abwicklung läuft immer über O2. Daher meine Frage bezüglich Abwicklung...

  • Nein, mit einer Rechnung darfst du in jedes Servicecenter von Nokia gehen und deine Rechnung vorzeigen und dann kümmert sich auch Nokia bzw. der Mitarbeiter um dein Handy, so wird das auch mit jedem anderen Hersteller gemacht, ich habe hier ganz in meiner nähe einen Sonyericsson Servicepoint, die mir immer Service gegeben haben nach Vorlage der Rechnung, sprich neue Firmware drauf(als man sie nur offline bekommen konnte halt) oder reparaturen.
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • k0rbi geht es glaube ich um einen O2 XDA oder sonstwas was nur O2 vertreibt. Aber damit das hier nicht weiter vom Thema abkommt: die Garantie und den Service hast du auch weiterhin, da du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast. Der Kaufvertrag ist in der Hinsicht allein zu betrachten und nicht im Zusammenhang mit dem Handyvertrag!

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