O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Zweitens ist die Restlaufzeit des Vertrages sehr wohl relevant, denn dort heißt es "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil ... die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ... bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann." Die Zumutbarkeit hängt dann eben auch von der Dauer der Restlaufzeit ab.


    Hi,
    bei einer Kündigung nach erfolgloser Abmahnung nach § 314 Abs. 2 BGB ist die Restlaufzeit gerade _nicht_ relevant.


    Und selbst wenn: 2 Verträge à 10 Monate Restlaufzeit ist IMHO nicht wirklich wenig.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Es ist nun leider ein weit verbreiteter rechtlicher Irrtum, dass § 314 BGB ohne Weiteres bei einer Preiserhöhung die Kündigung ermöglicht.


    Nicht ohne Weiteres, aber nach erfolgloser Abmahnung eben schon, wie Royal Flush richtig sagt. Aber: Für Kunden mit Altverträgen vor 2004 spielt das überhaupt keine Rolle, da damals in Ziffer 15 folgender Passus zu finden war:

    Zitat

    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2 (Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.


    Das dürfte O2 nun definitiv das Genick brechen, sofern man seinen Vertrag vor März 2004 (oder um den Dreh jedenfalls) abgeschlossen hat :D


    Aber interessieren tut das in München niemanden. Ach ja, noch was: Das Charlottenburger Urteil wurde veröffentlicht :top: Man findet es in der aktuellen Multimedia & Recht (MMR 2/2008, S. 131). Das wiederum dürfte Munition für die noch unwissenden Anwälte bedeuten, und umgekehrt Aufklärung der noch unaufgeklärten Richter. Denn im Gegensatz zu diesem Sieg eines Kunden sind die seltsamen Münchner Urteile nirgendwo veröffentlicht worden. Vielleicht aus gutem Grund ... ;)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Ach ja, noch was: Das Charlottenburger Urteil wurde veröffentlicht :top: Man findet es in der aktuellen Multimedia & Recht (MMR 2/2008, S. 131). Das wiederum dürfte Munition für die noch unwissenden Anwälte bedeuten, und umgekehrt Aufklärung der noch unaufgeklärten Richter.


    Die Anwälte, die es bisher noch nicht wissen, werden leider auch nicht die MMR lesen.
    Das muss dann schon in der NJW stehen.

    ...

  • Auch wieder richtig. Denjenigen, die regelmäßig MMR lesen, ist zuzutrauen, eine typische O2-Geschichte gerade nicht zu vergeigen - da hast du vollkommen Recht :)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Auch inhaltlich kann ich deine Kritik nicht teilen.


    Ein befreundeter, sehr bekannter Münchner Juraprofessor, hat sich heute zu folgender Alliteration hinreissen lassen: "bodenloser Bullshit von Begründung, Beileid!".


    Ich überlege grade, ob es nicht vielleicht doch noch Rechtsmittel gibt. Offenbar hatte ich kein ausreichend rechtliches Gehör - schließlich steht im Urteil, ich hätte gekündigt, weil die Beklagte [...] den Tarif erhöht hat.
    Ich habe aber klar und deutlich gemacht, dass ich gekündigt habe, weil mir die alten Preise trotz Abmahnung nicht wieder eingeräumt wurden.

  • Bitte meine Aussage nicht aus dem Zusammenhang reißen. Für richtig halte ich das Urteil auch nicht.


    Dass sich dein Kündigungrecht daraus ergibt, dass o2 sich weigert den Vertrag zu erfüllen, darauf hätte die Richterin auch alleine kommen müssen. Und dann hätte sie den Kern der Sache entscheiden müssen: Sind die Gebühren für 0180er-Nummern vertraglich vereinbart (so AG Charlottenburg) oder sind sie es nicht (so o2: bloße "Nebenleistung"). Hat sie aber nicht. Lässt sich somit schwierig als Verletzung des rechtlichen Gehörs deuten. Ist wohl einfach nur ein falsches Urteil.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    ... Aufklärung der noch unaufgeklärten Richter. ...
    Gruß ///Freak



    Möchte noch hinzufügen, dass Royal Flush dieses Urteil auch seiner Klage beigefügt hatte. Die Münchener Richterin hat das aber nicht interessiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Naja, das Urteil ist jedenfalls noch deutlich besser begründet als das hier (bei TT) hochgelobte Urteil gegen o2, ... .[/URL]


    Öhm, sprechen wir hier von verschiedenen Urteilen ? Die Begründung des Urteils aus Berlin ist sehr umfassend (3Seiten) ausführlich und richtig gestaltet .... Da wurden sämtliche Einzelheiten beleuchtet ...



    Die bekannten Urteile für O2 kann ich nur auf die Prof. Aussage verweisen: "bodenloser Bullshit von Begründung, Beileid!".

  • Ja, sprechen wir. Vielleicht hättest nicht gerade den wesentlichen Teil weglassen sollen:

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Naja, das Urteil ist jedenfalls noch deutlich besser begründet als das hier (bei TT) hochgelobte Urteil gegen o2, wo einem vom Barring Betroffenen die Kündigung des Vertrages zugestanden wurde.

    Für das Urteil vom AG Charlottenburg stimme ich dir übrigens zu. Wenig gelungen sind allerdings die Leitsätze in der MMR, die vom einsendenden Anwalt stammen. Die betreffen nämlich gerade die zwei Punkte des Urteils, die für den Fall nicht entscheidungsrelevant waren.


  • Das mag sein, aber sieh es doch mal von der Seite: Wenn der Vertrag noch 10 Monate läuft a 10 EUR / Monat, dann wäre es sinnvoller den Vertrag fristgerecht zu kündigen und einfach auslaufen zu lassen als großartig klagen wegen 100 EUR.


    Man muss Zeit und Kosten in Relation setzen. Es lohnt sich nicht Prozesskosten von sagen wir mal 200 EUR (beispiel) zu haben, obwohl man letztlich nur noch 100 EUR bis Vertragsende zu zahlen hätte. Recht hin oder her, man muss wissen ob es sich lohnt. Mich ärgert es auch, aber da ich sowieso nur 5,12 EUR im Monat zahle und mein Vertrag noch ca 6 Monate läuft, lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Wegen 30- 50 EUR klagen usw.... ne, da fange ich mit meiner Zeit lieber was besseres an.


    Ich streite nicht ab, dass o2 Unrecht hat, jedoch sollte es man sich halt genau überlegen, ob man sich das alles antun will. Außerdem ist es ja nicht so, dass man Sonderrufnummern täglich anruft... Ich z.b. hab von meinem Handy aus einmal in 4 Jahren eine Sonderrufnummer angerufen...

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