O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Wie ich das Urteil verstehe, unterlag die Richterin einem krassen Denkfehler:


    Nach der Logik der Richterin kann nämlich eine Tariferhöhung schon denknotwendig zu keinem Kündigungsrecht führen:


    Entweder, die Preiserhöhung ist wirksam, dann ist sie vertragsgemäß und demnach kann sie kein Kündigungsrecht begründen.


    Oder aber sie ist unwirksam, weil sie vertragswidrig vorgenommen wurde. Dann, so die Richterin, gibt es sie ja nicht, und wenn es sie nicht gibt, dann kann sie auch kein Kündigungsgrund darstellen.


    Was die Richterin aber übersieht: Wenn die Preiserhöhung unwirksam ist, der Vertragspartner aber trotzdem nach den höheren Preisen abrechnet (oder dieses androht), dann ist dieses vertragswidrige Verhalten der Kündigungsgrund. Das heißt: Für meine Begriffe reitet die Richterin hier nur spitzfindig darauf herum, dass der Kündigungsgrund also nicht die Preiserhöhung als solche, sondern das vertragswidrige Abrechnen der Kündigungsgrund ist. Wobei die Richterin sich über diese Spitzfindigkeit womöglich noch nicht einmal im Klaren ist.


    Ich glaube auch nicht, dass der Kläger wirklich behauptet hat, dass die Preiserhöhung wirksam war. Wahrscheinlich hat der Kläger nur versucht darzulegen, dass O2 tatsächlich nach den neuen Preisen abrechnet. Und hier verstrickt sich das Urteil rechtlich in Widersprüche, wenn die Richterin an dieser Stelle nämlich das tatsächliche Abrechnen mit einer "wirksamen Preiserhöhung" gleichsetzt. Ich gehe fest davon aus, dass der Kläger nur behauptet hat: "O2 berechnet jetzt 69 ct/min", und nicht "Die Preiserhöhung war wirksam."


    Ein für mich alles in allem ein sehr schlicht gedachtes Urteil.

  • RouviDog, nun mal ruhig Blut. Mir ging es ebend darum, dass dieses Urteil (möglichst schnell) öffentlich diskutiert werden kann, wie bereits in den weiteren Postings geschehen.
    Da ich zwischenzeitlich unterwegs war, hat sich das ja nun sowieso erledigt.



    Beim Lesen kam ich aber auch so einige Male ins Grübeln. JMQ an den Begriff "Sonderkündigungsrecht" würde ich mich nicht stoßen. Auch wenn dieser Begriff so nicht im BGB vorkommt, so wird er jedoch von einer Vielzahl von auch klugen Juristen (RA's, Richtern ...) benutzt...


    Der Satz wurde ja schon zitiert:


    " Die Klagepartei geht davon aus, dass die Preiserhöhung gegenüber der Klägerin wirksam ist ... "


    Hmm, kam mir vor wie ein Déjà-vu - also gleich nochmal das erste Münchner Urteil rausgekramt:


    "Der Kläger weist selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Genehmigung des Kunden möglich ist."


    Soso, 2 Münchner Urteile und bei beiden Urteilen fragt man sich, was der Kläger eigentlich wollte ???



    Und dann kam eine sehr unlogische Logik, zu der sich kris781 ja schon geäußert hat - und für mich die Äuflösung am Ende --> Richterin = Frau *g*



    Ich habe aber wie bereits beim ersten Urteil den Eindruck, dass der Kläger mit Absicht verlieren wollte und sich die Münchner Richter auch nur sehr halbherzig mit der Sachlage beschäftigten.
    Ich habe eigentlich noch nie solche "kurzen" Urteilsbegründungen gesehen.

  • Guten Morgen,


    pubbel
    Sorry, wenn es nen bissel blöde rüber kam, war nicht so gemeint. :rolleyes:;)


    @alle anderen Kreuzritter gegen O² :D


    Wenn sich das 2.Urteil so liest, wie das damalige erste Münchener, dann muss man sich echt fragen, ob der Kläger entweder zuviel Geld hat oder einen selten dämlichen Anwalt.


    Das erste Urteil hat bei meinem Anwalt nur für Kopfschütteln gesorgt.


    Ich drücke Royal jedenfalls die Daumen, dass es gut für ihn ausgeht.

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  • Hi,


    das Urteil ist leider nicht mehr abrufbar.


    Wer weiß *Spekulatios Modus an*: Vlt. brauchte eine Firma, nennen wir sie mal H3, dringend Urteile um damit viele andere Amtsrichter zu beeinflussen. Da könnten vlt. Freunde von Angestellten mit Unterstützung von H3 entsprechend "schlechte" Kündigungen / Anklagen geschrieben haben, die auf jeden Fall verloren werden. *Spekulatios Modus aus*


    Mir fiel dazu auf, das in der Begründung von O2 z.B. nur von 3 gewonnen Urteilen zu lesen ist, diese aber z.B. nicht benannt werden.... wieso nur... des weiteren wird das Wedding Urteil angeführt als Bestätigung, das Verträge nicht gekündigt werden können wegen 018x . Ok - das Wedding auch die Wiedereinsetzung der alten Konditionen verlangt hat, stand da irgendwie nicht dabei....


    Empfehlung an die RA könnte sein: Urteile anfordern und inhaltlich wiedergeben als Bestandteil des Verfahrens, das dürfte für viele Amtsrichtern interessant sein....

  • Heute wurde mir die Vertragsauflösung per 30.11.2007 bestätigt.


    http://rapidshare.com/files/73…g_per_30.11.2007.pdf.html


    Allerdings wollen sie die Gebühren für die bisher ausstehenden Monatsbeträge. Werde natürlich nicht zahlen. Lustig ist, dass die sich wahllos auf irgendwelche Schreiben von mir beziehen und nicht auf die relevanten. Habe erst gestern an Bissel gefaxt ... Was solls. Dann wird halt nicht geklagt ;-)

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