ZitatOriginal geschrieben von Royal Flush
Den Erfüllungsort hat kris781 doch schon auf Seite 70 erklärt
siehe hier:
Zitat
Der Richter ist allerdings insoweit nicht an das Urteil des AG Charlottenburg gebunden
wie das Gericht das im Einzelfall entscheiden wird ist gerade bei Mobilfunkverträgen sehr umstritten :>
Deswegen würde ich persönlich um sicher zu gehen (dh. wenn ich ein einigermasen schnelles Verahren will) beim allgemeinen Gerichtsstand klagen und nicht bei dem des §29 ZPO. Aber wenn man Zeit hat kann man es ja mal versuchen ......