O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Den Erfüllungsort hat kris781 doch schon auf Seite 70 erklärt :rolleyes:


    siehe hier:


    Zitat


    Der Richter ist allerdings insoweit nicht an das Urteil des AG Charlottenburg gebunden


    wie das Gericht das im Einzelfall entscheiden wird ist gerade bei Mobilfunkverträgen sehr umstritten :>


    Deswegen würde ich persönlich um sicher zu gehen (dh. wenn ich ein einigermasen schnelles Verahren will) beim allgemeinen Gerichtsstand klagen und nicht bei dem des §29 ZPO. Aber wenn man Zeit hat kann man es ja mal versuchen ......

    Hier stand eine Signatur.

  • o2 ist offenbar zu Scherzen aufgelegt.


    Vergleichsvorschlag: Da mein Vertrag regulär schon in 3 Monaten ausliefe, würden sie den Vertrag - gegen Rückgabe des Handies - schon zum Ende August beenden.


    Soll ich da lachen oder weinen?

  • also in München klagen wäre für mich das letzte ... schnelles Verfahren - schnell verloren.



    Normalerweise ist bei einer negativen Feststellungsklage der Gerichtsstand immer dort, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre. - und so steht das auch in den mir bekannten Urteilen drin.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    o2 ist offenbar zu Scherzen aufgelegt.


    Vergleichsvorschlag: Da mein Vertrag regulär schon in 3 Monaten ausliefe, würden sie den Vertrag - gegen Rückgabe des Handies - schon zum Ende August beenden.


    Soll ich da lachen oder weinen?



    jo, nachdem sie mit RA Bissel und Co und deren Mahnungen nicht weitergekommen sind, kommen bei mir wieder die uralten Standard Schreiben an mit dem Text "wir können Ihrem Wunsch der außerordentlichen Kündigung ..."



    Eigentlich ist "Wunsch" doch ein schönes wort. Werde ich in meinen gelegentlichen Rückfaxen nun auch verwenden "ich kann Ihrem Wunsch der Zahlung nicht nachkommen, da ..." usw.


    :D

  • kann man eigentlich etwas unternehmen, wenn O2 einen andauernd mit werbung(schriftlich+tel.+email) penetriert!?
    habe das der münchner firma natürlich schriftlich untersagt!

  • Ich würde die ggf. abmahnen, und das am besten anwaltlich. Aber ich denke, du hast damals in den AGB und/oder Datenschutzrechtlinien und/oder anderen Aktionen von O² deine Zustimmung gegeben.

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  • Ich muß mich jetzt auch mal zuwort melden,
    auch ich hatte o2 eine Außerordentliche Kündigung geschickt, allerdings hatte ich ihnen Vorgeschlagen mich zum Technisch nächstmöglichsten Termin abzuschalten.


    Nicht geschehen, es kam das Standartschreiben mit den 3 Urteilen bla bla bla,


    Ich habe dort erneut einen Brief hingeschrieben, das ich das Schreiben nicht einsehe und Sie mir bitte die 3 Aktenzeichen zukommen lassen sollen, dies ist bisher auch nicht geschehen. Außerdem zum 25.August.2007 eine Außerordentliche Kündigung erbeten.


    Reaktion bisher 0 das ist nun etwas mehr als 2 Wochen her.....


    Bin jetzt kurz davor zum RA zugehen und ihn mal zufragen was er davon hält....der iss sowieso ziemlich Bissig ;D hat mich schon einmal aus der Scheisse gezogen.


    Gibt´s denn bei den anderen bisher ne Reaktion?


    Gruß Dennis

  • Eine Kündigung wird nicht "erbeten". Wie schon zig-fach geschrieben ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der du das Vertragsverhältnis mit Wirkung für die Zukunfts beendest.
    Sie Bedarf nicht der Zustimmung oder eines Abnickens von O2. Die Kündigung wird mit Zugang bei O2 wirksam.


    Insofern ist das Geschreibsel von O2 "Ihrem Wunsch der außerordentlichen Kündigung ..." für mich nichts anderes als Täuschung des Kundens über die tatsächliche Rechtslage.
    Das hier die VZ noch nicht abgemahnt hat, verwundert mich sehr.


    Wenn O2 nun meint, das kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 gerne Feststellungs- und/oder Leistungsklage erheben.


    Wenn du als "ehemaliger" Kunde ein Feststellungsinteresse hast, kannst du auch die gerichtliche Feststellung des Nichbestehens des Vertragsverhältnisses begehren --> negative Feststellungsklage.



    Ursprünglich war ich auch auf dem Dampfer, dass O2 mich doch verklagen sollte - was nicht passieren wird ;-)
    Aber bei diesem anhaltenden für mich unseriösen und lächerlichen Geschäftsgebaren bin ich bald auch soweit, mir die "Genugtuung" einer gerichtlichen O2-Niederlage mit anschließendem pressetechnischen Breittreten zu gönnen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von pubbel
    ... mit anschließendem pressetechnischen Breittreten ...


    Da wirst Du wohl Pech haben.


    Der Sensationseffekt ist der Journaille nicht hoch genug oder


    nämliche haben noch nicht verstanden, worum es hier geht,


    nämlich daß "Kunden Tricksereien überhaupt nicht mögen", wie ja bereits der (deswegen?) abgesetzte Ex-o2-Chef Gröger richtig erkannte :D

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