Hallo,
mit welcher Begründung haben Eure Anwälte eigentlich die Feststellungsklage an Eurem Wohnort und nicht bei O2 (in München) eingereicht?
MfG
aleman
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Hallo,
mit welcher Begründung haben Eure Anwälte eigentlich die Feststellungsklage an Eurem Wohnort und nicht bei O2 (in München) eingereicht?
MfG
aleman
ZitatOriginal geschrieben von aleman
mit welcher Begründung haben Eure Anwälte eigentlich die Feststellungsklage an Eurem Wohnort und nicht bei O2 (in München) eingereicht?
Steht - schön zusammengefasst, und mit der Autorität eines Richters geschrieben - auf Seite 2 ganz oben des betreffenden Urteils vom AG Charlottenburg.
Oder auch:
Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 29 I ZPO als Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Auch für vergleichbare Versorgungsverträge gilt der Ort der Abnahme als Erfüllungsort (Thomas/Putzo, 28. Auflage, § 29 Rn. 6 Ziff. 5). Dies ist der Wohnsitz des Klägers, also xy. Eine eventuelle Vereinbarung über den Erfüllungsort ist irrelevant gemäß § 29 II ZPO, da der Kläger kein Kaufmann oder juristische Person ist.
ZitatOriginal geschrieben von dudrack
Siehste, da ist genau das Problem.
Bestandskunden werden mit dem Genion L beschissen, denn der kostet für Neukunden nur 25 Euro und nicht wie für Bestandskunden 35 Euro.
Hä? Es gibt doch für Neukunden den Genion L für 35€ und den Genion L Aktion für 25€. Beim Genion L sind die Handys sehr günstig (z.B. N93i für 69,99€), beim Genion L Aktion halt teurer (N93i 219,99€). Außer natürlich bei den 1€-Handys....
Neuer Brief von O2
Hi,
es gibt offenbar ein neues Formschreiben von O2 (Absender Kundenbetreuung):
"Sehr geehrter ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben [...]
Das Amtsgericht München hat in drei Verfahren entschieden, dass dem Kunden aufgrund der Preiserhöhung für Sonderrufnummern kein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Es sei dem Kunden zumutbar, den nächsten ordentlichen Kündigungstermin abzuwarten. Das Amtsgericht Charlottenburg hat sich dieser Meinung nicht angeschlossen und das Gegenteil entschieden. Darin zeigt sich, dass gleichgelagerte Sachverhalte durchaus unterschiedlich gewertet werden können. Das entspricht dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte.
Wir halten aus den bereits genannten Gründen an unsere[r] Rechtsauffassung fest, dass ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preisanpassung der Sonderrufnummern nicht gegeben ist.
Ihr Kundenkonto weist derzeit einen offenen Betrag von ... auf.
[...]
Freundliche Grüße
Das Team von O2 Germany"
Wer hat das auch bekommen? Was hat O2 da in München mit angeblich drei gewonnenen Prozessen veranstaltet?
Re: Neuer Brief von O2
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mrspeccy
Hi,
es gibt offenbar ein neues Formschreiben von O2 (Absender Kundenbetreuung):
"...
Das Amtsgericht München hat in drei Verfahren entschieden, dass dem Kunden aufgrund der Preiserhöhung für Sonderrufnummern kein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. ... "
Wer hat das auch bekommen? Was hat O2 da in München mit angeblich drei gewonnenen Prozessen veranstaltet?
Und vor allem wer waren diese Kläger bzw. Rechtsanwälte? Mitarbeiter von o2? Naja, war nur ein Scherz. Aus Datenschutzgründen wird man es wohl nie feststellen können.
Ciao
Genau das wurde mir schon vor ca. 2 Wochen bei o² im Chat gesagt!... Scheinen ja etz deren gesamte "Abtropf"-Strategie an diesen drei Urteilen festzumachen...
Weiss Jemand evtl die 2 Aktenzeichen der anderen Münchener Prozesse? Ist schon komisch dass 3mal in München geklagt wurde, Gerichtsstand is ja eigentlich die Gemeinde des Klägers in diesem Fall.... mysteriös...
Es soll auch in München Kunden dieses Vereins geben... Scheint so, als ob ich dazu mal das hiesige AG in Anspruch nehmen muß. Mal schaun, wie das ausgeht...
Habe auch das oben zitierte Formschreiben "Das Amtsgericht München hat in drei Verfahren entschieden ..." bekommen
Was mich wundert, dass sie im Gegensatz zum damaligen Schreiben die diesen Sachverhalt nicht mehr breitreten. Damals hatten Sie ja Aktenzeichen angegeben und Zitate aus dem Urteil verwendet.
Und ab damit in die Ablage ... :top:
Die heutige Sonntags FAZ hat sich mal wieder dem Thema angenommen (als "Rechtstipp" im Wirtschaftsteil).
Dort wird vermeldet, dass o2 inzwischen vielen Klagenden einen Vergleich anbietet?!
Letzte (oder vorletzte) Woche hatte die FAS auch schon das Urteil aus Charlottenburg vermeldet - die machen auf jeden Fall schön Presse gegen o2...
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