ZitatDu teilst ihnen (am besten jedes Mal) mit, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst, soll heißen, falls Du in einem späteren Rechtsstreit gewinnst, müssen sie das alles mit Zinsen zurückzahlen. Genaueres weiß ein Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.
Was muss ich dabei beachten, damit ich keinen formellen Fehler mache!
THX