O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Du teilst ihnen (am besten jedes Mal) mit, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst, soll heißen, falls Du in einem späteren Rechtsstreit gewinnst, müssen sie das alles mit Zinsen zurückzahlen. Genaueres weiß ein Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.



    Was muss ich dabei beachten, damit ich keinen formellen Fehler mache!


    THX

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Ich finde es tieftraurig, daß keiner bei o2 sich mal dazu Gedanken macht, wie solche Fälle hier zwar nicht zu einer großen "außerordentlichen Kündigungswelle" aber zu einer Art "langfristigen Zeitzündereffekt" führen.


    Loyale teure zufriedene Kunden einer "Marke" ? Schafft man sich so nicht.


    Sondern am Ende gut informierte Kunden, die nur noch Rosinen picken.


    Du sprichst Große Wahrheiten[tm] wie immer ziemlich gelassen aus. ;)


    Mobilfunkanbieter neigen manchmal dazu, nicht einmal von 12 Uhr bis Mittag zu denken, sondern nur auf kurzfristige(!) Einnahme-/Gewinnentwicklungen zu schielen. Sowas kommt dann dabei raus. :flop:


    Und ich glaube o2 nicht, daß die es nicht schaffen könnten (wenn sie denn wollten!), für die Altkunden eine andere 0180er-Tarifierung hinzubekommen.


    Sonst dürfte es dort nämlich gar keine "Alttarife" mehr geben. Aber gerade(!) "Otto Kännduh" leistet sich ausgesprochen VIELE solche...


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek


    Du teilst ihnen (am besten jedes Mal) mit, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst, soll heißen, falls Du in einem späteren Rechtsstreit gewinnst, müssen sie das alles mit Zinsen zurückzahlen. Genaueres weiß ein Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.


    Zum Glück betrifft mich die Sache nicht persönlich, aber ich hatte Gelegenheit über diese Problematik mal kurz mit unserem Firmenanwalt zu sprechen. Und der hat im Prinzip den gleichen Rat gegeben wie Henning geschrieben hat: Alle Rechnungsbeträge unter Vorbehalt zahlen. Die Variante mit der Rücknahme der Einzugsermächtigung hält er für nicht sehr sinnvoll, insbesondere auch deshalb, weil es ja hier um relativ kleine Beträge geht.



    Gruß
    Mario

    "If you can't fix it, Jack, you gotta stand it..."
    Aus dem Film "Brokeback Mountain".

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Du teilst ihnen (am besten jedes Mal) mit, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst, soll heißen, falls Du in einem späteren Rechtsstreit gewinnst, müssen sie das alles mit Zinsen zurückzahlen.

    Das ist es, was ich überhaupt nicht einsehe. Bei jeder Rechnung müsste ich Einspruch einlegen - nur damit ich eines fernen Tages, möglicherweise mal mein Geld zurückbekomme. Zumal ich dann ja immer noch meinen Rechtsanspruch aussetzen muss, oder darauf warten, daß es jemand anders tut.
    Wie lange hat sich das bei der Euro-Umstellung hingezogen? Vier Jahre? Fünf?



    Zitat

    Hast Du persönlich Deinen o2-Vertrag mal irgendwann "verlängert" ? Hast Du dabei (nach Ansicht von o2 und ggfs. des Gerichtes, neuen Dir total unbekannten AGBs zugestimmt) Das ist stark vermintes Gelände. Ich habe einen VIAG-Vertrag vom Oktober 1998, der 2000 auf Genion "aufgebohrt" aber seitdem nicht mehr angerührt wurde. Welche AGBs gelten? Die von 1998 oder 2000 oder doch die von 2007 ? Ich weiß es nicht.

    Ich habe meinen Vertrag Ende August 2006 aktiv verlängert, ich habe das Tarifheft und die AGB, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren, vorliegen.


    Ich habe keinen Anwalt konsultiert, aber als mündiger Bürger sehe ich mich im Recht, und das auch vielfach bestätigt, wenn eben nicht von irgendeinem Juristen oder Richter.


    Sollten mir aus dieser Geschichte irgendwelche Nachteile erwachsen werde ich nicht müde, das zu bloggen, das an Verbraucherschutzorganisationen und sonstwo hinauszuposaunen. Wäre auch ein gefundenes Fressen für Boulevard-Blätter und Heises "Vorsicht Kunde!"-Kolumne.


    Natürlich habe ich dann erstmal den Schaden, aber ich gehe erstmal fest davon aus, daß ich das Recht auch zugesprochen bekomme, was mir zusteht - sollte o2 jetzt wirklich die grobe Keule auspacken.


    Zitat

    .. Sondern am Ende gut informierte Kunden, die nur noch Rosinen picken.

    Solange die Anbieter Signalpreise stets mit Fußfesseln kombinieren, haben sie nicht das Recht, so zu heulen. Für die Anbieter gilt das marktwirtschaftliche Prinzip der maximalen Kosteneffizienz, warum sollte das nicht auch für den Kunden gelten?!



    Zitat

    MarioT schrieb:
    Alle Rechnungsbeträge unter Vorbehalt zahlen

    .. und dann warten bis zum Sankt Nimmerleinstag? Wer sorgt dafür, daß ich mein Recht und damit mein Geld bekomme, wenn nicht ich selbst?

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  • Hallo,


    ich sehe das wie mein Vorredner, ich lasse mich auch verklagen ohne Anwalt. Bei dem Streitwert ist das finanzielle Risiko minimal. Und wenn ich verlieren sollte hab ich halt Pech gehabt, wovon ich aber nicht ausgehe.
    Ich zahle seit März nix mehr und habe auch dieses Schreiben vom Münchner Urteil erhalten und danach noch eine Rechnung. Insgesamt hab ich nun 3 Rechnungen nicht gezahlt, es kam aber noch nix weiteres.



    ps. Ich frage mich, warum o2 bei einigen hier noch abbucht? Ich habe denen meine Einzugsermächtigung entzogen und seitdem liegt bei den Rechnungen immer ein Überweisungsträger bei. Habt ihr denen richtig die Einzugsermächtigung entzigen? Das sollte man mal der Bankenaufsicht o.ä. melden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilker

    Aber, hört hört, nach 5 Telefonaten und 10 Briefwechseln schickt mir mein toller Netzbetreiber eine Liste mit meinen Haupt- und Nebenleistungen zu...juhuuu
    Macht ja nix, dass ich schriftlich bestätigt habe, dass eine solche Liste nicht existiert.....? komischer Verein:-/


    Vielleicht kommt ja auch das hier
    Zitat aus e-mail vom 10.06.2007


    Zitat

    Alle Leistungen, die nicht zu den vertraglich festgelegten Leistungen
    gehören, gelten als Nebenleistungen. Zum Beispiel Sonderrufnummern,
    Servicegebühren, Serviceleistungen usw.. Eine Übersicht erhalten Sie
    unter:


    http://www.o2online.de/goto/vertrag-online


    Beisst sich zwar damit das die Preise aus dem Tarifheft lt. Vertrag
    gueltig eingebunden sind, aber das Leben ist kein Ponyhof ;)


    BTW, hier sind doch auch sicher Abonnenten das Amtsblattes:
    Wie sehen da die veröffentlichten Preislisten aus?


    Gruss
    Wolfgang

  • Zitat

    Habt ihr denen richtig die Einzugsermächtigung entzigen? Das sollte man mal der Bankenaufsicht o.ä. melden.


    Schreiben 1
    "[..] Weiterhin entziehe ich Ihnen hiermit die Genehmigung fällige Beiträge von meinem Girokonto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen"


    Schreiben 2
    "Ich habe Ihnen bereits in meinem letzten Schreiben die Lastschriftgenehmigung entzogen,
    mit der Ankündigung, zukünftige Lastschriften ihrerseits zurückbuchen zu lassen. Wie ich
    nun feststelle haben Sie am 03.05.2007 dennoch abgebucht.
    Ich widerspreche hiermit der zugrundeliegenden Rechnung, und behalte mir das Recht vor,
    den abgebuchten Betrag zurückzufordern bzw. die Lastschrift zurückzugeben. Dies gilt auch
    auch für eventuelle weitere Lastschriften, die sie zukünftig ohne meine Genehmigung
    verfügen."


    Daß da nun weiterhin per Lastschrift abgebucht wird, ist für mich ein weiteres Indiz dafür, daß meine ausführlichen und sorgfältigen Schreiben gar nicht gelesen sondern nur mit dem Standardschreiben beantwortet wurden.



    Zitat

    Original geschrieben von blackspion
    Beisst sich zwar damit das die Preise aus dem Tarifheft lt. Vertrag gueltig eingebunden sind, aber das Leben ist kein Ponyhof ;)

    in den aktuellen Tarifheften stehen die Preise ja aus gutem Grund nicht mehr drin. Stattdessen gibts jetzt Listen mit 2 Wochen Gültigkeit zum Herunterladen im Netz... :p und die Bediensteten in den o2 Shops haben so gar keinen Peil :p

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Sorry für OT.


    Kennt jemand zufällig dieses AZ, bzw. das Urteil gegen o2 ? Konnte dazu nichts ergoogeln.


    AZ 173 C 30528/06 vom 12.04.2007, AG München



    Danke


    André

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Kennt jemand zufällig dieses AZ, bzw. das Urteil gegen o2 ? Konnte dazu nichts ergoogeln.


    Urteile kann man nicht einfach ergoogeln.


    Von einem Urteil gegen O2 ist mir nichts bekannt. Von wem hast Du Deine Informationen und was weißt Du über den Inhalt des von Dir genannten Urteils?

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