Nicht zahlen ist mit Sicherheit nicht ungefährlich. Aber so kommt es dann wenigstens doch relativ schnell zu einer Klage von o2 wegen der Gebühren. Und in dem Verfahren werden sie wohl im Urteil zu lesen bekommen, das ja eine wirksame Kündigung vorliegt und damit die Grundlage für die geforderten Beträge fehlt. Gegen die Kündigung hätten sie ja Rechtsmittel einlegen können. Wenn sie das nicht getan haben, dann haben sie halt Pech...
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Die Abbuchung zurückholen gibt garantiert Ärger.Die Frage ist, für wen?
Wenn ich den Rechnungen jedesmal widerspreche und die buchen fleissig weiter ab, was habe ich dann davon?
So muss o2 aktiv werden, wenn sie wirklich der Meinung sind, daß sie im Recht sind.Zitat
Ich fürchte, ohne (ausgeschlafenen) Anwalt geht da nixWarum? Ich habe keinen Anwalt und keine Rechtschutzversicherung. Meiner Meinung nach - und da bin ich ja nicht alleine - ist die Sache absolut sonnenklar.
o2 hat den Vertrag gebrochen, sie haben noch nichtmal auf die Tarifänderung hingewiesen, ich habe den alten Tarif zurückgefordert - und es tut sich nichts.
Vor einem normalen Amtsgericht brauche ich doch keinen Anwalt?!ZitatzahlenSie nicht und lassen Sie sich doch von o2 verklagen" - IMHO sehr gefährlich - hat der Anwalt dem Klienten auch abgeraten.)
Warum? Weil der Fall doch nicht so eindeutig ist? Oder weil man auch bei eindeutiger Sachlage verlieren kann?
ZitatDas Dumme ist halt, daß solche Verfahren "ewig" dauern und viele Leute wollen sich den Streß nicht antun.
.. und zahlen lieber weiter. Klar, so ja auch bekannte von mir.
Schöne Scheisse.Zitato2 weiß längst, was sie da "verbaut" haben.
... das ist deren Problem, nicht meines. Das darf doch nicht an mir hängen bleiben.
ZitatDa die Streitwerte gering sind, hat ein Zivilist wenig Chancen, dem Treiben wirksam Einhalt zu gebieten.
Ich setze doch aktiv Einhalt. Ich zahle nicht mehr. Wenn o2 jetzt kommt und sich im Recht wähnt, muss von Gerichts wegen Einhalt geboten und mir Recht gegeben werden. Alles andere wäre ein Unding!
ZitatAm Ende sollten wir o2 vielleicht sogar dankbar sein
Für den Ärger, für den Streß, für die finanziellen Gefahren eines Gerichtsverfahrens? Dafür, daß sie Millionen Kunden prellen, 99% sich dessen gar nicht bewusst sind, und von den restlichen 1% wiederum 99% die bittere Pille schlucken? Dafür sollen wir dankbar sein?
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Zitat
Schade finde ich, daß sich so viele Leute drücken. Selbst zwei gute Freunde von mir haben nur "regulär gekündigt" und zahlen knirschend ihre bereits entsorgten Karten bis zum Ende, weil ihnen das Prozeßrisiko zu hoch ist, für die 150 EUR oder so die sie jetzt abgeschrieben haben. Tja, da frage ich mich -mal wieder- in was für einem Bananenstaat wir leben in dem man selbst in so einem eindeutigen Fall Angst haben muss, sein Recht einzufordern ...
Das sehe ich genauso...es geht mir einfach nur ums Prinzip!!!
Was die sich mit den Kunden/Verträgen erlauben ist eine Frechheit, die man
nicht einfach so hinnehmen kann!!!Ich meinte an der Hotline noch, dass O2 ja auch einfach sie SMS bald auf 1,-€ hochschrauben können...da Nebenleistung!!!
Daraufhin war die Dame natürlich total empört, konnte aber nur sagen:
..."nein, wir sind doch ein Mobilfunkanbieter..."Sobald ich das ominöse Schreiben von Otto Kähnduhh in den Fingern habe,
poste ich es hier im Forum.Aber da wird eh wieder ein Brief kommen, mit Inhalt "aus unserem Hause gab es nie eine solche Aussage, dass es eine Liste mit Nebenleistungen gibt" oder so ähnlich...
Also, Kräfte bündeln und alles weiter hier posten!!!
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Original geschrieben von Bilker
Aber da wird eh wieder ein Brief kommen, mit Inhalt "aus unserem Hause gab es nie eine solche Aussage, dass es eine Liste mit Nebenleistungen gibt" oder so ähnlich...Was heute noch kommt, ist doch irrelevant. Relevanz hätte es m.E. nur, wenn wirklich so etwas kommt wie "wir können Ihnen keine Liste von Haupt- und Nebenleistungen geben". Das wäre weitere Munition für einen Prozeß gegen o2 (egal ob vom Kunden oder von o2 selbst angestrengt).
Relevant ist, was bei Vertragsabschluss galt. Ausser in den AGB-Fußnoten kommt das Wort "Nebenleistung" nicht vor. Im Tarifheft schonmal gar nicht. Dort sind die Gesprächspreise zu Sonderrufnummern ausgezeichnet wie andere Gespräche auch, ohne Fußnoten. Ich habe das hier vor einigen Seiten reingestellt.
Wenn o2 mit dieser Nummer durchkommen sollte, würde das doch nur bedeuten, daß jeder Mobilfunkanbieter jeden Tarif und jedes Leistungsmerkmal beliebig ändern könnte, ohne den Kunden bescheid zu sagen, und ohne ihnen ein Kündigungsrecht einzuräumen. Verträge, die nicht das wert sind, worauf sie gedruckt wurden.
Wie hier jemand so schön schrieb: die einzige Hauptleistung von o2 ist die Rechnungsstellung und das Inkasso
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Original geschrieben von Bilker
Es soll eine Sammelklage gewesen sein, die genau mein Anliegen hatten...Gibt es jetzt in Deutschland doch Sammelklagen?
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"wir können Ihnen keine Liste von Haupt- und Nebenleistungen geben"
das habe ich schriftlich von den mümchnern...
deswegen wunderte ich micht natürlich heute über die zusendung einer liste,
die es ja nicht gibt, oder doch, oder erst seit heute, oder???? -
Hallo,
ich verfolge seit geraumer Zeit diesen Vorgang. Ich bin einer von denen, der gekündigt hat, Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht mehr zahlt.
Zudem liegt mir das aktuelle Schreiben "Ablehung da AG München uns Recht gegeben hat" vor.
Und zudem habe ich eine Email von O2 mit der Aussage, dass es keine Nebenleistung gibt.
So, nun warte ich einfach ab.
Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Daher warte ich auf eine Klage seitens O2.
Gruß
Stefan -
Zitat
Gibt es jetzt in Deutschland doch Sammelklagen?
O-Ton O2-Hotline 18.6.2007, 10:45h!
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Zitat
Original geschrieben von stefanw2000
Hallo,ich verfolge seit geraumer Zeit diesen Vorgang. Ich bin einer von denen, der gekündigt hat, Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht mehr zahlt.
Zudem liegt mir das aktuelle Schreiben "Ablehung da AG München uns Recht gegeben hat" vor.
Das ist auch mein aktueller Stand. Warte jetzt immer noch auf Inkasso und möchte mich nicht einschüchtern lassen.
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Hallo
Ich schrieb: "... gibt Ärger"
ZitatOriginal geschrieben von Hadraniel
Die Frage ist, für wen?Für Dich. Sie verpfeifen Dich bei der Schufa, Du bekommst das aber von der Schufa normalerweise nicht gesagt (es sei denn, Du hättest einen kostenpflichtigen Account bei http://www.meineschufa.de und würdest da täglich reingucken.)
Du willst irgendwann was anderes irgendwo kaufen (Auto, Haus, Versand, Kredit), bekommst das nicht, findest irgendwann heraus, daß es da einen (ungerechtfertigten) Schufa-Eintrag gibt, mußt der Schufa klar machen, daß das nicht rechtmäßig ist, könntest o2 wegen "Kreditgefährdung" verklagen Stress ohne Ende.
Das ist kein Hirngespinst, das ist "Peso" (Peter Sobotka) vom Tarifberatungsunternehmen http://www.tcsmoers.de tatsächlich passiert. Der hatte "nur" eine Rechnung "bemängelt". Als er bei Otto eine Couch bestellen wollte, flog die Sache auf. Der Ärger war massiv und der persönliche Ruf erst einmal ramponiert.
Zitat
Wenn ich den Rechnungen jedesmal widerspreche und die buchen fleissig weiter ab, was habe ich dann davon?Du teilst ihnen (am besten jedes Mal) mit, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst, soll heißen, falls Du in einem späteren Rechtsstreit gewinnst, müssen sie das alles mit Zinsen zurückzahlen. Genaueres weiß ein Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.
Zitat
Warum? Ich habe keinen Anwalt und keine Rechtschutzversicherung. Meiner Meinung nach - und da bin ich ja nicht alleine - ist die Sache absolut sonnenklar.
o2 hat den Vertrag gebrochen, sie haben noch nichtmal auf die Tarifänderung hingewiesen, ich habe den alten Tarif zurückgefordert - und es tut sich nichts.
Vor einem normalen Amtsgericht brauche ich doch keinen Anwalt?!Brauchst Du nicht, die Gefahr, daß Du dabei in eine prozessuale Stolperfalle geräts, ist ziemlich hoch. Und wenn Du gewinnst, zahlt die Kosten Deines Anwaltes eh die Gegenseite. Das erste Gespräch mit dem Anwalt kostet Dich nichts. (Außer dem Telefonat oder dem Hinfahren.)
Zitat
Warum? Weil der Fall doch nicht so eindeutig ist? Oder weil man auch bei eindeutiger Sachlage verlieren kann?Auch das könnte sein.
Hast Du persönlich Deinen o2-Vertrag mal irgendwann "verlängert" ? Hast Du dabei (nach Ansicht von o2 und ggfs. des Gerichtes, neuen Dir total unbekannten AGBs zugestimmt) Das ist stark vermintes Gelände. Ich habe einen VIAG-Vertrag vom Oktober 1998, der 2000 auf Genion "aufgebohrt" aber seitdem nicht mehr angerührt wurde. Welche AGBs gelten? Die von 1998 oder 2000 oder doch die von 2007 ? Ich weiß es nicht.Zitat
.. und zahlen lieber weiter. Klar, so ja auch bekannte von mir.
Schöne Sch...Siehe oben - unter Vorbehalt. Das üble ist ja, daß selbst wenn ein hohes Gericht die o2-Praxis eines fernen Tages "rügt", nur die Leute einen Anspruch haben könnten, die sich selbst bis dahin aktenkundig "beschwert" haben.
Zitat
... das ist deren Problem, nicht meines. Das darf doch nicht an mir hängen bleiben.Jein Du hast einen Handyvertrag abgeschlossen
Zitat
Ich setze doch aktiv Einhalt. Ich zahle nicht mehr. Wenn o2 jetzt kommt und sich im Recht wähnt, muss von Gerichts wegen Einhalt geboten und mir Recht gegeben werden. Alles andere wäre ein Unding!Das ist die ideale Variante in einer idealen Welt.
Ich schrieb "sollten wir o2 dankbar sein..."
und meinte für die Thematisierung von 0180 Nummern.
Sonst nichts.Ich finde es tieftraurig, daß keiner bei o2 sich mal dazu Gedanken macht, wie solche Fälle hier zwar nicht zu einer großen "außerordentlichen Kündigungswelle" aber zu einer Art "langfristigen Zeitzündereffekt" führen.
Den Leuten wird ins Gehirn eingebrannt: Handys kosten ein Euro. Handygesellschaften sind immer von sich aus böse, deswegen kündige außerordentlich, wo immer sich die Gelegenheit bietet. Rechne damit, daß eine Handygesellschaft nach Lust und Laune Preise und Konditionen verändert und Du kaum was machen kannst.
Loyale teure zufriedene Kunden einer "Marke" ? Schafft man sich so nicht.
Sondern am Ende gut informierte Kunden, die nur noch Rosinen picken.
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