O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Jetzt weiß ich, wo die ganzen Kinder geblieben sind, die man früher schreiend vor den Supermarktkassen liegen sah,... :D

  • RouviDog


    Direkt aus`m Urteil.
    Wenn Dein Anwalt davon weiß, dann frag Ihn, laß ihn das Urteil anfordern und schau rein bzw. poste es bitt.


    Bis 600Euro muss kein schriftliche Verhandlung nach 495a ZPO stattfinden, aber sehr wohl auf Antrag.


    Nochmal, hat jemand die alten Tarifhefte mit Sonderrufnummern für mich ?


    Thx
    Keyle

  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Wundert Dich das? Frag doch mal in Deinem Freundes- und Bekanntenkreis nach den Tarifdetails ihrer Handyverträge. Diejenigen, die sich nicht hobbymässig damit beschäftigen (und/oder hier bei TT aktiv sind), wissen in der Regel nicht einmal was sie bezahlen... Grundgebühr, Mindestumsatz, Hauptzeit, Nebenzeit .. alles völlig uninteressant. Da kommt einmal im Monat eine Rechnung und fertig. Oder aber man hat eine Prepaid-Karte, die ist irgendwann leer, dann werden da 20 Euro aufgeladen und für ne Weile ist wieder Ruhe.
    Und da soll dann jemand mitbekommen, daß ein Tarifmerkmal hinterrücks und ohne den Kunden zu informieren verteuert wurde?


    So auch absolut meine Erfahrung.
    Und die, die dann doch mal nachfragen, kriegen laut Verkäufer zu hören: <Steht in den AGBs>, was für die meisten Begründung genug ist, weil die AGBs zu klein gedruckt sind und zu lang sind, sie wurden und werden nicht gelesen.


    Wieder einmal zeigt sich: Würde der Staat seine Bürger zur Mündigkeit erziehen, würde der Kunde vielleicht auch mal mehr Druck ausüben können auf dem Markt.

  • Re: Inhalt des Urteils


    Zitat

    Original geschrieben von Keyle Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist.


    Das kann ich nicht verstehen.


    Unter welchem Gesichtspunkt hat der Kläger denn unter dieser Prämisse eine Kündigung verlangen wollen?

  • Da können ja ganz böse Gedanken kommen. Vielleicht hat sich hier O2 selbst verklagt über einen Strohmann. Oder da hat ein Anwalt im Tiefschlaf Klage eingereicht.

  • Das ganze Nachkarten bringt nichts mehr, die Sache mit den Sonderrufnummern ist seit dem Gerichtsurteil gelaufen. Leider! Da hilft nur eins, die teueren Sonderrufnummern mit "Tocall" oder "Sparruf" umgehen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das ganze Nachkarten bringt nichts mehr, die Sache mit den Sonderrufnummern ist seit dem Gerichtsurteil gelaufen. Leider! Da hilft nur eins, die teueren Sonderrufnummern mit "Tocall" oder "Sparruf" umgehen.


    Natürlich ist es nicht dumm, die genannten Dienste in Anspruch zu nehmen.


    Trotzdem solltest Du nicht von Dingen sprechen, von denen Du augenscheinlich nicht so viel verstehst bzw. Du Dich nicht ausreichend informiert hast. Behauptungen, die ohne Sachkenntnisse ins Blaue hinein gemacht werden, helfen in einem Forum keinem weiter.

  • Es ist eben nicht gelaufen, das ist ja das Schöne :-)
    Ersten`s warens die neuen AGB`s, zweitens wurde vom Kläger da wohl einiges falsch gemacht und drittens gab`s keine mündl. Verhandlung, die es auf Antrag aber gegeben hätte und viertens ist ein Urteil von nem AG, net bindend, jedes andere AG könnte anders entscheiden. Da brauchs wohl ne höhere Instanz.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das ganze Nachkarten bringt nichts mehr, die Sache mit den Sonderrufnummern ist seit dem Gerichtsurteil gelaufen. Leider! Da hilft nur eins, die teueren Sonderrufnummern mit "Tocall" oder "Sparruf" umgehen.


    Da siehst du aber mächtig was falsch. Das Urteil gilt nur für diesen einen Streitfall zwischen nur genau diesen Beteiligten.

  • Zitat

    Original geschrieben von heronimo
    Da siehst du aber mächtig was falsch. Das Urteil gilt nur für diesen einen Streitfall zwischen nur genau diesen Beteiligten.


    Das weiß ich auch, daß dieses Urteil rein rechtlich nur für den Einzelfall gilt. Aber O2 wird sich auf dieses Urteil berufen und keine Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung für Sonderrrufnummern akzeptieren. Und die Chancen in einer weiteren Instanz ein anderes Urteil zu erzielen sind sehr gering.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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