O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das Gericht wird sich also nicht damit auseinandersetzen, ob die 0180- Rufnummerngasse nun 0.69€ kostet oder nicht!


    Doch. Ich habe eine Möglichkeit gefunden, die zu einer statthaften Klage führt. Hat mich zwar einiges an Phantasie, Zeit und Gesprächen mit Kollegen gekostet, aber die investiert man doch gerne, wenn man sich über o2 so richtig ärgert...


    Im Übrigen kann man ja auch mit ein klein wenig Aufwand zu einer Leistungsklage kommen: Sonderrufnummer anrufen - Warten, bis o2 die Rechnung abbucht - Rückzahlung des Betrages verlangen, weil Entgelte nicht wirksam erhöht, und damit Entgelt insoweit ohne Rechtsgrund geleistet - Mahnbescheid - Widerspruch seitens o2 - streitiges Verfahren - Urteil.

  • Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Im Übrigen kann man ja auch mit ein klein wenig Aufwand zu einer Leistungsklage kommen: Sonderrufnummer anrufen - Warten, bis o2 die Rechnung abbucht - Rückzahlung des Betrages verlangen, weil Entgelte nicht wirksam erhöht, und damit Entgelt insoweit ohne Rechtsgrund geleistet - Mahnbescheid - Widerspruch seitens o2 - streitiges Verfahren - Urteil.


    Super, und dann hast Du ein Urteil, aus dem Du die Differenz zu 69 cent vollstrecken kannst :top:

  • Das klappt eher nicht. Wenn bei o2 ein Mahnbescheid aufläuft, dann gibt es ne Gesprächsgutschrift und aus die Maus. Ne Freundin will ihren Genion wegen der Preiserhöhung nicht kündigen. Sie hatte beim Versandhaus ne telefonische Bestellung getätigt und sich dann bei der Hotline über die Rechnung beschwert. Ohne viel Theater gabs 5€ Gesprächsguthaben bei 2,20€ zuviel berechneter Gebühren...

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von matzefix
    Das klappt eher nicht. Wenn bei o2 ein Mahnbescheid aufläuft, dann gibt es ne Gesprächsgutschrift und aus die Maus. Ne Freundin will ihren Genion wegen der Preiserhöhung nicht kündigen. Sie hatte beim Versandhaus ne telefonische Bestellung getätigt und sich dann bei der Hotline über die Rechnung beschwert. Ohne viel Theater gabs 5€ Gesprächsguthaben bei 2,20€ zuviel berechneter Gebühren...


    Und? Das Guthaben kann man auch ablehnen. Mich haben die auch versucht mit einem Guthaben ruhigzustellen, das habe ich abgelehnt.


    Gruß Marco

  • @RoyalFlush:
    Jepp, ich habe einen Titel, aus dem ich die Differenz vollstrecken kann. Spätestens dann habe ich aber gewonnen.
    Erstens wäre geklärt, dass die Entgelte nicht wirksam in meinen Vertrag einbezogen wurden.
    Zweitens hat o2 wohl kein Interesse daran, dieses Spielchen mit mir im Monatstakt zu wiederholen.
    Drittens kommt es nicht darauf an, dass ich vollstrecken lasse, sondern wie ich vollstrecken lasse. Mit ein bisschen Medienpräsenz sicherlich sehr eindrucksvoll :D
    Ich kann mir schon vorstellen, wie eine sensationsgeile Zeitung (die ich ansonsten meide) titelt: "Million von Kunden mit falschen Rechnungen abgezockt".


    Im Übrigen wähle ich den Weg des Mahnbescheides ja nur, um die unsägliche, unnützliche Gütestelle zu umgehen, die -glaube ich- auch in Bayern dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist.


    matzefix:
    Wenn Geld geschuldet ist, ist kein Gesprächsguthaben geschuldet. Da gilt auch für o2 nichts anderes.


    @all:
    ansonsten bleibt immer noch eine andere Möglichkeit: Feststellen lassen, ob das Rechtsverhältnis besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das Gericht wird sich also nicht damit auseinandersetzen, ob die 0180- Rufnummerngasse nun 0.69€ kostet oder nicht!


    Vollkommen richtig!


    Kündigen und auf Feststellung klagen, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, ist die richtige Vorgehensweise.


    Wenn man wirklich und unbedingt den Vertrag zu den alten Konditionen behalten will, führt kein Weg daran vorbei, eine fehlerhafte Rechnung (wenn man nach den neuen Tarifen abgerechnet wird) nicht bzw. nicht ganz zu bezahlen und darauf zu warten, dass O2 klagt.

  • Oder Du entziehst die Einzugsermächtigung und übereist nur den Betrag, der noch nach den alten Tarifen hätte abgerechnet werden dürfen. Dann müsste O2 klagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
      kris781: Und warum soll der von ictus beschriebene Weg des Mahnverfahrens nicht funktionieren?


    Könnte auch funktionieren, finde ich nur etwas umständlich.

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