Ich würde mich vielmehr für euren Stand der Dinge interessieren.
Seit Montag ist in Hamburg eine Feststellungsklage von mir eingereicht worden. Über den weiteren Vorgang bin ich sehr gespannt.
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Ich würde mich vielmehr für euren Stand der Dinge interessieren.
Seit Montag ist in Hamburg eine Feststellungsklage von mir eingereicht worden. Über den weiteren Vorgang bin ich sehr gespannt.
ZitatOriginal geschrieben von RouviDog
Seit Montag ist in Hamburg eine Feststellungsklage von mir eingereicht worden. Über den weiteren Vorgang bin ich sehr gespannt.
In Hamburg? Nicht München? Ich würde doch fast meinen, dass das AG HH örtlich nicht zuständig ist.
Ich hänge noch immer in der "Warteschleife" des Geschäftsführungs-Beschwerdemanagements.
Wenn o2 die harte Tour haben möchte, dann bitte. Ich freue mich schon, wenn das Gericht denen das AGB-Recht und vor allem ihre eigenen AGBs erklärt
Es ist das Amtsgericht zuständig, wo der Kunde seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hatte.
Man muss die Feststellungsklage deswegen nicht in München einreichen.
Der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist in der Regel dort, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre.
Zahlt ihr eigentlich bis zum Urteil die Rechnungen?
ZitatOriginal geschrieben von kris781
Der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist in der Regel dort, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre.
Wenn er auf Feststellung geklagt hat, dass das Vertragsverhältnis infolge der Kündigung erloschen ist, gut.
Ich werde voraussichtlich umgekehrt die Feststellung beantragen, dass der Vertrag zu ungeänderten Entgelten fortzuführen ist.
Dann muss ich zwar in München klagen (deshalb hat mich HH etwas irritiert), habe aber auch nicht die Beweisführungslast für die Unzumutbarkeit.
Ich zahle keine Rechnungen mehr.
ZitatOriginal geschrieben von ictus
Ich werde voraussichtlich umgekehrt die Feststellung beantragen, dass der Vertrag zu ungeänderten Entgelten fortzuführen ist.
Dann muss ich zwar in München klagen (deshalb hat mich HH etwas irritiert), habe aber auch nicht die Beweisführungslast für die Unzumutbarkeit.
Könnte problematisch werden. In meinen alten AGB steht drin, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn O2 die Tarife verändert. Wenn Du auch noch die alten AGB hast, dürfte O2 die Preise ändern, wenn sie dich dafür rauslassen.
ZitatOriginal geschrieben von kris781
Könnte problematisch werden. In meinen alten AGB steht drin, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn O2 die Tarife verändert. Wenn Du auch noch die alten AGB hast, dürfte O2 die Preise ändern, wenn sie dich dafür rauslassen.
Nein. In meinen AGB ist kein Sonderkündigungsrecht mehr verankert. D.h. ich müsste nach allgemeinen Schuldrechtsvorschriften kündigen, sprich beweisen, dass mir das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Das Prozessrisiko bei solch unbestimmten Rechtsbegriffen zu kalkulieren, ist im wahrsten Sinne des Wortes "unzumutbar".
Deshalb bleibt mir nur der rechtlich sichere Weg, darauf zu bestehen, dass die neuen Entgelte nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Das ist unproblematisch darzulegen. Dann hat o2 zwei Möglichkeiten: entweder sie führen meinen Vertrag zu alten Bedingungen fort oder aber o2 erklärt die Kündigung, weil es ihnen unzumutbar ist (wegen technischer Gegebeheiten etc.) einzelne Verträge nicht umzustellen. Dritte Möglichkeit wäre natürlich, den ganzen Schrott für alle Kunden rückgängig zu machen. Das dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.
Eines ist jedenfalls klar: ich werde die nächste Gelegenheit nutzen, um mich von o2 zu verabschieden. Ein solch dreistes Geschäftsverhalten habe ich selten erlebt...
ZitatOriginal geschrieben von maximumhandy
OT:
Inwieweit sind Service-Rufnummern ein Thema? Bzw. zu was für einer Ausbildung besteht ein Bezug?
Kaufmann im Einzelhandel mit Zusatzqulifikation Telekommunikation
ZitatOriginal geschrieben von ictus
...
Deshalb bleibt mir nur der rechtlich sichere Weg, darauf zu bestehen, dass die neuen Entgelte nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Das ist unproblematisch darzulegen. Dann hat o2 zwei Möglichkeiten: ...
Die Realität zeigte bis jetzt, dass o2 noch eine dritte Möglichkeit hat: Deine begründeten Einwände letztendlich zu ignorieren.
Ciao
Ausserdem kann man bei einer positiven Feststellungsklage lediglich gerichtlich feststellen lassen, ob ein Vertragsverhältnis besteht. Es können aber nicht einzelne Elemente des Rechtsverhältnisses festgestellt werden. Das Gericht wird sich also nicht damit auseinandersetzen, ob die 0180- Rufnummerngasse nun 0.69€ kostet oder nicht!
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