ZitatOriginal geschrieben von kris781
Wenn man also erst selber die Vertragseinhaltung einfordert, dann - nach Ablauf der gesetzten Frist - kündigt, und dann erst nach der nächsten O2-Rechnung zum Anwalt geht, bleibt man auf keinen Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen.
...außer, es kommt zum Prozess und der Richter schliesst sich der Meinung o2's an.