O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Wenn man also erst selber die Vertragseinhaltung einfordert, dann - nach Ablauf der gesetzten Frist - kündigt, und dann erst nach der nächsten O2-Rechnung zum Anwalt geht, bleibt man auf keinen Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen.


    ...außer, es kommt zum Prozess und der Richter schliesst sich der Meinung o2's an.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    ...außer, es kommt zum Prozess und der Richter schliesst sich der Meinung o2's an.


    Der Richter ist dann entweder verwandt mit Rudi oder hat schlecht geschlafen. :p

    @ home Internet: Hansenet Alice Light @ 4096 kbit/s
    Unterwegs: T-Mobile Max M Friends im SonyEricsson S500i & simyo im Siemens S65

  • Ich ziehe die Kündigung ebenfalls durch. Ich befolge den "freundschaftlichen Rat" meines Anwalts. Nachdem O2 bei mir mit dem hier bekannten Schreiben reagiert hat, habe ich wiederum geantwortet, dass aus meiner Sicht die Kündigung wirksam ist.


    Wenn Sie (O2) jedoch der Meinung sind, dass das "Telefonieren" eine Nebenleistung darstellt, dann steht ihnen der Rechtsweg offen. Zugleich habe ich meine Einzugsermächtigung widerrufen. Weiterhin habe ich die Herrschaften vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass die Veranlassung eines negativen Schufa-Eintrages, eine Kreditgefährdung darstellt und von meiner Seite rechtliche Schritte eingeleitet bzw. Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.


    Dies sei, so der Anwalt die kostengünstigere Alternative für mich, denn die Kosten sollte ich mir ersparen. O2 könne ja den ersten Schritt unternehmen, wenn die Damen und Herren tatsächlich davon überzeugt sind, dass hier eine Nebenleistung vorliegt.


    Erst bei Einleitung einer Klage von O2 könne er ja einspringen (falls es überhaupt dazu kommt). Hier liege aus seiner Sicht jedoch eine klare Rechtslage vor.


    Nachdem Widerruf der Einzugsermächtigung habe ich eine etwas ausführlichere Antwort von O2 erhalten, indem wieder (diesmal offensichtlich von einem Juristen) eine ausführliche Begründung geschildert wurde, dass doch eine Nebenleistung vorliegt usw.....

    Ich gehe jedenfalls diesen Schritt, mal schauen, was noch kommt.


    Gruss
    Henry

  • Das ist natürlich auch ein gangbarer Weg. Die Erfolgsaussichten werden dadurch nicht besser oder schlechter.


    Vorteil: Man muss nicht selber tätig werden und man muss die Gerichtskosten nicht vorschießen.


    Nachteil: Die Klärung dauert länger und man kann die Rufnummernmitnahme wahrscheinlich vergessen.


    Ach ja: Es wäre nett, wenn Du das Schreiben von O2 mit der Begründung online stellen könntest. Die Begründungen wechseln von O2 ja ab und zu und so kann man erkennen, auf welchem "Stand" sich deren Rechtsabteilung gerade befindet und mit welchem Schriftsatz ich demnächst rechnen muss...

  • Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    Vielleicht solltest du dir, klein-bs, ein Beispiel an kris781 und mir nehmen, wir beide ziehen die Kündigung durch.


    Kris ist ein wenig weiter als ich, aber auch bei mir wird sich sehr bald ein Ende abzeichnen. Wir lassen uns nicht mit Gesprächsguthaben bei eventuellem Anruf einer 01805 Nummer abspeisen. Fakt ist einfach, dass man mit dieser Kommunikationspolitik und allgemeinem Verhalten nicht mehr zeitgemäß ist.
    Es herrscht seit vergangenem Jahr eine Marktsättigung von über 100%. Wenn O² nun also meint, sie bräuchten kris und mich nicht, es gibt auch noch andere gute NB in Germany.


    Würde ich ja gerne machen, aber der Vertrag läuft auf meine Großmutter, ich habe damals nur das Handy genommen, sie den Vertrag, aber sie nutzt diesen nun auch nicht mehr, von daher wäre es die einfachste Lösung geworden auf Genion Card S zu wechseln und danach zu kündigen.. Mit Anwalt und Gericht zu drohen finde ich im prinzip auch gut und hätte ich auch gemacht wenn auf mich der Vertrag laufen würde, aber Omma kann ich davon nicht überzeugen :-)

  • Habe heute auch die Hotline angerufen, und man bot mir meinen Vertrag (Select-Online) vorzeitig (11 Monate) zu verlängern.


    Umsätze sind im Schnitt so um die 30,- € und als Angebot einen XDA Trion für 149,- €.


    Gruß


    Daniel

  • Schön, was willst du uns damit sagen?


    Das du dich ebenfalls zu den Leuten zählst, denen es nur auf's "Handy abstauben" ankommt und nicht die Sache ansich?

    @ home Internet: Hansenet Alice Light @ 4096 kbit/s
    Unterwegs: T-Mobile Max M Friends im SonyEricsson S500i & simyo im Siemens S65


  • nur 11 Monate verlängern??


    Um es einmal klar zu sagen - das Vorziehen der Vertragsverlängerung stellt kein Entgegenkommen von o2 dar! Der Vertrag verlängert sich normalerweise um 24 Monate nach dem Ende der aktuellen Laufzeit. Höchstens der Zins für das früher ausgegebene neue Handy geht zu o2´s Lasten.


    Ob eine Restlaufzeit von über 24 Monaten bei einem Dauerschuldverhältnis zulässig ist, kann als sehr fraglich bezeichnet werden. Aber auch das müsste man erst mal vor Gericht durchsetzen.

    Gruß
    Peter
    ******************************

  • Zitat

    Original geschrieben von tatra
    nur 11 Monate verlängern??


    Um es einmal klar zu sagen - das Vorziehen der Vertragsverlängerung stellt kein Entgegenkommen von o2 dar! Der Vertrag verlängert sich normalerweise um 24 Monate nach dem Ende der aktuellen Laufzeit. Höchstens der Zins für das früher ausgegebene neue Handy geht zu o2´s Lasten.


    Ob eine Restlaufzeit von über 24 Monaten bei einem Dauerschuldverhältnis zulässig ist, kann als sehr fraglich bezeichnet werden. Aber auch das müsste man erst mal vor Gericht durchsetzen.


    Kleine Anmerkung:
    Der Vertrag verlängert sich normalerweise um 12 Monate (nach der ersten 24-Monats-Phase), wenn nicht gekündigt wird.


    Zusätzlich sieht das Entgegenkommen ja in der Regel so aus, dass man ein neues Handy erhält und der Vertrag ab sofort um 24 Monate verlängert wird, also die aktuelle Restlaufzeit gestrichen wird.


    Beispiel:
    - Vertragsabschluss am 1.7.2006 / man erhält ein subventioniertes Handy zum 24-Monats-Vertrag
    - Anruf bei der Hotline am 1.3.2007 wg. Wunsch der außerordentlichen Kündigung
    - Angebot seitens des NB den Vertrag ab sofort um 24 Monate zu verlängern und neues, subventioniertes Handy zu erhalten


    Fazit: Der ursprüngliche Vertrag lief 8 Monate und man hat das erste subventionierte Handy sehr günstig erworben (Kaufpreis + 8 mal Grundgebühr). Bei Verlängerung um 24 Monate erhält man nun das zweite Handy zum regulären Vertragspreis und akzeptiert natürlich die neuen AGB / Preise.


    Kein Sieg auf der ganzen Linie, aber schon ein finanzieller Erfolg und somit ein Entgegenkommen des NB.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jim666Beam
    Zusätzlich sieht das Entgegenkommen ja in der Regel so aus, dass man ein neues Handy erhält und der Vertrag ab sofort um 24 Monate verlängert wird, also die aktuelle Restlaufzeit gestrichen wird.


    Bullshit! Völliger Schwachsinn! Habe meine Verträge auch vorzeitig verlängern "dürfen". Und daher weiß ich 100%ig, dass sich die 24 Monate zur Restlaufzeit addieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!