O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Schäferhund? Eigentlich eine gute Idee, aber trifft den Falschen. ;-)


    Vorschlag: "Annahme verweigert" auf den Umschlag und ab in den nächsten Briefkasten. Mache ich auch manchmal bei Werbeschreiben so, sofern es sich nicht um Infopost handelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Oetker
    Ist das Einwurf-Einschreiben nicht mit dem Einwurf in Deinen Briefkasten endgültig zugestellt?


    Wie wehrst Du Dich denn dagegen? Schäferhund? ;-)


    Jupp, ist ja auch so, sagt ja ansich auch schon der Name.

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    Unterwegs: T-Mobile Max M Friends im SonyEricsson S500i & simyo im Siemens S65

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilker
    das o² gute tarife hat ist hier nebensache!


    Was nützen mir gute Tarife, wenn ich nicht sicher sein kann, o2 nicht zufällig die Preise geändert hat?


    Oder "vereinfacht", wie bei den Auslandstarifen...


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    Jupp, ist ja auch so, sagt ja ansich auch schon der Name.


    ... nur sind Namen bloss Schall&Rauch ;)
    also laut dem Urteil von OLG Koblenz (Az.: 11 WF 1013/04) reicht ein Einwurfeinschreiben nicht. Ist allerdings von 2005, vielleicht gibt es ja schon eine aktuellere Entscheidung hierzu ...

  • Zuständigkeit AG


    @ kris781


    Woraus ergibt sich nach Auffassung deines Anwalts die Zuständigkeit des örtlichen AG anstelle des Müncheners?

  • Re: Zuständigkeit AG


    Zitat

    Original geschrieben von vossi77
    @ kris781


    Woraus ergibt sich nach Auffassung deines Anwalts die Zuständigkeit des örtlichen AG anstelle des Müncheners?


    Weil er eine Privatperson und somit keine Firma bzw. juristische Person ist.

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  • Re: Re: Zuständigkeit AG


    Zitat

    Original geschrieben von lm76
    Weil er eine Privatperson und somit keine Firma bzw. juristische Person ist.


    Ganz so einfach ist es nicht. (Damit lässt sich zunächst nur begründen, dass O2 in ihren AGBs nicht vereinbaren kann, dass München auch dann der Gerichtsort ist, wenn O2 die Kunden verklagt. Für Klagen der Kunden gegen O2 macht es erst mal keinen Unterscheid, ob der Kunde eine Privatperson ist oder nicht.)


    Es gibt aber ein Urteil eines Oberlandesgerichts, dass sich die örtliche Zuständigkeit in einem solchen Fall nach § 29 Abs. 1 ZPO (lesen!) nach dem Wohnort des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet, da dort der Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Mobilfunkkunden ist.


    Das Urteil ist allerdings schwer zu finden, die mir bekannte Fundstelle lautet OLGR Braunschweig 2006, 252.

  • Was mir noch aufgefallen ist: Ich habe exakt das von maschi_ac eingescannte Schreiben bekommen (http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2301454#post2301454), nur der Absender lautet auf die Kundenbetreuung und nicht auf die Rechtsabteilung.


    Ist Euch aufgefallen, dass in diesem Brief das Unwort "Nebenleistung" gar nicht mehr auftaucht? Die Argumentation ist jetzt eher: Wir müssen beiderseitige Interessen abwägen, und da Sie keine Sonderrufnummern anrufen, brauchen wir Ihre Kündigung nicht zu akzeptieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von mrspeccy


    Trotzdem schreiben die Strategen von O2 immer noch "bei Vodafone ebenfalls 0,69 EUR/Min". Ich vermute, dass es bei denen drunter- und drübergeht.

    Das auch, aber das mit den Vodafone-Preisen ist wohl eine Anweisung von ganz oben. Das deutete zumindest ein o2-ler auf der Cebit in einer ruhigeren Ecke an, als ich ihm nach einiger Diskussion eine Vodafone-Preisliste zeigte. Kaum stieß ein Bekannter wieder zu uns, hieß es wieder "bei Vodafone generell 69 Cent"...
    Und frag mal die 0800er-Hotline dazu. Entweder werden sie nach kurzer Diskussion pampig (Wer arbeitet denn hier für ein Mobilfunkunternehmen? Sie oder ich?) oder sie wiederholen einfach stur ihre Ansage. Nur zugeben werden sie die Vodafone-Preise nicht. Die Leute haben ihre Anweisungen und dürfen davon nicht abweichen. Da kommt es dann auch schonmal vor, daß eine beigelegte SIM-Karte "übersehen" wird. Leider nicht nur bei dir...:-(

  • Heute hatte ich in der Post eine Ablehnung meiner (tatsächlichen) Kündigung. Damit habe ich wenigstens ein passendes Schreiben zur Hand, welches auch dem Anwalt das Leben erleichtert - damit gibt es Fakten und keine zu interpretierenden Schreiben.


    Ich habe auch noch einen gütlichen Einigungsversuch gemacht: ich verzichte auf restliches Gesprächsguthaben aus der letzten Vertragsverlängerung und möchte stattdessen in den Genion card S. Rechnerisch wäre das für o2 ein Nullsummenspiel geworden. Meine Begründung war die: ich bin eigentlich mit meinem Festnetzersatz zufrieden, aber wenn die nächste Nebenleistung gefunden wird, beispielsweise Gespräche ins Ausland, möchte ich den Vertrag auch loswerden können. Aber was ist passiert? Genau: abgelehnt.


    Das ist noch witzig: ich habe weder ein Handy abgestaubt noch habe ich angekündigt, o2 schnellstmöglich zu verlassen - ich möchte ja eigentlich dortbleiben. Aber irgendwie mögen es die Chefs, die Kunden zu ärgern - zumindest die, die gebildet genug sind, die Rechnung zu lesen...

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


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