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Original geschrieben von Royal Flush
Habe heute Post von der Rechtsabteilung o2 bekommen.i.Ü. verstösst der AGB-Passus, nachdem Nebenleistungen erhöht werden können, meiner Meinung nach gegen das Transparenzgebot, wenn noch nichtmal die o2-Mitarbeiter selbst wissen, was Nebenleistungen eigentlich sein sollen.
wenn ich sowas lese, kann ich nur hoffen, das o2 ganz schnell vor die hunde geht... mich sehen die jedenfalls nie wieder.
und ich kann nur hoffen, dass alle, die nicht das glück haben, durch einen s card tarif indirekt eine kündigung durchsetzen konnten, ihren vertrag nicht verlängern! -
Hallo,
Das Schreiben von denen ist ja wohl ein Witz.Die NB sind wesentlich günstiger.Bei VF 0,22€ (Kombi Comfort) und TMO 0,49€.O2 hat um ca.150% die Preise erhöht.O2 hat da eine Statistik geführt.Das einer der Gründe.
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@ Royal Flush
welche AGB gelten für dich?
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Was ich an diesen "Antworten" immer wieder interessant finde: o2 behauptet, die Preise für 0180er Nummern müssen den Kunden gegenüber einheitlich sein.
Sind o2 Loop Nutzer jahrelang keine Kunden gewesen? Für diese waren höhere Tarife als für Select/Genion etc. Nutzer berechnet worden.
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Zitat
Original geschrieben von Royal Flush
Habe heute Post von der Rechtsabteilung o2 bekommen.Naja, was erwartest Du denn von denen? Anerkennung des Mists der gebaut wurde???
Das ist doch schon bei der Rsik&Solution, also wohl der O2-eigenen Inkassogesellschaft und deren Rechtsabteilung. Wenn Du´s durchziehen willst, Einzugsermächtigung widerrufen, Karten nicht mehr nutzen, nix zahlen und fertig.
Gleiches Geblubber musste ich mir vor einigen Jahren ueber Monate hinweg anhören, als die "Benachrichtigung per SMS" auf einmal ne Nebenleistung sein sollte. Irgendwann haben sie dann aufgegeben (erst kamen aber noch Briefe von RA Schneider)- allerdings kriegt meine Frau jetzt auch keinen O2-Vertrag mehr.
Ist auch gut, wenn man ne FestnetzFlat hat, ein Fax und die Ersatzfaxnummern in Nürnberg+München:-). Und immer das gleiche Fax direkt an mehrere Stellen bei denen schicken- da drehen die voll ab. -
Zitat
Original geschrieben von Royal Flush
Habe heute Post von der Rechtsabteilung o2 bekommen.
Mir fällt nach dem Lesen obigen Briefes sofort ein, daß1. die aufgrund "meiner / der" ausserordentlichen Kündigung angeforderten dezidierten Benennung der Haupt- und Nebenleistungen der AGB von 2005 in dem Anwortschreiben fehlt, weswegen für die angeblichen Nebenleistungen die Rechtsgrundlage fehlt, es diese also garnicht gibt..
2. eine in den Preislisten und AGB zum Vertragsschluss benannte Leistung weder preislich zu meinem Nachteil verändert noch einseitig eingestellt werden darf, weil letzteres die Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Leistung darstellen würde, was wiederum ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung wäre.
3. ich den in Rede stehenden Vertrag im Vertrauen auf Ihre vollmundige Werbung als Festnetzersatz abgeschlossen habe und durch Ihre versteckten Preiserhöhungen nun feststellen muss, dass die festnetzersatznahen Leistungen bei Ihnen 69ct, im Festnetz der T-Com jedoch nur 14ct je Minute kosten.
Insofern kann hier von der von Ihnen beworbenen Festnetzsubstution mindestens preislich keine Rede mehr sein.
Zu Ihrem Argument, dass diese "Sonderrufnummern" nur selten benutzt werden würden muss ich Ihnen entgegenhalten, daß auch das Unternehmen o2 selbst diese Festnetzrufnummerngruppen benutzt.4. durch die mir nicht bekanntgemachte Preiserhöhung für "irgendeine" (nicht dezidiert diese) Leistung mein Vertrauen in die Vertragstreue meines Vertragspartners so nachhaltig gestört ist, daß mir eine Fortsetzung des Vertrages (zu diesen Bedingungen und) unter diesen Umständen nicht mehr zugemutet werden kann.
Bitte nicht wörtlich abschreiben, sonst merken die das
Konsequenterweise darf man dann aber auch keinen neuen / anderen Vertrag mit denen abschliessen, auch wenn (das neue Handy) noch so reizt.
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Zitat
Original geschrieben von boehse
@ Royal Flushwelche AGB gelten für dich?
Die von Dezember 2003, bzw. wenn sie bei Vertragsverlängerung wirksam einbezogen wurden, von Dezember 2005.harvey
Einzugsermächtigung ist schon längst widerrufen, und die SIM-Karten kann ich gar nicht mehr nutzen, weil ich die schon irgend einem Einschreiben an o2 beigelegt habe.Ich werde trotzdem klagen, dann weiß ich wenigstens woran ich bin.
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Den Satz mit den Versandhäusern usw die auch Ortsrufnummern anbieten finde ich mal richtig lustig. Solche Alternativrufnummern gibt es doch kaum noch. Dann soll o2 mal gleich ihre Ortsrufnummern für ihre Hotlines rausrücken.
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Zitat
Original geschrieben von Royal Flush
Die von Dezember 2003, bzw. wenn sie bei Vertragsverlängerung wirksam einbezogen wurden, von Dezember 2005.Bei den AGB von 2002 steht das schöne drin.
15.
Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der
O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung
mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den
Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und
werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb
eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2
(Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders
hingewiesen hat.Du hast deinen Vertrag verlängert und dir wurden keine neuen AGB's gegeben, oder? Also gelten die Alten. Nix mit Nebenleistungen bla bla
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