Also auf seite 54 ist nur ein schreiben von Rauch.Jürgen eingescant und das ist definitiv keine Sonderkündigung.
Wenn jemand eine solche haben sollte, was ist dann so schwer diese hier rein zu stellen??
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Also auf seite 54 ist nur ein schreiben von Rauch.Jürgen eingescant und das ist definitiv keine Sonderkündigung.
Wenn jemand eine solche haben sollte, was ist dann so schwer diese hier rein zu stellen??
Danke. Muss ich überlesen haben.
naja - wie ich dachte - die übliche Kulanz-keine-Anerkennung-einer-Rechtspflicht-Masche.
Wäre ja auch finanzieller Selbstmord, dies nicht so zu schreiben
ZitatOriginal geschrieben von Boeschop_first
Also auf seite 54 ist nur ein schreiben von Rauch.Jürgen eingescant und das ist definitiv keine Sonderkündigung.
Wenn jemand eine solche haben sollte, was ist dann so schwer diese hier rein zu stellen??
Das Schreiben ist doch hier im Beitrag bereits vorhanden. Natürlich wird o2 nicht direkt schreiben: Sonderkündigung wird bestätigt. Die Auswirkungen wären doch fatal.
ZitatOriginal geschrieben von DasP
Das Schreiben ist doch hier im Beitrag bereits vorhanden. Natürlich wird o2 nicht direkt schreiben: Sonderkündigung wird bestätigt. Die Auswirkungen wären doch fatal.
Das auf seite 72 sieht auch so aus. Allerdings kennt man dazu die Vorgeschichte nicht.
Warum sollten sie gerade Ihn rauslassen ohne das er etwas mit Anwalt regeln musste wenn es alle anderen selbst mit Anwalt nicht schaffen. Also muss ja noch irgend etwas anderes vorgefallen sein mit mit einer Vorgeschichte die uns hier nie bekannt sein wird.
Und das auf seite 54 sieht nicht genau so aus. Dieses ist jedenfalls keine Bestätigung für eine Sonderkündigung bzw aus Kulanz gründen.
hallo zusammen,
ich bin neu hier im forum, habe aber diesen threat bisher aufmerksam mit verfolgt.
nun möchte ich euch auch meine "erfahrungen" mitteilen; evt. hilft es ja dem ein oder anderen.
da ich auch mehrer verträge bei o2 habe, habe ich wie die meisten hier die kündigung der verbraucherschutzzentrale eingereicht.
was natürlich auch nur das stadardschreiben als antwort brachte.
daraufhin habe ich diese 0800... hotline angerufen und ebenfalls um wenigstens eine entschädigung zu bitten (wie es im brief formuliert war).
allerdings wurde ich bei diesem gespräch derat forsch und unhöflich behandelt, wie es mir noch nicht untergekommen ist; bis hin, das mir die dame auch noch dinge unterstellt hat zu dem sie kein recht hat.
daraufhin ist mir dann doch der kragen geplatzt und ich habe einen brief an die geschäftsleitung (münchen) verfasst (abgeschickt am 02.03.) in dem ich mich über das momentane verhalten von o2 gegenüber dem kunden und dem nicht hinnehmbaren gespräch am kundentelefon geäußert habe.
und das ich die ganze sache rechtlich prüfen lassen werde, sollte nicht eine reaktion auf mein schreiben kommen.
ergebnis kahm gerade per post:
am anfang dachte ich "nicht schon wieder" da eigentlich das gleiche drin stand wie dem "standardschreiben" von wegen nebenleistung, anpassung an marktpreise,...
auf der zweiten seite wurde es allerdings persönlicher:
"allerdings sind wir gerne bereit, die von ihnen gewünschte tarifumstellung für folgende rufnummern in den o2 genion s card aus kulanz kostenlos für sie vorzunehmen:
017.....
017.....
017.....
017.....
des weiteren teilen sie uns ihre berechtigte verärgerung über die arbeitsweise unserer hotline mit [...]"
das ganze auch persönlich unterschrieben.
damit kann ich persönlich gut leben und freue mich, das o2 doch noch einen kleinen funken kundenservice besitzt.
mfg
jörg
Dein Glück war wohl, dass die Hotline so unfreundlich gewesen ist. Wahrscheinlich sind die deshalb so "großzügig".
ZitatOriginal geschrieben von KingBoa
Dein Glück war wohl, dass die Hotline so unfreundlich gewesen ist. Wahrscheinlich sind die deshalb so "großzügig".
Wir kennen auch nicht die Restvertragslaufzeit.
Ich hatte gerade einen Anruf von einem Kumpel (nicht hier im Forum zugange ... aber mit demselben Oh-Tuh-Problem wie ich). Er hat sich genau wie ich (unter "Nachnutzung" einiger Formulierungen von mir ) bzgl. 0180 und Ausland beschwert (Widerspruch - wenn Nichtbeibehaltung der vereinbarten Altkonditionen: ersatzweise außerordentliche Kündigung).
Im Unterschied zu mir (bei mir sind "die" einfach seit 3 Wochen auf "Tauchstation", haben aber den Eingang der beiden Faxe (erster und erneuter Versand 2 Wochen später) jeweils "brav" per SMS bestätigt - ich mache jetzt erstmal ein Scheiben an die Geschäftsleitung fertig...) hat er schon den hier rege diskutierten Standardbrief bekommen - und vorhin mit der <censored> "Hot"line telefoniert.
Die wollten ihm den Wechsel in den Genion Card S geradezu aufdrängen! Nur will er das gar nicht - genau wie ich! Wir wollen die vereinbarten Altkonditionen nämlich "einfach nur" behalten, nicht kündigen! Immerhin ist das jeweils ein "bwHZ-Anker"... :cool:
Natürlich hat er gut beachtet, wie er sich verhalten soll und sofort Interesse signalisiert, wobei er - genau wie ich - folgende Besonderheiten bei seinem Vertrag hat:
Genion Card 'alt' Online (von Anfang 2004) mit 5,- € Monats-Gesprächsguthaben, sowie massig(!) Einmalguthaben (ich habe weit über 100,- € netto, Andreas "nur" etwas über 60,- € netto).
Er hat nun gefordert, daß wenigstens(!) das EINMALguthaben auf den Genion S übernommen werden muß; auf das Monatsguthaben für die Restlaufzeit bis März 2008 verzichte er gern, da er ja auch keine Grundgebühr mehr bezahlen müsse.
Antwort der "Hot"line: Das ginge natürlich nicht - alle "Boni und Guthaben" verfallen dann; "selbstverständlich" erst recht die Frei-SMS!
Die spinnen doch wirklich! :flop: :mad:
Für wie blöd halten die uns Kunden denn?!? :confused:
Andi hat's richtig gemacht. Einfach aufgelegt und mir die "Story" erzählt...
Und ich gebe sie nun hier weiter...
-Antinoos
ZitatOriginal geschrieben von raheinz
Das ist Unsinn, der korrigiert werden muss. Wegen groben Vertrauensmißbrauchs bedarf es schon grundsätzlich keiner Fristsetzung nach § 314 Abs. 2 BGB. O2 hat bis zum heutigen Datum die Kunden nicht über die Preiserhöhung informiert. Die Kündigung nach § 314 Abs. 1 BGB ist wirksam.
Weiss zwar nicht, wie du zu deiner rechtlichen Einschätzung kommst, aber da du ja angeblich RA bist, empfehle ich dringend mal einen Blick in den ein oder anderen Kommentar.
Darüber, dass die Berechnung der falschen Gebühren eine Vertragsverletzung ist, sind wir uns doch hoffentlich einig, oder? Dann geht eben § 314 II als lex specialis vor, die Fristsetzung ist also obligatorisch!
§314 I ist eher für krasse Fälle der Verletzung von Nebenpflichten des § 241 II gedacht (z.B. Straftaten gegen den Gläubiger!!). Grundsätzlich soll eben nicht jede Vertragsverletzung zur fristlosen Kündigung des Gläubigers führen, dem Schuldner soll vielmehr eine "zweite Chance" eingeräumt werden. Überall nachzulesen, Stichwort: Normzweck!
ZitatOriginal geschrieben von ez-lif
... ich habe einen brief an die geschäftsleitung (münchen) verfasst ...
Endlich hat mal einer kapiert, wie es geht.
Erst Wiederherstellung des alten Vertragszustandes gemäss alter Preisliste und alten AGB verlangen.
o2 wird das ablehnen.
Erst nach dieser Ablehnung wegen ebendieser Ablehnung die ausserordentliche Kündigung aussprechen.
Man kündigt ja schliesslich nicht wegen irgendeiner Preiserhöhung, sondern
wegen Vertragsbruchs,
weswegen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar geworden ist.
Und dann muss man natürlich Cheffe anschreiben und nicht irgendeinen machtlosen Niemand in irgendeinem Callcenter ansprechen (der dann frustiert reagiert und einen anblafft).
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