Dein Posting ist nicht viel produktiver als Deine Einschätzung zum Wert des Threads - ich für meinen Teil fand/finde es gut dass die (Teil)ergebnisse hier bekannt gegeben wurden, dass Kündigungen akzeptiert wurden, Wechselmöglichkeiten und "Bonbons" vorhanden sind - wenn Dich das nicht interessiert, dann lies nicht mit ...
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Ich habe Heute auch das "Formschreiben" von o2 bekommen (Nebenleistung bla bla bla) und den Hinweis das ich mich doch unter 0800....... melden soll.......
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Das mit den Bonbons hat doch mit dem eigentlichen Thema auch nichts zu tun. Denn wenn diese genommen werden bekommt man schon gleich gar nicht die Kündigung durch.
Und eine Kündigung hat hier noch KEINER durchbekommen. Zumindest keine Außerordentliche. Und das ist es ja was hier angestrebt wird.
Diesen Thread gibt es jetzt seit November. Mitlerweile also seit knapp nem halben Jahr. Und was ist bis jetzt rausgekommen?
Nichts, nur luft.
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Humor ist bekanntlich, wenn man trotzdem lacht.
O2 hat mittlerweile auf meine ordentliche Kündigung, auf die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit also, reagiert:
"Aus diesem Grund können wir Ihre Kündigung nicht annehmen. Vielen Dank für Ihre Verständnis." Im vorausgehenden Text wurde die Nebenleistungs-Gebetsmühle bemüht.
Mit anderen Worten:
Weil o2 sich nicht an Verträge hält, können sie auch nicht regulär gekündigt werden.Das, liebe Freunde der Sonne, ist Logik!
Die Frau von der im Schreiben genannten Hotline bestätigte dann wenigstens, dass mein Kündigungsschreiben nicht richtig gelesen wurde.
Jungs von o2, ich bin wirklich zufrieden mit euch! Ihr seid fast so gut wie die Bundesbahn - man fühlt sich als Kunde schon so richtig wohl bei euch, wie ein Beförderungsfall. Der Unterschied ist nur, wäre o2 ein Eisenbahnunternehmen, dann wäre das Aussteigen am Ende der Reise eine kostenpflichtige Nebenleistung. Das passt dem Fahrgast nicht? Na, dann soll er halt klagen!
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Zitat
Original geschrieben von Fussfehler
O2 hat mittlerweile auf meine ordentliche Kündigung, auf die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit also, reagiert:"Aus diesem Grund können wir Ihre Kündigung nicht annehmen. Vielen Dank für Ihre Verständnis." Im vorausgehenden Text wurde die Nebenleistungs-Gebetsmühle bemüht.
Mit anderen Worten:
Weil o2 sich nicht an Verträge hält, können sie auch nicht regulär gekündigt werden.Die Frau von der im Schreiben genannten Hotline bestätigte dann wenigstens, dass mein Kündigungsschreiben nicht richtig gelesen wurde.
Gleiche Sache wie bei mir - o2 mißachtet offensichtlich systematisch reguläre Kündigungen!
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Hatte auch grad die 0800 angerufen:
Sprüche (im bayrischen Dialekt :D) des Hotliners:
"... kann ihnen nur günstiges Handy für Vertragsverlängerung anbieten..."
"...ja, das stimmt, SMS ist Nebenleistung..."
"...Hauptleistung sind nur: Anrufe in das Mobilfunknetz und Festnetz..."
"...in den Forum spielen sich alle nur auf, auch viele Anwälte wollen jetzt nur profitieren..."
"... wir haben uns korrekt verhalten..."
"...in den AGBen steht drin, was eine Haupt- und Nebenleistung ist..."
"...bei anderen Mitbewerbern ist das (wohl: 0180) auch eine Nebenleistung..."Wenn ein Gericht in diesem Fall für o2 entscheidet, dann wandere ich wohl aus :cool:
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scheint wohl wirklich stark vom zuständigen hotlinemitarbeiter abzuhängen.
Hab heute die Ablehnung meiner kündigung bekommen, wie alle anderen auch mit Hinweis auf AGBs, Nebenleistung etc.
Aber nach nem freundlichen gespräch mit der 0800er hotline, die sich am anfang natürlich weigerte, wurde mir zunächst gesprächsguthaben & frei sms, später auch grundgebührbefreiung und letzlich auch der sofortige wechsel in den genion card s tarif ermöglicht.
Was für mich auch in ordnung ist. Sicher, o2 hat hier die schlechtere Rechsposition, aber man muss hier einfach pragmatisch denken. Eine Feststellungsklage hat aussicht auf erfolg, ist aber wirklich mühsam und man ist gezwungen bezüglich der gerichts und ggf. anwaltskosten in vorleistung zu gehen.
Einfach nicht bezahlen ist da schon einfacher, hat auch aussicht auf erfolg, weil o2 bewußt ist, dass eine kündigung berechtigt ist, und sie mitm eintreiben der forderungen auf dünnem eis stehen würde... aber letztlich wäre mir hier das andauernde auseinandersetzen mit anwalt & inkasso, sowie das risiko eines schufaeintrags zu groß. Ich weiß, dass man unbegründete schufaeinträge streichen lassen kann, aber auch das ist wieder mit viel aufwand für mich verbunden, der sich wegen der 25€ wechselgebühren nicht lohnt.Ich glaube der Ton macht hier die Musik, die Hotlinemitarbeiter haben da eindeutig einen großen spielraum, und wenn man denen gegenüber freundlich aber bestimmt auftritt, sowie bissel juristische argumentation einfließen lässt, sollte ein wechsel kein problem sein.
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Bei mir hat der hotliner auf TKV (Telekommunikationsverordnung) §13 hingewiesen. Da stünde angeblich drin, dass man sobald man Sonderrufnummern anruft einen Vertrag mit dem jeweilig angeufen eingeht (so wurde mir das erklärt) das kommt mir irgendwie komisch vor, und ich wollte mal nachschaun. Ich finde da aber überhaupt nichts dazu. Könnte jemand mal den entsprechenden Teil hier posten? Damit ich an der Hotline besser argumentieren kann
Lg
Korbi
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Der § 13 TKV besagt folgendes:
§ 13 TKV
Allgemeiner Netzzugang(1) 1Der allgemeine Zugang zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen ist mit einer räumlich frei zugänglichen Schnittstelle zu versehen.
2Er ist an einer mit dem Kunden zu vereinbarenden geeigneten Stelle zu installieren.
3Hierbei sind die Normen und Schnittstellenspezifikationen zu beachten, auf die nach Artikel 5 Abs.1 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste durch Einführung des offenen Netzzugangs (Open Network Provision - ONP) (ABl.EG Nr.L 192 S.1 in der Fassung von Artikel 1 Nr.5 der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinien 90/387/EWG und 92/44/EWG des Rates an ein wettbewerbsorientiertes Telekommunikationsumfeld (ABL.EG Nr. L 295, S.23) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verwiesen wird oder die nach Artikel 5 Abs.3 in Verbindung mit Artikel 10 der genannten Richtlinie für verbindlich erklärt wurden.(2) Der Kunde muß die Möglichkeit haben, im Rahmen des Sprachtelefondienstes die Nutzung seines Netzzugangs durch eine netzseitige Sperrung bestimmter Arten von Rufnummern zu beschränken.
(3) Der Kunde kann von einem marktbeherrschenden Anbieter von Sprachtelefondienst im Rahmen der technischen Durchführbarkeit verlangen, daß über den allgemeinen Netzzugang im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Anzeige der Teilnehmerrufnummer des Anrufenden und eine direkte Durchwahl möglich sind.
(4) Allgemeine Zugänge zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen müssen die Möglichkeit des Zugangs zu Vermittlungs- und Unterstützungsdiensten sowie zu Auskunftsdiensten über Teilnehmerrufnummern eröffnen.
(5) Wechselt der Kunde den Anbieter des allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, so kann die Kündigung durch den neuen Anbieter entgegengenommen und dem alten Anbieter übermittelt werden.
-------------------ohne weiteren Kommentar!
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Zitat
Original geschrieben von Greggy
Einfach nicht bezahlen ist da schon einfacher, hat auch aussicht auf erfolg, weil o2 bewußt ist, dass eine kündigung berechtigt ist, und sie mitm eintreiben der forderungen auf dünnem eis stehen würde... aber letztlich wäre mir hier das andauernde auseinandersetzen mit anwalt & inkasso, sowie das risiko eines schufaeintrags zu groß. Ich weiß, dass man unbegründete schufaeinträge streichen lassen kann, aber auch das ist wieder mit viel aufwand für mich verbunden, der sich wegen der 25€ wechselgebühren nicht lohnt.
In solchen Fällen - also einem unberechtigten Schufaeintrag wider besseres Wissen - wirkt üblicherweise eine Strafanzeige wegen Kreditgefährdung (= Variante der Verleumdung) Wunder ...Gruß ///Freak
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