ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von yox
Dieser "Bericht" entspricht leider den Tatsachen. Ob der jetzt von links oder Blöd oder sonstwo herkommt.
Natürlich sollen die Leute angebotene Arbeit nicht ablehnen, wenn sie denn im gesetzlichen Rahmen bleibt.
Ich wollte nur darauf hinweisen, das ab dem Gesetz:
- Eheänliche Gemeinschaften in der Beweispflicht sind, das Gegenteil zu beweisen .Wie soll das geschehen, wenn selbst Eidesstattliche Vers. von den Gerichten nicht anerkannt werden !?!
- es eine Art Residenzpflicht gibt, d.h. wenn man den Landkreis verlässt muss man sich abmelden.Wenn jemand aus DO zum Schalkespiel will muss Er/Sie sich abmelden ?!? <--- Kein Witz ! Da brauchts keine elektronischen Fussfesseln mehr.
-Telefonische Anwesenheitskontrolle.Kann man jemanden verpflichten ein Telefon zu besitzen ? Bei mehrmaliger Nichtanwesenheit drohen Kürzungen.
Sind solche Sanktionen(die meisten gab es im übrigen schon zu SH Zeiten,ist also nix neues), anhand fehlender SoZipflichtiger Arbeitsstellen gerechtfertigt ?
Das alles ist keine Polemik o.ä. sondern wird bald Realität.
Der Artikel ist durch und durch polemisch. Er disqualifiziert sich allein schon durch seinen 1933-Vergleich.
Ja, die Sanktionen sind gerechtfertigt. Es wird leider auch Leute treffen, die damit nicht gemeint sind, aber es ist leider auch hier so, dass die Mehrheit unter der Scheiße leiden muss, die eine - allerdings auch nicht grad verschwindend geringe - Minderheit fabriziert, sprich das System mißbraucht.
Aber mal ein Beispiel aus der Praxis. Ich hatte vorhin einen Kunden, der lange arbeitslos war, jetzt wieder einen Job hat. Hat mich gebeten, die Kreditrate auszusetzen für einen Monat. Nicht etwa, weil er die nicht zahlen kann (das hat er während der Arbeitslosigkeit immer geschafft). Sondern: "dann kann ich nochmal in Urlaub fahren". Super Einstellung sowas...
Passt nicht direkt auf Hartz-IV-Empfänger, aber es gibt eben so ne weit verbreitete Anspruchsmentalität. Und da müssen offensichtlich härtere Saiten aufgezogen werden. Anders scheint es nicht zu funktionieren.
Die eheähnlichen Gemeinschaften sehe ich übrigens sehr skeptisch...da wird doch alleine ein Riesenmißbrauch betrieben...zusammen wohnen, leben, alles teilen, aber keine Gemeinschaft bilden? Ja nee ist klar. Sind alles nur zusammengewürfelte WGs diese Fälle... schon richtig, das man die Beweispflicht da auf Seiten des Leistungsempfängers legt. Wenn ich etwas will, muss ich auch etwas nachweisen...