Zitat
Nun, zunächst bezog ich mich auf eine Aussage von SonyT610 der ja wegen "kostenbetreffender Angelegenheit" eine "Sonder-Kündigungs-Faxnummer" erwartet, "da wir in der ordentlichen Bundesrepublik leben". Vor diesem Hintergrund habe ich die rechtliche Situation erläutert, so wie sie der BGH sieht. Punkt.
ZitatOriginal geschrieben von Marko
... Wer auf derartige Geschäftspraktiken setzt, läßt den Postboten weiterziehen und holt den Brief nicht auf dem Postamt ab.
Wer mutwillig bzw. arglistig den Empfang derartiger Sendungen stört, muß sich das anrechnen lassen, d.h. die Sendung gilt dann möglicherweise trotzdem als zugegangen.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu, was Kündigungen im Mobilfunkmassenmarkt anbelangt. Wenn man zeitig genug dran ist, genügt definitv ein einfaches Schreiben oder ein Fax, und man wartet einfach die Kündigungsbestätigung ab.
Per Rückschein habe ich auch noch nicht gekündigt, jedoch, in Fällen in denen es zeitlich knapp war und ich dem Provider (Telepassport) nicht traute, per eingeschriebener Postkarte. Die Postkarte wegen der "Mogelcom-Legende", da die ja angeblich mal behauptet haben, es sei nur ein leeres Blatt eingegangen.
Gruß
muli