Handyortung über Handynummer - in Kürze neu bei toptrade24.de

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Naja, diese Anbieter setzen halt auf im wesentlichen zwei Kundengruppen: Zum einen natürlich die der besorgten Eltern, die wissen wollen, wo sich ihre Spösslinge rumtreiben. Das ist durchaus legitim.


    Für diese Klientel, die ein berechtigtes Interesse hat, gibt es allerdings überhaupt keinen Grund, das ganze geheim und für den Georteten unbemerkt zu veranstalten. ;)


    Wie gesagt: es geht ja um die unregistrierte und geheime Ortung. Wenn Eltern Kinder und Freunde sich untereinander orten wollen - okay, aber dann werden sie sich ja auch das gegenseitige Einverständnis dazu geben und das ist ja der Knackpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Übrigens: sogar die Polizei hat Schwierigkeiten, im Rahmen präventiver Gefahrenabwehr an solche Daten zu kommen weil sich die Netzbetreiber auf das Fernmeldegeheimnis berufen können, wie sollte das also auch nur annähernd legal für private Zwecke möglich sein? Wer die Diskussionen um das TKÜ verfolgt hat, bei denen es auch und gerade um Handy-Ortungen ging, wird stärksten Zweifel an der Legalität erheben.



    Schwierigkeiten ist der falsche Audruck. In der Praxis kommen die ohne weiteres an diese Daten - meist genügt ein Anruf beim Provider. Streit gibt es höchstens darum, wer die Kosten trägt.


    Die -teilweise- gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der Betroffenen wird auch mehr als schlampig gehandhabt. Beschwerden Betroffener sind also auch als die Ausnahme einzustufen.


    Ob das ganze juristisch korrekt ablief und eine Verwertbarkeit im Strafprozess gegeben ist, ist natürlich die andere Seite.


    Selbst die StA bzw. der anordnende Richter übernehmen das polizeiliche Begehren i.d.R ungeprüft, die Ablehnungsquote bei Anordnungen einer TKÜ nach §§ 100a, 100b StPO auf Antrag der StA liegt zwischen 1-2% :eek:


    Der Überwachungsstaat ist schon lange da...



    Aber lassen wir Tobias erstmal genaueres in Erfahrung bringen, das führt hier zu weit. Allerdings bin ich mehr relativ sicher, dass er da was falsch verstanden haben muss.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Schwierigkeiten ist der falsche Audruck. In der Praxis kommen die ohne weiteres an diese Daten - meist genügt ein Anruf beim Provider. Streit gibt es höchstens darum, wer die Kosten trägt.



    Der Netzbetreiber kann sich nach einem Urteil des VG Darmstadt im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr allerdings auf das Fernmeldegeheimnis berufen und eine Auskunft verweigern. Es ging in diesem Fall um einen angedrohten Suizid und die Polizei wollte eben die Geodaten erfragen, was der Netzbetreiber verweigerte. Genaues weiß ich leider nicht mehr, ich habe das vor einiger Zeit in einem Artikel über das TKÜ gelesen. Das Verwaltungsgerichtsurteil ist allerdings auch schon einige Jährchen alt, ich kann natürlich jetzt nicht ausschließen, ob es zwischenzeitlich aktuelleres gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Für diese Klientel, die ein berechtigtes Interesse hat, gibt es allerdings überhaupt keinen Grund, das ganze geheim und für den Georteten unbemerkt zu veranstalten. ;)


    Das wollte ich ja zwischen den Zeilen ausdrücken... ;)


    Natürlich spielt speziell unser lieber TMausHB mit seiner Formulierung auf Klientelgruppe Nr. 2 an - er sagt es ja sogar explizit. Alleine schon an dieser Unbekümmertheit merkt man, dass er sich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt haben kann, denn ansonsten wüsste er, dass er damit richtig fette Probleme bekommen kann.


    Wenn ich es mir recht überlege, wäre mir das Ganze sogar mal den Spaß wert. Wer auf der CeBit ist und es mal probieren will, kann sich bei mir per PN melden. Ich werde ihm dann meine Handynummer geben (natürlich eine von irgendeiner sonst nicht genutzten Prepaid-Karte). Derjenige welche müsste dann auf dem Stand dort natürlich irgendeine Möglichkeit finden, die Ortung zu belegen (Bildschirm heimlich fotografieren oder so). Sobald ich dann einen Beleg in der Hand habe, dass mein Handy geortet wurde, lasse ich die Mühle anlaufen. Ich glaube, das wird ziemlich geil... :top: :D



    booner:


    Du triffst letztlich aber den Nagel auf den Kopf: Denn das von Dir Beschriebene bezieht sich auf die Möglichkeiten, die unsere Strafverfolgunsorgane gemäß StPO haben. DIE dürfen das freilich - aber eigentlich halt auch nur in gewissen Grenzen.


    Dass toptrade24.de nach der StPO handelt, halte ich aber für eher unwahrscheinlich... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Der Netzbetreiber kann sich nach einem Urteil des VG Darmstadt im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr allerdings auf das Fernmeldegeheimnis berufen und eine Auskunft verweigern. Es ging in diesem Fall um einen angedrohten Suizid und die Polizei wollte eben die Geodaten erfragen, was der Netzbetreiber verweigerte. Genaues weiß ich leider nicht mehr, ich habe das vor einiger Zeit in einem Artikel über das TKÜ gelesen. Das Verwaltungsgerichtsurteil ist allerdings auch schon einige Jährchen alt, ich kann natürlich jetzt nicht ausschließen, ob es zwischenzeitlich aktuelleres gibt.


    Hast du da ein Az.? Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass der NB die Herausgabe der Daten verweigert hat. Schon eher, dass es um eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der erfolgten Abfrage bzw. um Fragen der Kostentragung ging.


    Denn wenn die Grünen mit § 34 StGB argumentieren und die Tragung der Kosten zusagen werden die Provider eigentlich immer "weich"...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ruhe einkehren


    Ich würde vorschlagen, wir lassen in diesem Thread ein bisschen Ruhe einkehren!


    Persönliche Diffarmierungen (Blödsinn, Unsinn, etc.) gehören hier wirklich nicht rein, bitte.

  • Ich habe noch mit dem "unseriösen" Verkäufer des Dienstes sprechen können, da ich ihn durch Zufall übers Handy noch erreicht habe.
    Eine Ortung ist selbstverständlich nur dann legitim, wenn eine explizite Einverständniserklärung des Inhabers der georteten Handynummer vorliegt!


    Bitte, liebe Admins, diesen Thread schließen. Danke.


    Tobias

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hast du da ein Az.? Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass der NB die Herausgabe der Daten verweigert hat. Schon eher, dass es um eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der erfolgten Abfrage bzw. um Fragen der Kostentragung ging.


    Mehr habe ich leider jetzt im Netz nicht gefunden, das AZ bringt mir nix weil ich keinen Zugang zu einer Datenbank habe:


    http://www.kriminalistik.de/ar…nalistik_2004_05_data.htm und dann scrollen.


    VG Darmstadt vom 16.11.00 - 3 E 915/99


    Würde mich sehr interessieren, ob ich das richtig in Erinnerung habe. Denn ob der NB die Herausgabe verweigert hat oder die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, kann ich jetzt nicht mehr beschwören. ;)

  • borusch:


    "Blodsinn" und "Unsinn" sind keine persönlichen Diffamierungen.



    TMausHB:


    Na siehst Du. ;) Das nächste Mal am besten gleich vollständig informieren, dann passiert sowas nicht. :)


    "Unseriös" war dann in diesem Falle nicht der eigentliche Anbieter des Dienstes (Du versuchst durch Deine Formulierung ja, uns dies in den Mund zu legen), sondern Du, der den Service in der Art und Weise, wie Du es hier gemacht hast, angepriesen hast. DEN Schuh musst Du Dir schon ganz alleine anziehen...


    Und warum muss eigentlich zugemacht werden? Weil Du einen Fehler gemacht hast und Dich nicht der Kritik stellen willst? Ich bin nicht sicher, dass das Prinzip des geschlossenen Threads für sowas gedacht ist... ;)



    Snoopyracer unter mir:


    Für Dein Posting hast Du jetzt wohl eine Viertelstunde oder so gebraucht, oder? :D Sonst hättest Du gemerkt, dass es sich inzw. erledigt hat. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Handyortung über Handynummer - in Kürze neu bei toptrade24.de


    Zitat


    Der Clou bei der Sache - der User, der gefunden wurde, erhält hierüber keine Nachricht. Also eine Spitzensache z.B. für eifersüchtige Ehefrauen! :D
    Nach Angabe des Anbieters dieses Services ist dies alles komplett legal und tritt in keinerlei Hinsicht in Konflikt mit Datenschutzgesetzen o.ä.


    So wie Du das ganze beschrieben hast, wird es das ganz sicher nich geben.
    Das gleiche Prinzip gibt es bei O2 doch schon lange. Allerdings nur für die eigene Handy Nummer mit der Eingabe eines User Namen und Passwort. Dazu bekommt man noch eine SMS auf das Handy.


    Gruß


    Snoopyracer

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