vertrag zurückgeben, nochnicht unterschrieben

  • Hey,


    habe über INet einen Vertragbei Debitel abgeschlossen. diesen habe ich aber noch nicht unterschrieben, da ich das Packet noch nicht habe.


    So jetzt habe ich hier ein bei TTeinen besseren Vertrag gesichtet und lt. Debitel habe ich ja ein 14 tägiges Rückgaberecht.


    Kann ich die Annahme des Packetes einfach ablehnen und damit ist der Vertrag hinfällig oder muss ich schriftlich widersprechen-also zuerst das Packet annehmen?


    Bei dem anderen Angebot, handelt es sich ebenfalls um Debitel. Machen die sowas mit oder besser den Namen meiner Frau nehmen, für den neuen Vertrag. :)


    Danke


    max

  • Bei den Netzbetreibern selbst ist das kein Problem, die raten ab und zu sogar selbst zu dieser Maßnahme, wenn irgendetwas in der Übertragung o.ä. falsch war.


    Ob Debitel das anders handhabt, weiß ich allerdings nicht.

  • Würde denen aber sagen das Du das Paket falls es doch noch kommt, zurücksenden tust.


    Weil die Karte die ja dabei liegt aktiv ist !!!! Wenn das Paket nun verloren geht und / oder jemand die Karte rausnehmen tut, dann viel Spass. Auch wenn man beweisen kann das man das Paket zurücksendet, ist das noch kein Beweis dafür das man die Karte mitbeigelegt hat.


    Habe bei T-Mobile mal vor Ewigkeiten was per I-Net bestellt, habe nach 10 Tagen, weil ich mich halt doch nicht durchringen konnte zu dem Gerät und Vertrag diesen Return gesendet (natürlich war die Karte noch nicht im Gebrauch). Die Hotlinerin hat mir gleich mal bestätigt das die Karte Offline geht....

  • Wenn er die Annahme verweigert, dann hat er ja gar nicht die Möglichkeit, die Karte nicht zurückzusenden, da der Postbote das Paket einfach wieder mitnimmt. ;)

  • Ist aber das selbe, ob nun Annahme verweigern oder nicht, würde dennoch bei Hotline Anrufen das das Paket zurück geht. Es ist ein Act das zu Erklären warum weshalb wieso...wenn Gebühren angefallen sind.....weil das Wiederufsrecht erschlischt wenn Mobilfunkleistungen in Anspruch genommen wurde.


    Der Post kann man auch nicht trauen :p

  • Es kann natürlich nicht schaden bei der Hotline anzurufen, aber haftbar gemacht werden kann der Kunde für nichts, was auf dem Postweg passiert, darauf hat er keinen Einfluß und was die Post mit der Karte macht, kann ihm egal sein. Wenn ich die Annahme verweigere, dann kann ich zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise über die Karte und das Handy verfügen, ich habe es nicht eine Sekunde in der Hand. ;)

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