Stiftung Warentest: Urteil gegen T-Mobile: Branding-Handy ist mangelhaft

  • Gerade ist folgende interessante Meldung bei mir aufgeschlagen:


    Zitat


    T-Mobile muss Handy-Preis erstatten
    Gericht verurteilt Branding


    Erstmals hat jetzt ein Gericht ein Mobilfunkunternehmen wegen Brandings verurteilt. T-Mobile muss Michael B. den Kaufpreis fuer ein in der Programmierung veraendertes Siemens A60-Handy erstatten. Der Potsdamer hatte das Mobiltelefon samt Guthabenkarte fuer seine Tochter gekauft. Kostenpunkt: 79,95 Euro. Doch schon bei der ersten Benutzung gabs Aerger: Beim Druck auf die Taste links unterhalb des Displays baute das Handy sofort eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet auf. Eigentlich laesst sich die Funktion der Taste bei Siemens A60-Handys frei waehlen. Nicht so beim Handy aus dem T-Punkt-Laden. Das ist ein Mangel, urteilte jetzt das Amtsgericht Potsdam und gab T-Mobile auf, den Kaufpreis zu erstatten.


    Die vollstaendige Meldung finden Sie unter:
    http://www.test.de/online/computer_telefon/1246303.html



    Bemerkenswert ist, daß das Urteil rechtskräftig ist (da Versäumnisurteil)!


    Gruß


    muli

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