Eigentlich ist die Sache doch einfach:
Es gelten die Konditionen bei Vertragsschluß: das ist entweder das Datum des Eröffnungsantrags oder allerspätestens der Postident-Antrag als Willensbekundung zur Kontoeröffnung.
Spätestens dort hätte Consors, so sie die Bedingungen der Aktion in deren Verlauf ändern, den einzelnen zukünftigen Neukunden über evtl. Konditionsänderungen ggü. den zum Zeitpunkt des Antrages gültigen Konditionen informieren müssen und ihm (ggf. durch zerreißen des Antrages und Nichtdurchführung des Postident) die Kontoeröffnung zu den "neuen" Bedingungen freistellen müssen.
Soweit ich dies beurteilen kann, ist dies bei niemandem geschehen.
Also gelten die Konditionen bei Vertragsschluß (die natürlich je nach Onlineantragsdatum/Postidentdatum bei verschiedenen Personen unterschiedlich sein können). Diese können aber nicht im Nachhinein einseitig durch eine Vertragsseite geändert werden (und sei es durch die individuelle Bearbeitungszeit bei der Kontoeröffnung).
Irgendwelche Stichtage seitens Consors bzgl. der Eröffnung des Kontos durch den Neukundensachbearbeiter, so sie denn existieren sollten, halte ich somit für fragwürdig und anfechtbar.
Wenn Consors dies anders sehen sollte, gibt's dann halt Post....