ZitatEs stellt sich ja langsam die Frage inwieweit eigentlich der Vertrag erfüllt wurde und ob man nicht per Rechtsanwalt langsam eingreifen sollte bzw. muss?
Der Vertrag wurde nicht erfüllt - das Gerät wurde schließlich noch nicht geliefert. Normalerweise erfordert es in diesem Falle (so mein Rechtsverständnis) eine Fristsetzung für die Lieferung. Ob das in diesem Fall überhaupt notwendig ist, kann ich nicht sagen. Aber s.o. - der Vertrag wurde ja nur in Teilen erfüllt.
Tobias