rechtliche Frage zu subentionierter Hardware bei außerordentlicher Kündigung

  • Hi smarty,


    1. Da ich furchtbar neugierig bin (*g*): Mir fehlt noch folgende Information: Worin begruendet sich deine "Sonderkuendigung"?


    2. IMHO: Das handy geht sobald du es bezahlt hast in dein Eigentum ueber. Da der Kaufvertrag unabhaenig vom Mobilfunkvertrag ist gibts da keine "Rueckforderung" (wie schonmal irgendwer hier geschrieben hat).


    3. Die AGBs spielen auch noch ne Rolle. Hier koennte dann aber wirklich nurnoch ein Anwalt helfen.



    Gawain

  • Zitat

    Original geschrieben von Alterius Gawain
    Hi smarty,


    1. Da ich furchtbar neugierig bin (*g*): Mir fehlt noch folgende Information: Worin begruendet sich deine "Sonderkuendigung"?


    Gawain


    OK, ich sage noch was dazu... ;-) ;-) Es geht speziell in meinem Fall um einen DSL-Internettarif bei 1&1 mit VoIP: Dort hat 1&1 im Januar die Preise für Telefonate in Mobilfunknetze erhöht. Nachdem ich in einigen Foren widersprüchliche Informationen darüber gelesen habe, ob diese Preiserhöhung auch für Bestandskunden gilt, habe ich einfach per eMail pauschal dieser Erhöhung widersprochen.
    Daraufhin kam als Antwort von 1&1, daß ich nicht widersprechen, jedoch den kompletten Vertrag sonderkündigen könne. Ich habe/hatte bisher vor, darauf einzugehen, weil 1&1 mal wieder nicht in der Lage war, den Kunden über diese Preiserhöhung zu informieren. Ich habe mich über diese Art der Kundenbehandlung bei 1&1 geärgert. Außerdem ärgert es mich, daß 1&1 nicht in der Lage ist, den Bestandskunden mit absoluter Gewißheit zu bestätigen, welche Preise nun für sie gelten. Ich habe mittlerweile etliche verschiedene Antworten dazu vom 1&1-Support erhalten. U.a. halt auch die mit der eigenartigen Auslegung der Hardwarerückforderung, die ich vorhin zitiert habe.


    Um nicht in die Gefahr zu kommen, nun doch wieder das so häufig durchgekaute Thema "Berechtigung SoKü - oder nicht" aufkommen zu lassen, will ich hier mit der besonderen Schilderung enden (wie gesagt, die Möglichkeit zur SoKü, hat mir in diesem Fall schließlich sogar 1&1 gegeben und sie wäre damit berechtigt).


    Mir geht es weiterhin um die rechtlichen Möglichkeiten, die Hardware zurückzufordern bzw. aus Sicht des Kunden, sie behalten zu können.


    Gruß, smarty24

  • Zitat

    Original geschrieben von smarty24
    Mir geht es weiterhin um die rechtlichen Möglichkeiten, die Hardware zurückzufordern bzw. aus Sicht des Kunden, sie behalten zu können.


    Vertrackte Situation, da mir fuer sowas auch kein Praezedenzfall bekannt waere.


    Ausm Bauch raus wuerde ich aber nachwievor sagen: Da du zu Recht "sonderkuendigen" wuerdest gibts keine Vertragsverletzung. Ergo sollte auch die bei Vertragsabschluss erhaltene Subvention bei dir bleiben, da du ja den Vertrag weiterhin erfuellt haettest (hier will ja 1&1 den Vertrag aendern).


    Aber wie in vielen solchen rechtlichen Dingen: abschliessend kann das wohl nur ein Anwalt/Gericht klaeren.



    Gawain

  • Die hier schon genannten Beispiele von Quam + ePlus und auch D1 zeigen, dass man im Falle einer Preiserhöhung oder Konkurs die Sub behalten kann.
    Ob 1u1 andere AGBs hat kann ich Dir nicht sagen, gehe aber davon aus, dass wenn es diese Möglichkeit gäbe auch Quam,ePlus und D2 diese genutzt hätten.


    Was ich mir aber vorstellen könnte ist, dass wenn man aus kulanz (ggf Umzug oder Arbeitslosigkeit) vorzeitig kündigen darf vielleicht der "gute Wille" durch Sub-rückzahlung gezeigt werden muss....

  • Die Kontraantwort wäre natürlich, dass wenn in den AGB dazu nichts geregelt ist, auch die Entscheidungskompetenz nicht geregelt ist, du dieser Kompetenz also auch nicht zugestimmt hast.
    Allein, dass das sich in anderen Forderungen stets gleich auf die AGB berufende Unternehmen, keine rechtliche Begründung der Rückforderung findet, zeigt ja die Unsinnigkeit der Forderung.
    (wie mein Vorgänger bereits schrieb).
    Und selbst wenn es in den AGB stände, könnte eine solche Regelung ja nicht das BGB aushebeln und wäre in diesem Falle sowieso unwirksam.
    Denn nach Rechtsansicht stellt die Ausübung des Sonderkündigungsrechts keinen Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag dar und daher kann auch die evtl. beim Abschluß des Vertrages erhaltene Subvention nicht negativ von dem Sonderkündigungsrecht betroffen sein.


    So dann noch der Hinweis auf die "Telekomunikations-Kundenschutzverordnung" als geltende Auslegung der Gesetze mit Zitat:
    ""Über Vertragsänderungen [...] und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise [...] zu informieren. Werden Verträge [...] zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht."


    Es sei doch einsichtig, dass der Vertragspartner nicht einseitig z.B. die Dauer des Vertrages um 10 Jahre bei gleichzeitiger Verdreifachung der Gebühren beschließen könnte und bei Sokü gleich die bereits teil- oder fast vollbezahlte Hardware jedesmal zurückverlangen könne.
    Diese wurde ja im redlichen Vertrauen auf Einhaltung der Preislisten damals genommen. Oder hätte man damals schon von einem Nichtkauf der mit Kaufvertrag erhaltenen Hardware wegen späterer Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen seitens 1&1 ausgehen müssen?
    Man solle doch froh sein, dass man nicht auf Einhaltung der Vertragsbedingungen klage, was einem als Recht durchaus zustünde.
    Die vielen anderen Leute, denen du in offenen Foren z.B. im Internet von der seltsamen Geschäftspraxis des Unternehmens (Erhöhung der Preise ohne Hinweis auf Widerspruchsrecht, wochenlange Hinhaltetaktik) informierst, würden dir in deiner Ansicht zustimmen.



    Aber letzlich wird wohl eine Mahnung kommen und es vor Gericht landen, wo die Forderung von 1&1 dann natürlich sofort abgewiesen wird.
    Aber es haben ja auch schon Leute wegen Pfennigumrechnungen von o2 bis zum EuGH geklagt und Recht bekommen und o2 meinte nach dem Urteil, sie hätten nicht gegen EU-Recht verstossen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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