Hi smarty,
1. Da ich furchtbar neugierig bin (*g*): Mir fehlt noch folgende Information: Worin begruendet sich deine "Sonderkuendigung"?
2. IMHO: Das handy geht sobald du es bezahlt hast in dein Eigentum ueber. Da der Kaufvertrag unabhaenig vom Mobilfunkvertrag ist gibts da keine "Rueckforderung" (wie schonmal irgendwer hier geschrieben hat).
3. Die AGBs spielen auch noch ne Rolle. Hier koennte dann aber wirklich nurnoch ein Anwalt helfen.
Gawain